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Kritik an Vorgaben des Finanzministers hält an

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Die haushaltspolitischen Vorschläge von Finanzminister Olaf Scholz für die Bundeswehr sorgen für Unstimmigkeiten in der Regierungskoalition. Der verteidigungspolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, Henning Otte, sieht durch aufgrund der Vorlage die Glaubwürdigkeit der Bundesrepublik in Gefahr und fordert eine Nachbesserung der mittelfristigen Finanzplanung. Wie er in einem Gastbeitrag für den Focus schreibt, verlangen die sicherheitspolitische Lage und der Zustand der Bundeswehr weiterhin nach starken Investitionen in die Streitkräfte.

Der Anstieg für 2020 von aktuell 43,2 Mrd EUR auf 45,1 Mrd EUR sei  jedoch lediglich moderat. In den Folgejahren bis 2023 falle die Planungskurve wieder ab. „Das wird den vor uns liegenden Herausforderungen in keiner Weise gerecht. Dessen ist sich auch die SPD bewusst. Der Finanzminister muss sich zugunsten der Verteidigung bewegen. So haben wir es auch im Koalitionsvertrag vereinbart. Alles andere gefährdet die Sicherheit unseres Landes“, schreibt Otte.

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Zentrale Beschaffungsprojekte wie der schwere Transporthubschrauber, das taktische Luftverteidigungssystem oder die deutsch-norwegische U-Boot-Kooperation seien nur einige der Vorhaben, die mit den aktuellen Planungen nach Aussage von Otte nicht zu finanzieren sind. Gleiches gelte für die Zukunftsprojekte Future Combat Air System und das Main Ground Combat System.

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Auch international würde Deutschland nach Einschätzung des CDU-Politikers erheblich an Einfluss verlieren, wenn im Jahr 2023 der Anteil der Verteidigungsausgaben –  wie jetzt geplant – auf 1,25 Prozent des BIP absinken sollte.  Schließlich habe Deutschland bei der  NATO verbindlich angemeldet, bis 2024 1,5 Prozent vom Bruttoinlandsprodukt für Verteidigung auszugeben. „Mit der jetzt angedeuteten Rolle rückwärts setzt Deutschland seine Glaubwürdigkeit bei seinen Partnern aufs Spiel“, so Otte.

Nach Einschätzung des verteidigungspolitischen Sprechers der SPD-Bundestagsfraktion, Fritz Felgentreu, stehen die großen rüstungspolitischen Projekte dagegen nicht auf der Kippe. Wie er am Rande der heutigen Sitzung des Verteidigungsausschusses in Berlin sagte, sieht er im Augenblick keine Streichposten. Seinen Worten zufolge steht der Haushaltsprozess erst am Anfang. Grundsätzlich bestehe die Möglichkeit von Umschichtungen, da Projekte oftmals später als  geplant, realisiert würden.

Für jedes einzelne der geplanten gemeinsamen Rüstungsvorhaben mit Frankreich müsse eine Regelung zu Exporten getroffen werden, sagte Felgentreu. Gestern hatte die SPD beschlossen, das Rüstungsembargo gegen Saudi-Arabien um sechs Monate zu verlängern. Das Bundeskabinett verabschiedete heute unterdessen die Vorlage des Finanzministers zu den Eckwerten.

Der verteidigungspolitische Sprecher der Grünen im Bundestag, Tobias Lindner,  weist in einem Statement darauf hin, dass die Verteidigungsministerin ihre Kolleginnen und Kollegen in der Bundesregierung offenbar nicht von der Notwendigkeit höherer Verteidigungsausgaben überzeugen konnte. „Besonders fällt auf, dass sogar Kanzlerin Merkel sie nicht dabei unterstützt hat, den Verteidigungsetat auf 1,5 Prozent  in 2024 zuzubewegen“, so Lindner.

In den Jahren 2020 bis 2023 erhalte die Bundeswehr zwar 3,28 Mrd EUR mehr. Das reiche allerdings nicht, um von der Leyens politische Versprechen zu erfüllen. „Weder ihr Fähigkeitsprofil noch die durch Kanzlerin und Ministerin versprochenen 1,5 Prozent lassen sich hiermit umsetzen“, resümiert der Verteidigungspolitiker.

Der Verteidigungsetat müsste nach Berechnung von Lindner  von 2023 auf 2024 einen Sprung von 18 Mrd EUR machen, um den Wert von 1,5 Prozent zu erreichen. Was nach seiner Einschätzung unwahrscheinlich ist.

„Das Argument auf Sicht zu fahren, zieht nicht, wenn mittelfristig Gelder für Beschaffungen gebraucht werden und die Bündnispartner die Erfüllung einer Zusage erwarten.“ Linder fordert die Bundeswehr deshalb auf, realistischer zu planen und zudem gegenüber der NATO klar zu kommunizieren, dass Deutschland weder zwei noch 1,5 Prozent für die Verteidigung ausgeben werde.
lah/12/20.3.2019