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Projekte können fortgesetzt werden

Die Gefahr eines Eklats im Projekt „Digitalisierung landbasierter Operationen“ (D-LBO) der Bundeswehr scheint vorerst abgewendet zu sein: Der Haushaltsausschuss des Bundestages hat heute in seiner Sitzung die seit Jahresbeginn verhängte Sperre der Mittel für den D-LBO-Titel 554 32 beim Kapitel 1491 des Sondervermögens aufgehoben.

Damit wird das Bundeswehr-Beschaffungsamt BAAINBw in die Lage versetzt, rund 30 kleine D-LBO-Verträge zu schließen, die unter der 25-Millionen-Euro-Schwelle liegen, aber entscheidend sind, um einen digitalen Kommunikations- und Führungsverbund aufzubauen. Im Rahmen der Verträge können etwa die Führungsfunkgeräte von Rohde & Schwarz, die sich in Beschaffung befinden, in die Fahrzeuge der digitalisierten Division 2025 eingebaut werden. Wäre die Sperre nicht aufgehoben worden, hätte dies zur Folge gehabt, dass die Angebotsbindefristen der rund 30 endverhandelten Verträge im Sommer ausgelaufen wären. Aufgrund der nach Angaben des BMVg bei etwa 25 Prozent liegenden Inflationsrate für Rüstungsgüter hätten die betroffenen Firmen die Preise vermutlich deutlich nach oben anpassen müssen. Das hätte womöglich die Ausstattung der Division 2025 und sogar das gesamte Projekt D-LBO zum Scheitern bringen können.

Der Haushaltsausschuss macht jedoch eine wichtige Einschränkung und erwartet die Umsetzung einiger Maßgaben: So wird der Führungsfunk (dabei handelt es sich um SDTR- und SDJR-Funkgeräte), für den das BMVg mit dem Hersteller Rohde & Schwarz am 14. Dezember vergangenen Jahres einen Vertrag geschlossen hat, von der Entsperrung ausgenommen. Für den Vertrag sei jedoch eine „Entsperrung wie folgt möglich“, heißt es in dem Beschluss:

a. Es können mit sofortiger Wirkung bis zu 3.000 Geräte abgerufen werden.

b. Bei dem Erwerb muss sichergestellt werden, dass keine Schadenersatzpflichten aufgrund des laufenden Rechtsverfahrens entstehen.

c. Den Berichterstattern des Einzelplans 14 ist quartalsweise über den Zulauf und den Einbau der Geräte zu berichten.

d. Es ist sicherzustellen, dass die Gewährleistungsfrist erst mit Ein- und Verbau der Geräte beginnt.

Bei Punkt b.  beziehen sich die Haushälter offenbar auf die Klage des Herstellers Thales vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf gegen die Vergabe des Führungsfunkgerätevertrages an Rohde & Schwarz. Hier wird erst in einigen Monaten mit einem Beschluss gerechnet. Mit Punkt c. wollen die Politiker anscheinend sicherstellen, dass die Funkgeräte umgehend in die Fahrzeuge eingebaut werden und nicht ins Depot wandern.

Spannend dürfte überdies die Beantwortung der Frage sein, ob die Haushaltspolitiker beim Verstoß gegen ihre Maßgaben die Möglichkeit haben, in einen rechtsgültigen Vertrag des Verteidigungsministeriums mit einem Lieferanten einzugreifen.
lah/5.7.2023

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