Anzeige

Oberlandesgericht Düsseldorf hat Entscheidung gefällt

Anzeige

Beim Rechtsstreit um den Betrieb des Gefechtsübungszentrums Heer (GÜZ) auf dem Truppenübungsplatz Altmark hat das Oberlandesgericht Düsseldorf am Mittwoch eine finale Entscheidung getroffen. Gut informierten Kreisen zufolge wiesen die Richter den Einspruch des Rüstungskonzerns Rheinmetall gegen die Vergabeentscheidung des Bundeswehr-Beschaffungsamtes BAAINBw zurück. Das BAAINBw hatte im Rahmen einer Ausschreibung den Betrieb und die Betreuung des GÜZ an die schwedische Firma Saab vergeben. Dagegen war Rheinmetall rechtlich vorgegangen. Der Konzern betreibt bislang das Gefechtsübungszentrum über  das Tochterunternehmen Rheinmetall Electronics für die Bundeswehr. Bevor sich die Düsseldorfer Richter eines Vergabeverfahrens annehmen, müssen zuvor zwei rechtliche Stufen durchlaufen werden, was offenbar beim GÜZ der Fall war.

OLG bestätigt die Informationen

Anzeige

Ein Pressesprecher des OLG Düsseldorf bestätigte am heutigen Montag die Informationen. Der Vergabesenat des Gerichts habe am 30. Oktober die sofortige Beschwerde der Antragstellerin – hierbei handelt es sich um Rheinmetall –  gegen den Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 26.04.2019, Az. VK 2-14/19, zurückgewiesen.

„Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich des Verfahrens nach § 173 Abs. 1 S. 3 GWB und der notwendigen Aufwendungen der Beigeladenen trägt die Antragstellerin“, heißt es in dem Urteil. Bei der Beigeladenen handelt es sich um Saab. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wurde auf 5.455.295,17 EUR festgesetzt. Nach Angaben des Sprechers hat die Entscheidung gezeigt, dass der Nachprüfungsantrag unbegründet war. Die von Rheinmetall vorgebrachten Gründe rechtfertigten es nicht, die Beigeladene – also Saab –  oder ihr Angebot vom Wettbewerb auszuschließen. Es gebe also keine Anhaltspunkte für Rechtsverstöße oder die fehlende Eignung der Beigeladenen.

Dem Vernehmen nach wollte das BMVg ursprünglich für Betrieb und Betreuung des GÜZ im Zeitraum Juni 2019 bis November 2025 rund 118 Mio EUR ausgeben. Dieser Zeitplan hat sich aufgrund des Rechtsstreites nun allerdings verschoben. Das Gefechtsübungszentrum Heer  auf dem Truppenübungsplatz Altmark gilt als eine der wichtigsten Ausbildungsstätten der deutschen Landstreitkräfte. Dort können infanteristische und mechanisierte Verbände unter Nutzung moderner Ausbildungstechnik den Kampf verbundener Waffen üben. Ein Ausfall würde die Truppe empfindlich treffen. Aus diesem Grund dürfte die Führung des Heeres ein starkes Interesse daran haben, dass der Übergang von Rheinmetall zu Saab als Betreiber möglichst friktionsfrei abläuft.  Saab hat selbst offenbar umfangreiche Erfahrung in der Leitung von Übungszentren. Als Unterauftragnehmer fungiert beim Betrieb des GÜZ dem Vernehmen nach die FFG Flensburger Fahrzeugbau GmbH. Die FFG gilt als Spezialist für Wartung und Instandhaltung von Bundeswehr-Fahrzeugen.

Voraussetzung für den Betreiberwechsel ist die Billigung einer so genannten 25-Mio-Vorlage durch den Bundestag. Erst danach kann der Vertrag zwischen BAAINBw und Saab geschlossen werden. Aufgrund der dafür benötigten Zeit, scheint ein Übergang auf Saab als Betreiber vor dem Dezember eher unwahrscheinlich.

lah/4.11.2019