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Bundeswehr kann NATO-Verpflichtung nicht erfüllen

Bereits vor der Verabschiedung des Haushaltes für 2019 war klar, dass nicht alle Rüstungsprojekte die benötigten Mittel erhalten würden. Von den finanziellen Engpässen im Einzelplan 14 betroffen sind nun die drei Systeme zur signalerfassenden luftgestützten weiträumigen Überwachung und Aufklärung (SLWÜA). Ein solches System besteht aus einer Großraumdrohne MQ-4C Triton als Trägerplattform sowie einem Missionssystem zur Signalerfassung, die so genannte Sensorausstattung ISIS.  Bei der Bundeswehr wird das Milliarden-Vorhaben auch unter dem Namen „Persistent German Airborne Surveillance System“ oder PEGASUS geführt.

Das Angebot der US Navy für die Trägerplattform sei bereits im August dieses Jahres eingegangen und werde derzeit ausgewertet, heißt es im aktuellen Rüstungsbericht des Verteidigungsministeriums. Und weiter: „Die Angebotsaufforderung an Airbus DS für das Sensorsystem ISIS kann jedoch derzeit aufgrund der fehlenden Finanzierungszusage nicht erfolgen.“ Dies habe Verzögerungen im Gesamtprojekt zur Folge, da die parlamentarische Befassung mit den beiden Projektanteilen synchron vorgesehen sei. Die Erfüllung der NATO-Verpflichtung „Bereitstellung einer signalerfassenden Aufklärungs-Fähigkeit im Jahr 2025“ könne nicht mehr gewährleistet werden, schreiben die Autoren des Rüstungsberichtes.

Während bei anderen Projekten oftmals die ausführende Industrie für Verzögerungen bei der Einführung von Rüstungsgütern verantwortlich ist, scheint im vorliegenden Fall die Schuld in erster Linie beim Ministerium zu liegen. Wie es aus gut informierten Kreisen heißt, hat Hensoldt das Aufklärungsmodul ISIS bereits fertigentwickelt und auch Airbus DS als Hauptauftragnehmer und Integrator des Moduls in die Drohne soll startklar sein.  Airbus wird dem Vernehmen nach auch die Bodenstation für PEGASUS liefern. Beide Firmen hatten offenbar auf eine Angebotsaufforderung gehofft.

Wie aus dem Rüstungsbericht hervorgeht, wurden die beiden aus der Auswahlentscheidung des Generalinspekteur resultierenden “Quality Gates“ für PEGASUS bereits erfüllt. Ursprünglich war als Plattform für ISIS der Eurohawk vorgesehen. Das Projekt musste jedoch abgebrochen werden. Die Drohne soll über  einen Foreign-Militar- Sales-Vertrag mit der US Navy beschafft werden. Die  Navy hat dafür bereits am 14. August ein verbindliches Angebot in Form eines Letter of Offer and Acceptance (LOA) vorgelegt.

PEGASUS ist im Haushalt 2019 allerdings nur als Austauschvorhaben ohne feste Finanzierungszusage vorgesehen. Deshalb kann Airbus DS nach Auffassung des BMVg nicht zum Angebot aufgefordert werden. Eine parlamentarische Befassung für beide Hauptverträge war ursprünglich vor der Sommerpause 2019 geplant. Die Bindefrist des LOA läuft laut BMVg  jedoch im Mai 2019 aus. Da die Finanzierungszusage bis Oktober 2018 nicht vorlag, sei eine parlamentarische Befassung für beide Hauptverträge vor Ablauf der Bindefrist äußerst kritisch.

PEGASUS soll militärische Funkverkehre und Radaremissionen erfassen, auf deren Basis ein elektronisches Lagebild erarbeitet sowie die Daten für Selbstschutzsysteme gewonnen werden. Das System ist als Nachfolge der so genannten SIGINT-Aufklärung an Bord der Maschinen des Typs Breguet Atlantic vorgesehen. Seit der Außerdienststellung dieser Flugzeuge  im Jahr 2010 weist die Bundeswehr eine Fähigkeitslücke auf, mit der sie nun offenbar noch länger als erwartet zurechtkommen muss.
lah/12/18.12.2018

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