Zur Verbesserung der infanteristischen Drohnenabwehr hat die Bundeswehr die Precision Technic Defence GmbH mit der Lieferung von Drohnendetektionsgeräten des Typs Wingman 103 beauftragt. Die Systeme dienen zur Funksignaldetektion von sogenannten small Unmanned Aircraft Systems (sUAS), dabei handelt es sich um Kleinstdrohnen mit einem Abfluggewicht von weniger als 25 kg. Dies geht aus einer heutigen Veröffentlichung des Bundeswehrbeschaffungsamtes BAAINBw auf der europäischen Vergabeplattform TED hervor.
Die Wingman-Drohendetektionsgerätefamilie wird von dem dänischen Hersteller MyDefence A/S entwickelt und hergestellt. In Deutschland besitzen mehrere Unternehmen Vertriebsrechte an diesem System. Neben der Precision Technic Defence GmbH haben sich noch zwei weitere Anbieter des Systems an der Ausschreibung beteiligt.
Der Mitteilung des BAAINBw zufolge werden 45 Wingman-Detektionsgeräte für den infanteristischen Einsatz beschafft. Das Gerät entspricht in seinen Maßen einem Sturmgewehrmagazin und wird üblicherweise an der Schutzweste eines Soldaten getragen. „Mit einer Akkuleistung von nahezu 14 Stunden kann das System Drohnen in bis zu zwei Kilometer Entfernung in weniger als fünf Sekunden detektieren sowie die Präsenz einer Drohne im Luftraum visuell, akustisch oder mittels einer Vibration anzeigen“, schreibt das BAAINBw.
Die Detektion erfolgt mittels Identifikation der von der Drohne oder dem Drohnensteuerer ausgesendeten Kommunikationssignale. Jede handelsübliche Drohne muss im Flug Steuerungs- und oder Bildsignale zwischen sich und dem Piloten der Drohne übertragen. Die Übertragung der Signale erfolgt nicht gerichtet, sondern ausgehend vom Signalemittenten in alle Richtungen. Diesen Umstand macht sich der Detektor zunutze.
Die Detektion mittels Signalaufklärung bietet zudem den Vorteil, dass eine mögliche Drohnengefahr bereits in der Vorbereitungsphase erkannt werden kann. Also ab dem Zeitpunkt, an dem die Drohne oder deren Fernsteuerung eingeschaltet wird. Das Detektionsgerät zeigt eine in der Nähe befindliche Drohne also bereits an, bevor man die Drohne hören oder sehen bzw. die Drohne einen sehen kann. Einmal entdeckt, bleibt es dann der Truppe überlassen, Maßnahmen zur Begegnung der Drohnengefahr einzuleiten.
Waldemar Geiger