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Nexter Systems und KMW schließen sich zusammen

Die Rüstungskonzerne Nexter Systems aus Frankreich und Krauss‐Maffei Wegmann (KMW) aus Deutschland haben ihr Zusammengehen am Mittwoch mit einem Vertrag in Paris besiegelt. Durch den Zusammenschluss beider Spezialisten für Heeressysteme unter dem Dach einer Holding entstehe ein binationaler Wehrtechnikkonzern mit fast 2 Mrd EUR Umsatz, einem Auftragsbestand von rund 9 Mrd EUR und mehr als 6.000 Mitarbeitern, teilte KMW weiter mit.

P1000130Eines der modernsten Fahrzeuge aus dem Hause KMW: Der Transport-panzer Boxer der Bundeswehr.                                                                           Foto: lah

Die Produktportfolios beider Unternehmen und ihre regionalen Präsenzen auf dem Weltmarkt ergänzen sich den Angaben zufolge nahezu überschneidungsfrei. Die Fusion der Unternehmen eröffne den Kunden in Europa und der NATO die Chance zu mehr Standardisierung und Interoperabilität ihrer Rüstungsgüter.

Darüber hinaus ermögliche die gemeinsame strategische Neuaufstellung den Erhalt von Arbeitsplätzen und Kompetenzen. Die beiden CEOs bestätigten laut KMW, dass der Zusammenschluss keinerlei soziale Folgen haben und sich weder auf Beschäftigung noch auf geltende Tarifverträge auswirken wird.

Nexter S. A. befindet sich im Alleinbesitz der französischen Staatsholding GIAT Industries S. A., die Krauss‐Maffei Wegmann GmbH & Co. KG im Alleinbesitz der Wegmann GmbH & Co in Kassel. Zur Zusammenführung der Unternehmen bringen die jeweiligen Alleingesellschafter laut Mitteilung ihre Anteile in eine gemeinsame Holding mit Sitz in den Niederlanden ein. Sie erhalten demnach jeweils 50 Prozent der Anteile dieser Holding, die Alleingesellschafterin von KMW und Nexter wird. Die Führungsstruktur der Holding werde die Balance zwischen den beiden Gesellschaftern mit langfristiger industrieller Perspektive widerspiegeln.

Vor dem Vollzug des Zusammenschlusses müssen nach Angaben von KMW die erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Artikel 47 des französischen Gesetzes zur Belebung der Geschäftstätigkeit (fr. Loi pour la croissance, l’activité et l’égalité des chances économiques) ermögliche die Übertragung der Kapitalmehrheit von GIAT Industries S. A. und dessen Tochterunternehmen. Der Vertrag über den Zusammenschluss werde voraussichtlich Ende des Jahres wirksam.
lah/12/29.7.2015