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Anteil der Verteidigungsausgaben am BIP bleibt konstant

Während das Verteidigungsministerium in den kommenden Jahren seine Ausgaben um mehrere Milliarden Euro steigern will, bleibt der Anteil der Verteidigungsausgaben am Bruttoinlandsprodukt (BIP) fast konstant. So wird für den Zeitraum 2017 bis 2019 ein BIP-Anteil der Verteidigungsaufwendungen von 1,23 Prozent prognostiziert, der dann in den Jahren 2020 und 2021 marginal auf 1,24 Prozent ansteigen soll.

Die Werte liegen also noch weit von der NATO-Zielvorgabe entfernt, die 2 Prozent am BIP vorsieht und die Deutschland eigentlich im Jahr 2024 erreichen sollte. Wie diese NATO-Forderung zu interpretieren ist, wird allerdings im Augenblick gerade zwischen den USA und Deutschland und sogar innerhalb des Bundeskabinetts diskutiert.

Für die Berechnung der Verteidigungsausgaben nach NATO-Kriterien werden zu den Ausgaben im Rahmen des Einzelplans 14  noch weitere verteidigungsrelevante Ausgabenpositionen des Bundeshaushalts hinzugerechnet. Dazu  gehört beispielsweise der Aufwand für friedenserhaltende Maßnahmen (Einzelplan 05), Verteidigungslasten im Zusammenhang mit dem Aufenthalt ausländischer Streitkräfte (Einzelplan 08) oder seit 2016 die Ertüchtigung von Partnerstaaten im Bereich Sicherheit, Verteidigung und Stabilisierung (Einzelplan 60). Die Summe dieser  Ausgabenpositionen außerhalb des Einzelplans 14 beträgt nach Angaben einer Sprecherin des BMVg derzeit jährlich rund 2,5 Mrd EUR. Bestimmende Größe sei somit der Einzelplan 14 mit einem Volumenanteil von knapp 95 Prozent an den deutschen Verteidigungsausgaben nach NATO-Kriterien.

Für das zu erwartende BIP der kommenden Jahre werden die vom Wirtschaftsministerium prognostizierten nominellen –  das heißt nicht inflationsbereinigten  – Werte vom Anfang dieses Jahres verwendet.  Darauf basieren der Eckwertebeschluss der Bundesregierung für den Bundeshaushalt 2018 und der 51. Finanzplan bis zum Jahr 2021. Da nun das BMWi einen nominalen Anstieg des BIP von jeweils über 3,2 Prozent in den kommenden Jahren erwartet und das Wachstum der Verteidigungsausgaben nach NATO-Kriterien nicht darüber liegt, bleibt der entsprechende Koeffizient weitgehend gleich.

Da die Bundesregierung jedoch wie üblich 2018 einen neuen Finanzplan aufstellen wird und die fiskalische Vorausschau um ein weiteres Jahr nach vorne anpasst, dürfte voraussichtlich auch in der nächsten Legislaturperiode eine Anpassung des Einzelplans 14 über alle betrachteten Jahre erfolgen. Das ist jedenfalls die Tendenz seit dem 48. Finanzplan, der erstmals seit langer Zeit zum Ende seines vierjährigen Betrachtungszeitraums einen Zuwachs der Verteidigungsausgaben vorsah. Das illustriert eine Betrachtung des Jahres 2018: Während im 48. Finanzplan für das Jahr Verteidigungsausgaben von 33 Mrd EUR vorgesehen waren, legte der Zielwerte im 49. Finanzplan auf etwa 35 Mrd EUR zu (50. Finanzplan bei 37 Mrd EUR) um im 51. Finanzplan schließlich fast 38,5 Mrd EUR zu erreichen.

Das Beispiel zeigt die absolut steigenden Ausgaben für Verteidigung. Ob dieser Trend jedoch stark genug ist, um das 2-Prozent-Ziel zu erreichen, bleibt abzuwarten.

Sollten die Aufwüchse des Einzelplans 14 nicht ausreichen, bleibt noch die Möglichkeit, die Verteidigungsausgaben nach NATO-Kriterien anzuheben. Dazu zählen auch Ausgabenposten für die Bevorratung (Verteidigungsvorrat an fertigem Wehrmaterial oder Versorgungsgütern), friedenserhaltende und humanitäre Operationen, Vernichtung von Waffen, Ausrüstung und Munition, Forschung und Entwicklung, gemischte zivil-militärische Aktivitäten, Militärhilfe und Finanzhilfeprogramme sowie Ausgaben für die gemeinsame Infrastruktur der NATO.
lah/5.4.2017

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