Anzeige

Neue Besoldungszuschläge bei Auslandsverwendung

In Zukunft sollen Soldaten und Soldatinnen der Bundeswehr in Auslandsverwendungen, die einem Einsatz gleichen,  einen Auslandsverwendungszuschlag (AVZ) erhalten. Ein entsprechender Gesetzentwurf hat diese Woche die Fachausschüsse des Bundestages passiert.

Nach Aussage von Henning Otte, verteidigungspolitischer Sprecher der Union im Bundestag,  wurde der AVZ  bislang nur an Bundeswehrangehörige gezahlt, die Teilnehmer an einer so genannten besonderen Auslandsverwendung waren. In der Regel sind das vom Deutschen Bundestag mandatierte Auslandseinsätze. Der für alle Dienstgrade einheitliche Zuschlag werde zur Abgeltung der damit verbundenen materiellen Mehraufwendungen und immateriellen Belastungen steuerfrei gewährt, so Otte.

„Die Bundeswehr ist zunehmend in Verpflichtungen im Ausland aktiv, die keine vom Bundestag mandatierten Auslandseinsätze sind. Dabei handelt es sich um Missionen, die unterhalb der Schwelle eines bewaffneten Einsatzes sind und deswegen kein parlamentarisches Mandat brauchen“, wird Otte in einer Mitteilung seines Büros zitiert.  Aktuelle Beispiele  für solche Einsätze sind die verstärkte Präsenz der Bundeswehr in Litauen, die Teilnahme an der Luftraumüberwachung in Estland sowie die Beteiligung der Marine am NATO-Einsatz in der Ägäis.

Laut Otte wurden solche Einsatzverpflichtungen bislang durch andere Ausgleichsmaßnahmen wie Auslandsdienstbezüge, Vergütung von zeitlicher Mehrbelastung und Reisekostenerstattung abgegolten. Neben der AVZ-Regelung wurde in dem Entwurf auch die Möglichkeit  zur freiwilligen Erhöhung der Arbeitszeit bis Ende 2019 für Bundeswehrfeuerwehrleute verlängert. Außerdem sollen 600 neue Feuerwehrposten geschaffen werden.

Darüber hinaus hat das Bundeskabinett am Mittwoch eine Änderung der Erschwerniszulagenverordnung beschlossen. Demnach sollen die Erschwerniszulagen für Angehörige der Spezialkräfte, der Sicherheitsdienste sowie der Personenschutzkräfte im Auslandseinsatz rückwirkend zum 1. Januar um 25 Prozent erhöht werden.

Voraussichtlich ab dem 1. Mai 2017 sollen überdies die  spezialisierten Kräfte der Bundeswehr in bestimmten Bereichen eine neue Zulage von bis zu 500 EUR pro Monat erhalten. Weitere Zulagen sind für den Krankenpflegedienst, die Flugsicherung und die Flugmedizin vorgesehen. Außerdem soll die  Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten nach einheitlichen Maßstäben berechnet werden, so dass die Einschränkungen für den militärischen Wachdienst entfallen.
lah/12/31.3.2017

.i.td-icon-menu-up { display: none; }