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Abgabefrist für Angebote bis November verlängert

Aufgrund der weltweit schwierigen Lage im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie  hat das Schweizer Verteidigungsministerium VBS die Abgabe-Fristen für die die zweiten Angebote für neue Kampfflugzeuge und für neue Systeme zur bodengestützten Luftverteidigung größerer Reichweite (Bodluv) auf den November dieses Jahres verschoben. Mit diesem neuen Termin reagiere das VBS auf den Umstand, dass auch die Herstellerfirmen von den Maßnahmen wie Reisebeschränkungen oder Home-Office betroffen seien und physische Gespräche nicht möglich seien, schreibt das schweizerische Beschaffungsamt armasuisse in einer Mitteilung. Auf den weiteren Fahrplan der Beschaffung habe dieser neue Termin jedoch keine Auswirkung.

armasuisse hatte im Januar 2020 die zweite so genannte Offertanfrage für neue Kampfflugzeuge und für neue Systeme der bodengestützten Luftverteidigung größerer Reichweite an die Regierungsstellen der in Frage kommenden Herstellerfirmen übergeben. Erhalten haben die Offertanfrage für neue Kampfflugzeuge Deutschland (Airbus Eurofighter), Frankreich (Dassault Rafale) und die USA (Boeing F/A-18 Super Hornet und Lockheed-Martin F-35A) und für Bodluv GR Systeme Frankreich (Eurosam SAMP/T) und die USA (Raytheon Patriot). Die Kandidaten wurden aufgefordert, ihre Offerten bis August 2020 einzureichen.

Die Covid-19-Pandemie habe weltweit Maßnahmen ausgelöst, von denen auch alle Kandidaten der Herstellerländer betroffen seien, schreibt armasuisse zur Begründung. Mitarbeiter fallen demnach aus oder können aufgrund der Vertraulichkeit der Dossiers im Home-Office nicht durchgehend wie am Arbeitsplatz an den Offerten arbeiten. Zudem erschwerten die Reisebeschränkungen physische Gespräche zwischen Vertretern der Kandidaten, der Schweizer Industrie und dem VBS. Persönliche Gespräche mit Schweizer Industrievertretern seien jedoch notwendig, um insbesondere die Umsetzung der Vorgaben für Kompensationsgeschäfte voranzutreiben.

Auf den weiteren Fahrplan der Beschaffung hat dieser neue Termin keine Auswirkung, wie die Beschaffungsbehörde mitteilt. Mit den Informationen aus der zweiten Offerte und den Erkenntnissen aus den verschiedenen Erprobungsaktivitäten werde der Gesamtnutzen jedes Systems ermittelt. Die Resultate fließen zusammen mit einer umfassenden Risikoanalyse in den Evaluationsbericht, in dem der jeweilige Gesamtnutzen des neuen Kampfflugzeugs bzw. des neuen Systems der bodengestützten Luftverteidigung größerer Reichweite den Beschaffungs- und Betriebskosten für 30 Jahre gegenübergestellt wird.
lah/12/15.5.2020

 

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