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Beschaffung für die Bundeswehr soll beschleunigt werden

Die Bundesregierung hat heute mit dem Beschluss des „Gesetzentwurfs zur beschleunigten Beschaffung im Bereich Verteidigung und Sicherheit und zur Optimierung der Vergabestatistik“ nach eigenen Angaben die Möglichkeiten für eine schnellere Vergabe im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich erweitert. Wie das Bundeswirtschaftsministerium in einer Mitteilung weiter schreibt, enthält der Entwurf gleichzeitig die notwendigen Regelungen für eine datenbasierte Fortentwicklung der öffentlichen Beschaffung.

Der Gesetzentwurf enthalte Anpassungen in zwei Bereichen des Vergaberechts: Im Bereich Verteidigung und Sicherheit werden es rechtliche Konkretisierungen den Beschaffungsstellen erleichtern, insbesondere bei kurzfristig erforderlicher Ausrüstungsbeschaffung das benötigte Material schneller und effizienter einzukaufen.

Bereits nach geltendem Recht besteht eine Ausnahme vom Vergaberecht, wenn wesentliche Sicherheitsinteressen des Staates betroffen sind. Mit der angestrebten Gesetzesänderung wird präzisiert, dass wesentliche Sicherheitsinteressen betroffen sein können, wenn verteidigungs- oder sicherheitsindustrielle Schlüsseltechnologien beschafft werden.

Der Koordinator der Bundesregierung für Maritime Wirtschaft, Norbert Brackmann wird in der Mitteilung mit den Worten zitiert: „Die neuen Regelungen werden es der Bundeswehr und den Sicherheitsbehörden erleichtern, schneller auf kurzfristige Anforderungen zu reagieren. Gerade auch im Schiffbau kann die Regelung zur Beschleunigung beitragen – und stärkt damit auch unsere Schlüsseltechnologien.“

Während der U-Boot-Bau bereits als Schlüsseltechnologie eingestuft ist, soll dies in Zukunft auch für die Überwasser-Marineschiffbau gelten. Dies war im Koalitionsvertrag vereinbart worden. Allerdings muss unter Federführung des BMVg das Kabinett noch über die Einordnung als Schlüsseltechnologie entscheiden, wie ein Sprecher des Wirtschaftsministeriums erläuterte. Der Gesetzentwurf geht jetzt dem Bundestag zu, der über das weitere Vorgehen entscheidet. Eine Verabschiedung des Gesetzes im laufenden Jahr gilt als eher unwahrscheinlich.
lah/30.10.2019

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