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Ruag wehrt sich gegen Vorwurf überzogener Preise

Der schweizerische Rüstungskonzern Ruag weist Medienberichte zurück, wonach die Aviation-Sparte des Unternehmens dem Schweizer Verteidigungsministerium womöglich  zu viel Geld für Dienstleistungen abgenommen  haben soll.

Laut einem Bericht in der heutigen Ausgabe des Schweizer Tagesanzeigers geht die  Bundesanwaltschaft der Frage nach, ob Ruag Aviation dem Bund überhöhte Preise verrechnet hat. Die Sparte erhalte vom Verteidigungsdepartement (VBS) unter anderem für die Instandhaltung der Schweizer Kampfjets 200 Mio CHF pro Jahr.  2014  habe das Unternehmen mit der Wartung für die Kampfjets eine Marge von über 12 Prozent erzielt. Dasselbe gelte auch für den Unterhalt von Militär-Helikoptern.  Problematisch sei dies deshalb, weil der Bund der Ruag nur eine Marge von acht Prozent gestatte.

In einer Stellungnahme auf den Zeitungsartikel betont Ruag, dass im Zeitraum 2013 bis 2017 eine durchschnittliche Rendite von jährlich schwankend zwischen acht und zehn Prozent ausgewiesen wurde, die damit im Rahmen der Vorgaben des Bundesrates liege. Dies treffe auch auf Ruag Aviation zu. „Die im Artikel des Tages-Anzeiger/Der Bund kolportierten weit höheren Margen sind für Ruag nicht nachvollziehbar“, schreibt das Unternehmen.

Die Untersuchung der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) 2017 sei außerdem nicht  zum Ergebnis gekommen, dass Ruag seine Dienstleistungen dem VBS und Drittkunden unterschiedlich verrechne. „Eine Quersubvention von Drittgeschäften durch Mittel des VBS wurde somit nicht nachgewiesen“, heißt es in dem Statement.

2016 habe die EFK aufgrund eines Whistleblowers bei der Bundesanwaltschaft Strafanzeige gegen Unbekannt eingereicht, schreibt das Rüstungsunternehmen. Diese Anzeige sei damals in den Medien publik geworden. „Die im heutigen Artikel des Tages-Anzeiger/Der Bund erwähnte Anzeige ist mit der seinerzeitigen Anzeige identisch.“

Bis heute habe die Bundesanwaltschaft jedoch kein Verfahren gegen Ruag eröffnet, heißt es im Statement weiter. „Es gibt demzufolge keinerlei Hinweise auf ein straffälliges Verhalten von Ruag als Organ oder durch einer ihrer Mitarbeitenden.“
lah/12/4.6.2018

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