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Mögliche Verfassungsbeschwerde nicht vom Tisch

Nachdem das Oberlandesgericht Düsseldorf die Anhörungsrüge des US-Konzern General Atomics zur Beschaffung der Drohne Heron TP Anfang der Woche zurückgewiesen hat, will das Unternehmen den Gang zum Bundesverfassungsgericht weiterhin nicht ausschließen. Man habe jetzt einen Monat Zeit, das weitere Vorgehen zu prüfen, sagte ein Sprecher des Unternehmens.  Die Frist dafür laufe seit Dienstag, dem Tag an dem das Urteil zugestellt worden sei. Wie es aus gut informierten Kreisen heißt, ist es jedoch keineswegs sicher, ob eine mögliche Verfassungsbeschwerde überhaupt von den Karlsruher Richtern akzeptiert würde.

Die Beschaffung von fünf UAVs des Typs Heron TP  liegt gegenwärtig ohnehin auf Eis, da das Vorhaben am letzten Sitzungstag dieser Legislaturperiode  in den Bundestags-Fachausschüssen am Widerstand der SPD gescheitert ist. Eine Wiederaufnahme des Beschaffungsprozesses kann damit erst nach der Wahl erfolgen.
lah/12/6.7.2017

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