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50 Milliarden Euro für die kommenden Jahre geplant

Die Bundesregierung hat heute den 2. Regierungsentwurf zum Haushalt 2022 sowie die Eckwerte für 2023 und den Finanzplan bis 2026 beschlossen. Demnach soll der Bundeshaushalt mit 457,6 Milliarden Euro veranschlagt werden. Davon sind 50,3 Milliarden Euro, das sind elf Prozent, für den Einzelplan 14 des Verteidigungsministeriums vorgesehen. Im Pandemie-bedingt aufgeblähten Haushalt 2021 (572,7 Milliarden Euro) lag der Anteil bei knapp 8,2 Prozent.

Für die Folgejahre ab 2023 soll der Verteidigungshaushalt auf 50,1 Milliarden Euro festgeschrieben werden. Damit sinkt der Anteil am Bruttoinlandsprodukt (BIP) von 1,46 Prozent 2022 weiter ab. Damit wird der Weg zu den von Bundeskanzler Olaf Scholz versprochenen und von der NATO geforderten zwei Prozent Verteidigungsausgaben am BIP noch nicht erkennbar.

Durch die Festschreibung auf 50,1 Milliarden Euro sind dem Einzelplan 14 ab 2023 insgesamt 12,4 Milliarden Euro mehr zugeordnet worden, die Hälfte dessen, was die Verteidigungsministerin noch im Februar gefordert hatte. Als Perspektive für eine nachhaltige Finanzausstattung reicht das nicht. Bei dem konstanten Haushaltsansatz sinkt die Kaufkraft der zugebilligten Finanzmittel durch die Inflation ab. Bei mehr als fünf Prozent Inflation pro Jahr für Verteidigungsgüter summiert sich der Kaufkraftverlust auf über 15 Prozent.

2. RegE Eckwerte/Finanzplan
Haushaltsjahr 2022 2023 2024 2024 2026
EPl 14 Plafond 50,3 50,1 50,1 50,1 50,1
Veränderung 2,7 2,9 3,4 3,4

Das von Scholz angekündigte Sondervermögen Bundeswehr in Höhe von 100 Milliarden Euro soll aus der Klemme helfen. Aus dem Vermögen sollen überwiegend überjährige Großvorhaben finanziert werden. Das genaue Zugriffsverfahren ist noch nicht festgelegt. Aus dem Bundesfinanzministerium liegen Referenten-Entwürfe für das „Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens Bundeswehr“ und die Änderung des Grundgesetzes vor.

„Zur Stärkung der Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit kann der Bund ein Sondervermögen mit eigener Kreditermächtigung in Höhe von einmalig bis zu 100 Milliarden Euro errichten“, soll es im Absatz 1a lauten, mit dem das Sondervermögen im Artikel 87a des Grundgesetzes verankert werden soll.

Die beiden Gesetzentwürfe müssen vom Bundestag beschlossen – die Grundgesetzänderung mit zwei-Drittel-Mehrheit – werden. Anschließend muss der Bundesrat zustimmen, bevor die im Gesetz vorgesehene Kreditermächtigung für Vorhaben genutzt werden kann. Die CDU/CSU hat bereits angekündigt, die Grundgesetzänderung unterstützen zu wollen. Allerdings gebe es keinen „Blankoscheck“, betonte heute der verteidigungspolitische Sprecher der Union, Florian Hahn, am Rande einer Sitzung des Verteidigungsausschusses. Bei der Umsetzung des Sondervermögens und den anstehenden Beschaffungen müsse die Union eingebunden werden, sagte er.

Verteidigungsministerin Christine Lambrecht will mit umfassenden Investitionen die Bundeswehr zu einer leistungsfähigen und hochmodernen Armee ausbauen. „Mein Ziel ist eine vollausgestattete Bundeswehr, die uns und unsere Bündnispartner zuverlässig schützt; eine Armee, die Deutschland zu einem starken militärischen Kooperationspartner in Europa macht – und damit zu einem europäischen Kräfteverstärker in NATO und EU.“

Für den Bundeshaushalt liegt der Fahrplan für das weitere Gesetzesvorhaben fest: Nach der ersten Lesung im Bundestag in der nächsten Woche werden die Fachausschüsse die Einzelpläne im Einzelnen behandeln. In der Bereinigungssitzung am 19. Mai 2022 werden letzte Änderungen vorgenommen, bevor das Haushaltgesetz dem Bundestag in der 12. Kalenderwoche zur Beschlussfassung vorgelegt wird.

Für die zusätzlichen Finanzmittel, die für die Bundeswehr vorgesehen sind, sind die ersten Großprojekte benannt. Anfang der Woche hat sich das Bundesverteidigungsministerium für die Beschaffung von 35 Kampflugzeugen des Typs F-35 entschieden. Dafür wird ein Antrag nach dem Foreign Military Sales Verfahren an die US-Regierung gestellt, nach dessen Genehmigung möglicherweise noch in diesem Jahr die Finanzmittel bereitgestellt werden. Für das 2. Los des Schützenpanzers Puma wurde bekannt, dass die Finanzierung aus dem Einzelplan 14 erfolgen soll.  Ein verhandlungsfähiger Vertrag aus der Industrie liegt vor.
gwh/16.3.2022

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