Besonders leistungsfähige Drohnen mit Strahltriebwerken, die mitunter auch als Collaborative Combat Aircraft (CCA) oder Unmanned Combat Aircraft (UCAV) bezeichnet werden, sind letztendlich unbemannte Kampfflugzeuge, die immer wieder als probate Lösung beschrieben werden, um den Kostenanstieg der modernen Kampffliegerei in den Griff zu bekommen und gleichzeitig wieder mehr „Masse“ in die Luft zu bringen. Ob diese Aussagen jedoch reines Wunschdenken sind oder zutreffend, sollte einer kritischen Betrachtung unterzogen werden.
Der technologische Fortschritt sowie die Entwicklung der Luftkriegsführung haben dazu geführt, dass die Systempreise moderner Kampfflugzeuge in den letzten Jahrzehnten um das Vielfache gestiegen sind. Kampfflugzeuge der Generation 4+ (wie beispielsweise der Eurofighter, die Gripen oder die Rafale) sowie der Generation 5 (F-35) sollen Berichten zufolge in der Preisspanne eines sehr hohen zweistelligen bis zu einem niedrigen dreistelligen Millionenbetrag liegen. Dabei sollte aber berücksichtigt werden, dass auch Wirtschaftsleistung und Kaufkraft in den vergangenen Jahrzehnten stark gestiegen sind, so dass der Preis eines heutigen Eurofighters gemessen in Durchnittjahreseinkommens etwa dem eines Tornados des Jahres 1982 entsprechen dürfte.
Eine genaue Bestimmung des Systempreises für ein Flugzeug ist jedoch – zumindest mit öffentlich zugänglichen Informationen – nicht möglich. Die dafür notwendige Datenlage ist öffentlich nicht frei verfügbar. Weiterhin lassen sich aus Paketpreisen, die neben den Flugzeugen und Triebwerken auch Simulatoren, Ersatzteile, Test- und Wartungstechnik, Ausbildungsprogramme, technische Dokumentation, Lizenzen und weitere Komponenten enthalten können, keine verlässlichen Angaben zu den Stückkosten ableiten. Unbestritten ist jedoch, dass sich selbst vergleichsweise wohlhabende Nationen keine großen Flotten solcher Flugzeuge mehr leisten können oder wollen, geschweige denn Flugzeuge der 6. Generation, die mit großer Sicherheit noch teurer werden.
Vor diesem Hintergrund wird großes Potenzial in unbemannten Kampfflugzeugen gesehen, die deutlich niedrigere Systempreise haben sollen und einen Beitrag dazu leisten könnten, den Luftreitkräften wieder eine gewisse „Masse“ zur Verfügung zu stellen. Jedoch ist die Bestimmung der Systempreise bei unbemannten Kampfflugzeugen noch schwieriger als bei den klassischen Jets, da noch keine Nation der Welt entsprechende Luftfahrzeuge in Serie beschafft und die Einsatztauglichkeit des dahinter liegenden Konzepts erfolgreich im Kampfeinsatz nachgewiesen hat.
Gleichwohl gibt es zumindest Forderungslagen bzw. Aussagen, die eine angepeilte Preisspanne aufzeigen. So gab beispielsweise der ehemalige Staatssekretär im Pentagon für die U.S. Air Force, Frank Kendall, das Ziel aus, dass der Preis eines Collaborative Combat Aircraft (CCA) nicht mehr als ein Drittel des Preises einer F-35 betragen sollte.
In den Medien werden im Zusammenhang mit unbemannten Kampfflugzeugen auch immer wieder Systempreise kolportiert, die nur zehn Prozent der Preise bemannter Kampfflugzeuge betragen sollen.
Um beide Aussagen begreifen zu können, bedarf es jedoch eines tieferen Verständnisses der Thematik sowie des Kontextes. Denn beide Aussagen beziehen sich auf Systeme, die bemannte Luftfahrzeuge ergänzen und nicht ersetzen sollen. So ist die Masse der aktuell laufenden CCA-Programme auf der Welt darauf ausgelegt, Systeme für den Luftkampf zu entwickeln. Das Vorhaben der U.S. Air Force ist dafür ein schönes Beispiel. Mehrere solcher unbemannten Flieger sollen dazu im Verbund mit einem bemannten Kampfflugzeug operieren und dessen Waffenreichweite erhöhen sowie einzelne, besonders risikoreiche Aufgaben während einer Mission übernehmen, damit sich der bemannte Flieger nicht selbst exponieren muss.
Aktuell wird somit überwiegend an Systemen entwickelt, die nur Teilaufgaben der bemannten Kampffliegerei übernehmen und diese nicht ersetzen sollen. Die Bundeswehr geht bisher davon aus, dass perspektivisch mehrere Klassen von CCA für unterschiedliche Aufgaben eingeführt werden, darunter auch eine sogenannte Jagdbomberdrohne. Die tatsächlichen Fähigkeiten unbemannter Kampfflugzeuge im Einsatz sind aktuell nicht bekannt. Ein CCA ist bislang nirgends eingeführt und schon gar nicht kampferprobt.
Beobachter dieser Entwicklung würden also einem Trugschluss unterliegen, wenn sie in der Öffentlichkeit kolportierte Preise von Jagdbomber- oder Wingman-Kampfdrohnen mit Kaufpreisen von Jagdflugzeugen oder Jagdbombern gegenüberstellen würden. Denn dann würden Äpfel mit Birnen verglichen.
Vergleich zwischen Äpfel und Birnen
Grundsätzlich gibt es noch keine unbemannten Kampfflugzeuge, die das gleiche Leistungsniveau aufweisen wie bemannte. Experten gehen davon aus, dass dies auch noch eine Weile so bleiben wird. Als Beleg gilt unter anderem die Entwicklung der F-47, die bemannt sein wird. Es soll überdies sowohl US-Studien als auch solche im Zusammenhang mit dem Future Combat Airs System (FCAS) geben, wonach bemannt-unbemannt (MUM-T) geführte Operationen eine Überlegenheit von 4 zu 1 gegenüber rein unbemannten Operationen gezeigt haben.
Für einen Vergleich wäre somit die Betrachtung der spezifischen Fähigkeit notwendig. Denn egal ob bemannt oder unbemannt, Kampfflugzeuge sollen den Streitkräften eine spezifische Fähigkeit verleihen, die sich aus einer Kombination unterschiedlicher Faktoren zusammensetzt. Wenn ein System sowohl im Luftkampf als auch im Einsatz als Jagdbomber eine hohe Leistungsfähigkeit aufweist, ein Vergleichssystem hingegen nur in einer dieser Rolle nutzbar ist, fällt der Vergleich schon aus dem Rahmen. Flexibilität hat ihren Wert und Preis, ein direkter Vergleich zwischen mehrrollenfähigen Systemen und ausschließlich für einen Einsatzzweck nutzbaren Flugzeugen – bemannt oder unbemannt – würde viele wichtige Aspekte vernachlässigen.
Ähnlich sieht es aus, wenn spezifische Forderungen für eine Rolle aufgestellt werden, wie beispielsweise die Fähigkeit, X Tonnen Waffenlast über eine definierte Entfernung tragen zu können.
Wenn ein großes bemanntes System beispielsweise vier Tonnen Nutzlast mitführen kann, das unbemannte jedoch nur eine Tonne, bräuchte es unter Umständen vier Kampfdrohnen, um die gleiche Waffenwirkung ins Ziel zu tragen. Bestimmte Waffen, wie beispielsweise der Marschflugkörper Taurus, oder besonders schwere Bomben, könnten mit solchen „kleineren“ unbemannten Kampfflugzeugen überhaupt nicht zum Einsatz gebracht werden. Genau hier liegt jedoch die Krux, Waffenwirkung ist komplexer als Grundschulmathematik, zwei 250-Pfund-Bomben ersetzen keine 500-Pfund-Bombe.
Ein weiteres, leicht verständliches Beispiel betrifft die Geschwindigkeit. Triebwerke tragen maßgeblich zum Systempreis eines Kampfflugzeugs bei und bestimmen maßgeblich die Nutzlastkapazität und Reichweite von Kampfflugzeugen. Gleichzeitig trägt die Triebwerksleistung entscheidend zur Durchsetzungs- und Überlebensfähigkeit des Systems bei – beispielsweise im Luftkampf. Moderne Kampfflugzeuge verfügen nicht umsonst über die Fähigkeit, im Überschallbereich operieren zu können. Ein 1-zu-1-Vergleich zwischen unterschallschnellen Kampfdrohnen und überschallschnellen Kampfjets verbietet sich daher, wenn nicht gleichzeitig auch ein Verlust an Leistungsfähigkeit bewertet werden kann.
Als Zwischenfazit lässt sich somit subsumieren, dass Vergleiche zwischen einzelnen Systempreisen wenig zielführend sind, wenn die hinter dem System liegende Fähigkeit unberücksichtigt bleibt. Um eine tatsächliche Vergleichbarkeit herstellen zu können, müssten einzelne Beispieloperationen betrachtet und die dafür notwendige Anzahl an Kampfflugzeugen des Typs A in Kombination mit Kampfflugzeugen des Typs B, sogenannte Fighter Packages, bestimmt werden, die dann mit einem Verband unterschiedlicher Kampfdrohnen vergleichbarer Leistungsfähigkeit verglichen wird.
Fähigkeit ist entscheidend
Werden dennoch Kampfdrohnen direkt mit bemannten Kampfflugzeugen verglichen, müsste die Fähigkeit der Drohne in puncto Leistung und Durchsetzungsfähigkeit mindestens der des Kampfflugzeuges entsprechen. Am Beispiel der F-35, würde man dann also den Preis einer bemannten F-35 mit dem einer „unbemannten F-35“ vergleichen. Eine solche Kampfdrohne, die es nicht gibt, dürfte in der Theorie dann etwas kleiner und leichter ausfallen, weil auf das Cockpit verzichtet werden könnte. Die Kampfdrohne müsste jedoch über dieselbe Durchsetzungsfähigkeit verfügen wie das bemannte Pendant. Sie müsste also überschallfähig sein, eine ebenfalls geringe Signatur sowie über entsprechende Selbstschutzsysteme verfügen, und die gleiche Nutzlast mitführen können. Zudem müsste sie genauso wie die F-35 zur Sensor-Fusion befähigt sein.
Der Wegfall des Cockpits dürfte sich zwar in geringeren Herstellungskosten widerspiegeln, sie würde jedoch weiterhin über eine leistungsfähige Sensorik (bspw. Radar), Schutzsysteme und mindestens ein Triebwerk vergleichbar mit dem eines bemannten Kampfflugzeugs verfügen.
Neben dem Wegfall des Cockpits dürfte auch Einsparungspotenzial bei der Definition der geforderten Betriebsstunden geben. Je nachdem wie intensiv solche Drohnen im Übungsbetrieb eingesetzt werden müssen, könnten die bei bemannten Kampfflugzeugen geforderten Betriebsstunden von 7.000 und mehr auf einen Bruchteil reduziert werden. Dies würde unter Umständen die Nutzung alternativer, günstiger Materialien erlauben. Eine weitere „preistreibende“ Frage betrifft die Zulassungsfähigkeit der Kampfdrohne für den Einsatz im zivilen Luftraum, um beispielsweise im Rahmen des Air Policing eingesetzt werden zu können.
Ein solches System wäre in Summe sicherlich günstiger herstellerbar, die Preisdifferenz würde dann aber mit großer Sicherheit keine 90 Prozent betragen. Die Flugzeuge würden dann mit großer Gewissheit einen mittleren zweistelligen Millionenbetrag kosten, was sich auch direkt auf die Verlusttoleranz für die Systeme auswirken würde. Ob bei solchen unbemannten Flugzeugen dann deutlich höhere Verlustraten akzeptabel wären, darf bezweifelt werden.
Zudem wird der „Preisvergleich“ zwischen bemannten und unbemannten Kampfflugzeugen durch einen weiteren Aspekt erschwert. Konkret geht es um den Piloten bzw. die Künstliche Intelligenz, die den Piloten ersetzen soll. In einem unbemannten Kampfflugzeug entfallen zwar die Kosten für das Cockpit, jedoch nicht die für die KI, die das Flugzeug steuern muss. Zudem müssen gegebenenfalls Bodenkontrollstationen gekauft werden, sowie bemannte Kampfflugzeuge um Systeme ergänzt werden, die das Steuern von Kampfdrohnen aus der Luft ermöglichen. Ein Teil der Kosten für Kampfdrohnen wird daher zwangsläufig auf die bemannte Fliegerei ausgelagert.
Faktor Ausbildung und Nutzung
Darüber hinaus müsste für einen sauberen Vergleich diskutiert werden, inwieweit die Entwicklungs- und Beschaffungskosten für die „KI-Piloten“ überhaupt auf den Stückpreis einer unbemannten Kampfdrohne anrechenbar sind. Schließlich enthält der Stückpreis für den Eurofighter oder die F-35 auch nicht die Ausbildungskosten für die Piloten. Die Berechnung der Entwicklungskosten für die KI sowie deren Verwertbarkeit dürfte eine Wissenschaft für sich sein. Beobachter gehen davon aus, dass viele für das KI-Training notwendigen Daten und Informationen nur den Streitkräften zur Verfügung stehen. Eine Piloten-KI eine Kampfdrohnenherstellers dürfte daher nur über Daten für eine bestimmte „Grundausbildung“ verfügen, die dann in der beschaffenden Luftwaffe weiter trainiert werden müsste. Die beschaffende Luftwaffe müsste dann also nicht nur die Nutzungsrechte der KI kaufen, sondern auch die „Weiterbildungsrechte“. Unter Umständen müssten zudem Rechte erworben werden, die KI durch andere Unternehmen weiterentwickeln oder ersetzen zu lassen, was sicherlich nicht zum Nulltarif möglich wäre.
Interessant wäre zudem die Betrachtung der plattformspezifischen Kosten über die gesamte Nutzungsdauer hinweg. Dies schließt auch die Kosten für Ausbildung, Übung sowie damit einhergehende Logistik ein. Hier dürfte sich der Preisunterschied von bemannten und unbemannten Systemen deutlich zu Gunsten der Drohnen entwickeln, vorausgesetzt, dass die Kampfdrohnen irgendwann die gleiche Leistungsfähigkeit aufweisen wie die bemannten Jets.
Der große Preisvorteil von Kampfdrohnen liegt in der Nutzung. Ein KI-Pilot muss nämlich nur einmal ausgebildet werden. Er müsste auch keine jährlichen Flugstunden für die Inübunghaltung ableisten. Die damit einhergehende Belastung auf die Flugzellen sowie die damit verbundenen Wartungs- und Reparaturarbeiten würden gänzlich entfallen. Einmal gelernte Fähigkeiten könnten mit wenigen „Klicks“ auf die gesamte Flotte ausgerollt werden.
Es ist allerdings nicht auszuschließen, dass Kampfdrohnen in Zukunft doch häufiger fliegen müssen, als dies gegenwärtig erwartet wird, wenn weiterhin das MUM-T und dessen Verfahren mit menschlichen Piloten getestet und eingeübt werden müssen. Überdies lässt sich die Verlässlichkeit und Leistung der KI nur in echten Operationen überprüfen. Bekanntlich kann KI auch einmal „ausbrechen“ und unvorhergesehene Dinge tun, wie kürzlich deutlich wurde.
Zusammenfassung
Ein direkter Preisvergleich zwischen bemannten und unbemannten Kampfflugzeugen ist mit dem aktuellen Informationsstand weder möglich noch sinnvoll, da derzeit nur Äpfel mit Birnen verglichen werden können. Eine solche Gegenüberstellung ist zudem wenig zielführend, da bestimmte Aspekte, wie beispielsweise die Pilotenausbildung auf der einen und die KI-Entwicklung auf der anderen Seite, nicht trennscharf auf den jeweiligen Systempreis aufgeschlagen werden können.
Entscheidender als die Betrachtung der Systempreise einzelner Maschine wäre wie beschrieben der Vergleich von unterschiedlichen Kampfflugzeugverbänden, die über ein vergleichbares Fähigkeitsprofil verfügen. Um in einem solche Fall Kostenvergleiche anstellen zu können, dürfen dann nicht Preise für die jeweiligen Plattformen betrachtet werden, sondern für die Summe aller Systeme im Verbund, um eine bestimmte Fähigkeit abbilden zu können.
Für die zukünftige „Attraktivität“ der unbemannten Systeme dürfte der Beschaffungspreis ohnehin nicht der wesentliche Faktor sein, sondern eine Kombination aus Beschaffungspreis, Kosten in der Nutzung und der stetigen Weiterentwicklung der Systeme bzw. Fähigkeiten. Hierfür müssten jedoch erst Wege gefunden und Erfahrungen gesammelt werden, die für die Nutzung und Betreuung der benötigten Softwarepakete sowie notwendiger Nutzungsrechte zuverlässig bepreisen zu können.
Waldemar Geiger


















