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Größere Beteiligung des Bundes wird geprüft

Mit dem am 25. September bevorstehenden Börsengang des Sensor-Spezialisten Hensoldt stellt sich die Frage, wie sich die Bundesregierung bei dem Unternehmen in Zukunft engagieren wird. Denn der größte Teil des Produktportfolios wird vom Verteidigungsministerium als nationale Schlüsseltechnologie eingestuft, die möglichst im Land gehalten werden soll. Bei der Herauslösung von Hensoldt aus dem Airbus-Konzern vor einigen Jahren und die Veräußerung an KKR hatte sich der Bund deshalb im Rahmen eines Sicherheitsabkommens und einer so genannten Goldenden Aktie – ein Novum in der deutschen Nachkriegsgeschichte – umfangreiche Mitsprachrechte gesichert.

Mit der geplanten Börsennotierung  des Unternehmens steht eine Erhöhung des staatlichen Engagements wieder zur Diskussion.  Wie aus dem Umfeld des Verteidigungsministeriums zu vernehmen ist, hat der Bund zweimal die Möglichkeit, eine Beteiligung an Hensoldt auszulösen.

Wie das Unternehmen selbst vor einigen Tagen in einer Mitteilung schrieb, besteht für die Bundesregierung weiterhin die Option, nach dem Börsengang zwischen 10,1 Prozent und 25,1 Prozent der Hensoldt-Aktien aus dem Besitz des Veräußernden Anteilseigners – also KKR – zu erwerben.  Dem Vernehmen nach werden diese Möglichkeiten auch im BMVg  –  das bei der Hensoldt-Beteiligung mit dem Bundeswirtschaftsministerium federführend zusammenarbeitet  – geprüft. Dabei ist den Ministerien offenbar bewusst, dass eine Beteiligung von 25,1 Prozent einer Sperrminorität gleichkommt – und haben diese Option seinerzeit mit KKR vereinbart. Denn  bei einem Anteil in dieser Höhe  lassen sich wesentliche Entscheidungen nur mit Billigung des Bundes treffen.

Gut informierten Kreisen zufolge darf der Bund laut Vereinbarung  mit KKR bis Jahresende bis zu 25,1 Prozent der Anteile an Hensoldt zu einem bereits fixierten Preis übernehmen. Damit kann der Staat in Ruhe abwarten, wie sich das Unternehmenspapier am Markt entwickelt. Sollten die Aktien höher als der vereinbarte Wert notieren, könnte der Bund bei einem Einstieg einen Buchgewinn erzielen. Mit Blick auf die zu erwartende politische Diskussion dürfte das nicht unerheblich sein. Denn im Gegensatz zu den meisten anderen EU-Ländern tut sich Deutschland bislang schwer mit dem Eigentum an Rüstungsunternehmen. Dies führt bei Fragen der europäischen Konsolidierung – gerade vor dem Hintergrund von Projekten wie FCAS und MGCS – regelmäßig zu Problemen und Irritationen.

Werden alle Optionen im Rahmen des bevorstehenden Börsengangs ausgenutzt, gehen Beobachter davon aus, dass maximal 37 Prozent der Hensoldt-Anteile am 25. September an den Markt gebracht werden. Der nächste Verkauf  von Aktien soll dann laut Mitteilung des Unternehmens – wenn keine Sonderfälle eintreten – frühestens nach sechs Monaten erfolgen. Dem Vernehmen nach hat sich der Bund noch eine zweite Möglichkeit gesichert, bei Hensoldt einzusteigen, falls er die erste Option bis Jahresende nicht ausübt. So steht ihm offenbar das Recht zu, die letzten 25,1 Prozent der im Besitz von KKR befindlichen Unternehmens-Aktien bevorzugt zu erwerben. Hierfür müsste der Bund dann einen über mehrere Handelswochen gemittelten Durchschnittswert zahlen, wie es heißt.

Lah/17.9.2020

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