In den ersten drei Quartalen des laufenden Jahres sind nach Angaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) Einzelgenehmigungen für die Ausfuhr von Rüstungsgütern im Wert von 5,63 Milliarden Euro erteilt worden. Davon entfielen 2,76 Milliarden Euro auf Kriegswaffen und 2,87 Milliarden Euro auf sonstige Rüstungsgüter. Im Vergleichszeitraum des Vorjahres betrug der Wert 3,41 Milliarden Euro.
Wie das Ministerium weiter mitteilt, entfielen mit rund 5,06 Milliarden Euro rund 90 Prozent aller erteilten Einzelgenehmigungen im Jahr 2022 auf Lieferungen in EU- /NATO- und NATO-gleichgestellte Länder sowie die Ukraine und Südkorea. Auf Drittländer entfielen rund 1,5 Milliarden Euro, damit 26,7 Prozent (anteilig: 456 Millionen Euro Kriegswaffen und 1,05 Milliarden Euro sonstige Rüstungsgüter). Neben der Ukraine und Südkorea entfielen davon rund 579 Millionen Euro auf weitere Drittländer, dies entspricht rund 10 Prozent des Gesamtgenehmigungswertes.
In dem Wert für Drittländer bereits enthalten sind nach Ministeriumsangaben Ausfuhrgenehmigungen für Entwicklungsländer in Höhe von 953 Millionen Euro (anteilig: 447 Millionen Euro Kriegswaffen und 506 Millionen Euro sonstige Rüstungsgüter, die zum größten Teil auf die Ukraine entfielen, die ebenfalls unter dieser Kategorie erfasst wird). Der Anteil der Entwicklungsländer ohne Ukraine liegt damit bei 3,2 Prozent. Ein Großteil des Gesamtwertes von 5,63 Milliarden Euro, nämlich ein Anteil von rund 1,78 Milliarden Euro, geht zurück auf ein großvolumiges und auf mehrere Jahre angelegtes Beschaffungsvorhaben aus den Niederlanden.
Zudem spiegele sich auch die Unterstützung Deutschlands für die Ukraine aufgrund des völkerrechtswidrigen russischen Angriffskriegs in den Zahlen für die ersten drei Quartale wider, so das Ministerium: Zur Unterstützung der Ukraine wurden Genehmigungen im Wert von rund 775 Millionen Euro erteilt.
Wie aus der Mitteilung weiter hervorgeht, erarbeitet die Bundesregierung auf Grundlage des Koalitionsvertrages unter Federführung des BMWK derzeit ein Rüstungsexportkontrollgesetz, mit dem erstmalig die Rüstungsexportkontrolle der Bundesregierung ausdrücklich gesetzlich festgeschrieben werden solle. Fachgespräche mit Vertreterinnen und Vertretern aus Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Wissenschaft finden demnach seit dem Frühjahr statt. Aktuell laufen die Arbeiten an Eckpunkten für ein solches Gesetz, deren Entwurf zeitnah innerhalb der Bundesregierung abgestimmt werde.
Für die folgenden zehn Staaten waren in den ersten drei Quartalen 2022 die höchsten Einzelausfuhrgenehmigungswerte für Rüstungsgüter zu verzeichnen:
Land | Wert in Euro |
Niederlande | 1.817.233.921 |
Ukraine | 774.740.971 |
Vereinigte Staaten | 689.022.760 |
Vereinigtes Königreich | 291.506.793 |
Ungarn | 238.702.098 |
Singapur | 172.628.350 |
Australien | 159.414.596 |
Republik Korea | 147.932.102 |
Indonesien | 123.645.264 |
Schweiz | 104.027.118 |
Der Gesamtwert der Genehmigungen für Kleinwaffen und Kleinwaffenteile belief sich nach vorläufigen Zahlen in den ersten drei Quartalen des Jahres 2022 auf 77,7 Millionen Euro (2021: 25,4 Millionen Euro). Davon entfielen 76,7 Millionen Euro und damit rund 99 Prozent des Genehmigungswertes auf EU- /NATO- und NATO-gleichgestellte Länder.
lah/12/6.10.2022