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Rat und Parlament bei Dual-Use-Gütern einig

Der Rat der EU und das Europäische Parlament haben sich in ihrer Verhandlungsrunde am Abend des 9. November nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) auf neue Exportregeln für Dual-Use-Güter geeinigt.  Unter dem Begriff Dual-Use-Güter werden eine Vielzahl von Gütern, Software und Technologie zusammengefasst, die sowohl zivil als auch militärisch genutzt werden können und deren Ausfuhr aus der EU kontrolliert wird.

Wie aus einer Mitteilung des Europäischen Rates hervorgeht, zielen die neuen Regeln generell darauf ab, die Maßnahmen der EU im Bereich der Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen und ihrer Trägermittel weiter zu stärken, zu Frieden, Sicherheit und Stabilität beizutragen und durch die Kontrolle der Ausfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck aus der EU zur Wahrung der Menschenrechte und des Völkerrechts beizutragen.

Mit den neuen Regeln ersetzt die Europäische Union ihr aus dem Jahr 2009 stammendes, derzeitiges Regelwerk zur Kontrolle der Ausfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck und passt dieses den technologischen, politischen und wirtschaftlichen Entwicklungen an.

Die Hauptmerkmale der vereinbarten Regelung sind laut Ratsmitteilung:

– Bestimmungen, die Cyber-Überwachungstechnologie unter bestimmten Umständen strengeren Ausfuhrkontrollen unterwerfen, um den Missbrauch und Menschenrechtsverletzungen zu verhindern.

– Ein Koordinierungsmechanismus auf EU-Ebene, der einen umfassenderen Austausch zwischen den Mitgliedsstaaten bezüglich der Ausfuhr von Cyber-Überwachungsgütern ermöglicht.

– Zwei neue, allgemeine EU-Ausfuhrgenehmigungen für die Ausfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck  – eine für kryptographische Güter und eine für den gruppeninternen Technologietransfer. Damit soll sich der Verwaltungsaufwand sowohl für die Unternehmen als auch für die Genehmigungsbehörden erheblich verringern.

– Die Durchsetzung von Kontrollen durch eine verbesserte Zusammenarbeit zwischen Lizenz- und Zollbehörden soll verbessert werden. Es werden außerdem Mechanismen eingeführt, die es den Mitgliedstaaten ermöglichen, ihre Zusammenarbeit in diesem Bereich zu verstärken.

– Eine neue Bestimmung über übertragbare Kontrollen, die es einem Mitgliedstaat in bestimmten Fällen erlaubt, Ausfuhrkontrollen auf der Grundlage der von einem anderen Mitgliedstaat festgelegten Rechtsvorschriften einzuführen. Dadurch soll eine grenzüberschreitende Wirkung der Ausfuhrkontrollen der Mitgliedstaaten ermöglicht werden

– Die Verordnung harmonisiert auf EU-Ebene die Regeln, die für bestimmte Dienstleistungen in Bezug auf Güter mit doppeltem Verwendungszweck gelten, die derzeit auf nationaler Ebene geregelt sind (technische Unterstützung).

– Neue Meldevorschriften sollen mehr Transparenz beim Handel mit Dual-Use-Gütern ermöglichen und gleichzeitig die Vertraulichkeit von Geschäftsgeheimnissen und nationalen Sicherheitsinteressen wahren.

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier wird in der Mitteilung seines Hauses mit den Worten zitiert: „Die mit dem Europäischen Parlament erzielte Einigung ist ein wichtiger Beitrag, um die Regularien der EU fit für die aktuellen Herausforderungen der Handelspolitik zu machen.“ Die neuen Exportregeln für Dual-Use-Güter bringen seinen Worten zufolge Wettbewerbsfähigkeit, Sicherheitsinteressen und den Schutz der Menschenrechte miteinander in Einklang. Eine engere Kooperation der Mitgliedstaaten trage künftig zu einer besseren und einheitlicheren EU-Politik in der Dual-Use-Exportkontrolle bei.

Das Abkommen muss nun von den Botschaftern der Mitgliedstaaten, die im Ausschuss der Ständigen Vertreter sitzen, gebilligt werden. Parlament und Rat werden dann aufgefordert, den Verordnungsvorschlag in erster Lesung anzunehmen.
lah/12/10.11.2020

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