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Eurodrohne soll Zulassung wie Passagierjet erhalten

Die Bedeutung von Drohnen wird nach Ansicht von Generalmajor Günter Katz, Chef des Luftfahrtamtes der Bundeswehr,  für alle Teilstreitkräfte der Bundeswehr in Zukunft deutlich zunehmen. Wie er auf dem 31. Internationalen Hubschrauberforum in der vergangenen Woche in Bückeburg weiter ausführte,  arbeitet seine Behörde an einer Vorschrift, die die Nutzung von ferngesteuerten Luftfahrtsystemen  regulieren soll.

Nach Aussage von Katz sind neben Deutschland viele weitere Staaten sowie zivile Stellen mit Nutzungsregeln für Drohnen beschäftigt. Der General empfahl, sich bei den militärischen Regularien der „zivilen Welt“ – soweit möglich und sinnvoll – anzupassen. Der Luftraum gehöre letztendlich der EASA, weshalb man sich an dieser Organisation orientiere.

Mit einer Vorschrift für Großdrohnen rechnet Katz von der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation ICAO nicht vor 2021. Von der EASA, die diese für den europäischen Luftraum umsetze, werde vor 2023 nichts erwartet. Seine Behörde stehe beim Projekt Pegasus jedoch „in den Startlöchern“, da dieses demnächst anstehe.  Im Rahmen des Pegasus-Vorhabens wird eine Großraumdrohne des Typs Triton mit SIGINT-Technologie von Hensoldt und Airbus ausgestattet. Das Rüstungsvorhaben sollte eigentlich bereits angelaufen sein, hat aber bislang keine Haushaltsmittel erhalten.

Laut Katz strebt das Luftfahrtamt an, Pegasus in den zivilen Luftverkehr zu integrieren. Nach Gesprächen mit zahlreichen Behörden und Experten sei man auch zu dem Ergebnis gekommen, dass dies möglich und machbar sei. Nach Aussage des Bundeswehr-Offiziers wird dies jedoch in einem dreigestuften Ansatz erfolgen. Ab voraussichtlich 2023 werde die Drohne zunächst im segregierten Luftraum fliegen, mit Sperrungen für Start und Landung. In einem zweiten Schritt soll Pegasus dann in den kooperativen Luftraum integriert werden. Der dritte Schritt bedeute  dann im Idealfall die Vollintegration auch unterhalb 10.000 Fuß, wobei ein Detect-and-Avoid-System in den Flieger integriert werden müsse. Katz räumte jedoch ein, dass im Augenblick weltweit noch kein marktreifes System zur Verfügung steht.

Für die noch in der Entwicklung befindliche Eurodrohne sei es das strategische Ziel, dieses Luftfahrzeug voll in den Luftraum zu integrieren, sagte der General. Diese solle wie ein ziviles Flugzeug zertifiziert werden und wie ein normaler Airliner aufsteigen und landen. Entsprechend hoch seien deshalb die Hürden für die Piloten und die Betriebe. Letztere müssten das komplette Programm durchmachen, wie jeder andere Flugzeughersteller auch. Dabei soll die Eurodrohne den gleichen Sicherheitsstandard aufweisen wie eine zivile Airbus-Passagiermaschine.

Da die drei Bundeswehr-Kategorien für unbemannte Luftahrzeuge zu holzschnittartig seien, strebe man in Anlehnung an EASA eine Ausweitung auf acht Kategorien an, sagte Katz mit Blick auf die Drohnen-Kategorien unterhalb von Pegasus und Eurodrohne.
lah/10.7.2019

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