System Sturmgewehr Bundeswehr – wie aus dem G39 das G95 wurde

Waldemar Geiger

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Die Beschaffung der neuen Ordonnanzwaffe der Bundeswehr, dem Sturmgewehr G95A1 bzw. G95KA1, ist in mehrerer Hinsicht interessant. Etwa bei der Namensgebung der Waffe, für die offenbar die ehemalige Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen, der Rechtsextremismus sowie Donald Duck mit verantwortlich waren.

Mit dem Vorhaben „System Sturmgewehr Bundeswehr“, das Mitte der 2010er Jahre initiiert wurde, sollte ein Nachfolger für das G36-Standardsturmgewehr der Bundeswehr beschafft werden. Die europaweite Ausschreibung der G36-Nachfolge begann am 21. April 2017 und resultierte schlussendlich erst im Dezember 2025 in der Übergabe der ersten als G95A1 und G95KA1 bezeichneten G95-Serienwaffen an die Truppe. Die Auslieferung und Ausgabe der bis zu diesem Zeitpunkt bestellten 250.000 Sturmgewehre wird sich jedoch noch bis in die 2030er Jahre hinziehen.

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Angesichts der technischen, juristischen und politischen Hürden, die im Laufe des Prozesses überwunden werden mussten, darf die Beschaffung der G95-Sturmgewehre durchaus als Odyssee bezeichnet werden. Eine dieser Hürden betraf die Namensgebung der Waffe.

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Die Praxis, wie die Bundeswehr Waffen und Waffensysteme bezeichnet, ist zumindest von außen betrachtet ein Mysterium für sich selbst. Manche Großwaffensysteme, wie beispielsweise der Kampfpanzer Leopard 2 oder der Kampfhubschrauber Tiger, haben Tiernamen, andere wiederum führen ausschließlich generische Funktionsbezeichnungen wie „Schwerer Waffenträger Infanterie“ oder „Leichter Kampfhubschrauber“. Wiederum andere Systeme werden, wie beispielsweise der zukünftige Flugabwehrkanonenradpanzer Skyranger, mit den Markennamen des Hersteller-Unternehmen eingeführt oder leiten sich aus einer Abkürzung der Vorhabenbezeichnung ab. Ein solcher Vertreter ist die Aufklärungsdrohne FALKE, deren Name ein Akronym ist für „ferngeführte Aufklärungssystem, luftgestützt, kurze Entfernung“.

Die aktuelle Benennung von Handwaffen der Bundeswehr unterliegt hingegen einer nachvollziehbaren Logik –  eigentlich. Maschinengewehre, Gewehre, Maschinenpistolen und Pistolen werden beispielsweise fortlaufend durchnummeriert. Während die Durchnummerierung von Maschinengewehren, Maschinenpistolen und Pistolen sich einfach gestaltet, müssen bei der Vergabe der Modelkennung von Gewehren die unterschiedlichen Kategorien – beispielsweise Sturmgewehr oder Scharfschützengewehr – mitbedacht werden. Die Modellkennung von in der Bundeswehr eingeführten Gewehren setzt sich aus drei Elementen zusammen. Dem Buchstaben G für „Gewehr“, der darauffolgenden ersten Ziffer wie beispielsweise der „2“ für Präzisionsgewehre oder „3“ für Sturmgewehre und einer zweiten Ziffer, die die fortlaufende Nummerierung aller Waffen dieser Kategorie fortschreibt, wie beispielsweise G28, G29 und G210.

Die Vergabe der Sturmgewehrmodellkennungen wurde dies jedoch nicht immer konsequent umgesetzt. Während das ursprüngliche Gewehr G1 durch das G3 ersetzt wurde, das G2 war eine Erprobungswaffe die schlussendlich nicht eingeführt wurde, sollte das G3 ursprünglich durch das G11 bzw. das G41 ersetzt werden. Tatsächlich eingeführt wurde jedoch das G36. Danach sollte jedoch an der Benennungspraxis G3X festgehalten werden, bis auf das Kuriosum G27 – eigentlich ein schweres Sturmgewehr, welches historisch gesehen zuerst als Präzisionsgewehr beschafft wurde. Dieser Logik nach müsste also auch das G36-Nachfolgesturmgewehr die Ziffer 3 nach dem G führen. Wie eingangs bereits beschrieben, ist nicht alles logisch, wenn es um die Bezeichnung der Bundeswehr-Waffensysteme geht, insbesondere dann, wenn es politisch wird.

Politik schlägt Logik

Wenn Bezeichnungssystematiken aber nicht logischen, sondern politischen Gesichtspunkten unterliegen, kann es schnell chaotisch und abstrus werden. Genau so scheint es bei der Vergabe der Modellkennung für das neue Standardsturmgewehr der Bundeswehr gekommen zu sein.

Spätestens nach der im April 2014 von der damaligen Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen gemachten Aussage, wonach „das G36 in der heutigen Konstruktion keine Zukunft in der Bundeswehr hat“, ist das Thema G36-Nachfolge offiziell auf die politische Ebene gehoben worden, auf der das Vorhaben de facto bis heute geblieben ist. Wenn man der ehemaligen Projektleiterin des Vorhabens System Sturmgewehr Bundeswehr glauben schenken darf, hatte von der Leyen auch einen erheblichen Einfluss auf die Benennung des G95-Sturmgewehrs.

Wie diese zuletzt zuständige Beamtin des Bundeswehr-Beschaffungsamtes BAAINBw in einem rund 100 Seiten umfassenden Schriftwerk mit dem Namen „Erinnerungen einer Projektleiterin“ schreibt, war für das G36-Nachfolgesturmgewehr eigentlich die Bezeichnung G39 vorgesehen, da G37 und G8 bereits anderweitig vergeben wurden. So ist in dem Standardwerk „Handwaffen und Panzerabwehrhandwaffen der Bundeswehr“ von Jan-Phillipp Weisswange nachzulesen, dass das SIG551 bei einigen Polizeibehörden (Bundespolizei und BKA) als Mehrzweckpräzisionsgewehr G37 eingeführt ist. Das HK416A5 hingegen ist beim Zoll mit einem 11“-Rohr als G38C gerüstet. Als nächstes wäre somit G39 an der Reihe gewesen.

„Mitte der 2010er Jahre fand also die erste Vorstellung des Nachfolgeprojektes im Verteidigungsministerium statt. Mit dabei: die damalige Verteidigungsministerin von der Leyen, noch gezeichnet von dem medialen Aufruhr um das höchst unpräzise G36. Gelassen stellte die Abteilung Planung den Sachstand zum neuen Sturmgewehr vor und berichtete vom G39, als sei es das normalste auf der Welt“, heißt es in dem Schriftwerk, von dem hartpunkt eine Ablichtung vorliegt. „Halt. Wie war das? Normal und Bundeswehr? Und das in einem Satz? Das Vermögen des G36, zumindest laut den Medien um die Ecke schießen zu können, verursachte so viel Spott, den die damalige Verteidigungsministerin öffentlich ertragen musste, dass die Modellkennung G39 sofort und ohne Widerspruch vom Tisch gewischt wurde. G36 und G39 – Das klang einander viel zu ähnlich“, schreibt die Projektleiterin weiter.

Da vom Verteidigungsministerium keine Alternativbezeichnung benannt wurde, wurde das Vorhaben über mehrere Jahre hinweg ohne Modellkennung weitergeführt. Dem Schriftwerk zufolge hat der Vertragsschluss 2022 jedoch dazu geführt, dass aus Gründen der logistischen Versorgbarkeit eine Modellkennung eingeführt werden musste. Obwohl das Verteidigungsministerium zu dem Zeitpunkt nicht mehr durch von der Leyen, sondern durch Christine Lambrecht geführt wurde, konnte die Waffe dennoch nicht G39 heißen. Auch wenn die Projektleiterin die Gründe dafür nicht benennt, dürften diese an einer andere Sturmgewehrbeschaffung liegen. Im Rahmen des Vorhabens „Sonderwaffe schallgedämpft Spezialkräfte“  hatte die Bundeswehr bereits ein anderes Projekt im Kaliber 300 Blackout (7,62 x 35 mm) angestoßen, welches zu Beginn 2024 in der Einführung des HK437 als G39 mündete, hartpunkt berichtete.

Google, Rechtsextremismus und Donald Duck

Wie die Projektleiterin in ihren Erinnerungen weiter ausführt, wäre somit die fortlaufende Bezeichnung G310 als nächstes vorgesehen gewesen, genauso wie es bei den Präzisionsgewehren mit dem G210 kurz vorher praktiziert wurde. Eine Prüfung hätte zudem ergeben, dass die Bezeichnung G310 markenschutzrechtlich nicht geschützt ist.

Auf der bundeswehreigenen Webseite heißt es zu diesem Sachverhalt, dass die Bezeichnung G310 ausgeschlossen wurde, „da man keine dreistellige Bezeichnung wollte“. Dem widerspricht die Projektleiterin in ihren Erinnerungen und benennt die Rechtsabteilung des Verteidigungsministeriums als Grund dafür, wieso das G95 nicht als G310 eingeführt werden konnte. Ursache sei eine Internetrecherche der Juristen im Ministerium gewesen. „Tippte man „G310“ und „Gewehr“ denn zusammen in Google, gelangte man unmittelbar zu einem Onlineshop, der unter anderem rechtsextreme T-Shirts verkaufte. Den Vorwürfen von Rechtsextremismus in der Bundeswehr sei man ja ohnehin oft genug ausgesetzt, da müsse man mit dem neuen Sturmgewehr doch wohl kein Öl in Feuer gießen“, beschreibt die Projektleiterin die Antwort der Juristen. Ihre eigene Recherche habe zwar gezeigt, dass G310 lediglich die Artikelnummer des T-Shirts im Shop war und dieses nur als Suchergebnis aufgetaucht sei, wenn man „Gewehr G310“ googelte. Sie merkt zudem an, dass sich die Suchergebnisse sicherlich geändert hätten, wenn die Bundeswehr das Gewehr als G310 eingeführt hätte, aber es bleib dabei, dass eine andere Bezeichnung gefunden werden musste.

Wie sie weiter ausführt, vielen auch die Bezeichnungen G311 und G312 auf ähnliche Bedenken der Juristen im Verteidigungsministerium. Auch G313 wurde schlussendlich nicht akzeptiert, jedoch aus einem ganz anderen Grund.

Den niedergeschriebenen Erinnerungen zufolge hatte bereits ihr Referatsleiter sie auf die Problematik der Zahl 313 aufmerksam gemacht. „313 sei das Autokennzeichen von Donald Duck, der Ente aus den lustigen Taschenbüchern. Die Ente mit dem ständigen Pech. Deshalb hatte er auch 313 auf seinem Autokennzeichen: Drei mal 13. Drei Mal die Zahl des Pechs, in Summe ganz besonders viel Pech“, heißt es in dem Schriftwerk wörtlich. Dennoch wurde der Name G313 auf dem Dienstweg in das Ministerium hochgereicht, welches es tatsächlich mit Verweis auf Donald Duck abgelehnte. „G313 erinnere an das Pech von Donald Duck und dieses Pech wollte man nicht auf das neue Sturmgewehr übertragen sehen“, schreibt die Projektleiterin. Gleichzeitig verweist sie darauf, diese Vorbehalte bei der Benennung der neuen Pistole „P13“ scheinbar keine Rolle gespielt haben.

Schlussendlich hat man sich dann entschieden, die Sturmgewehre G95KA1 und G95A1 zu benennen, da diese Bezeichnung bereits für das Spezialkräftesturmgewehr G95K eingeführt wurde und es sich bei dem neuen Standardsturmgewehr um eine verwandte Version der Waffe (G95K ist das HK 416A7 und G95A1 sowie G95KA1 sind Varianten der Version HK 416 in der Version A8) handelt.

Waldemar Geiger