Der Standard-Gefechtshelm der Bundeswehr kann wieder ohne Einschränkung genutzt werden. Wie das Verteidigungsministerium mitteilte, haben erneute Beschusstests ergeben, dass die Halteschrauben der von 1992 bis 2003 gelieferten Helme den Technischen Lieferbedingungen des Jahres 2004 entsprechen. Seit Mai durften diese Helme nicht verwendet werden, da die Halteschrauben angeblich nicht die geforderte Splitterfestigkeit aufwiesen, was sich jetzt offenbar als falsch herausgestellt hat.
Allerdings dürfte die Frage der Schraubenfestigkeit mittlerweile ohnehin zweitranging sein. Denn wie es in den Technischen Lieferbedingungen des damaligen Bundesamtes für Wehrtechnik und Beschaffung vom Februar 2004 heißt, muss für originalverpackte Gefechtshelme und Ersatzteile die Mindestlagerfähigkeit im Depot zehn Jahre betragen. „Bei bestimmungsgemäßem Gebrauch muss die Gebrauchsdauer für die Gefechtshelmkalotte 4 Jahre, für die Inneneinrichtung 2 Jahre betragen. Nach 4-jähriger Nutzung muss die ballistische Festigkeit mindestens 90% des Neuwertes betragen.“
lah/12/26.7.2015