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Heeresverbände dürfen eigenständig handelsübliche Kleinstdrohnen beschaffen und einsetzen

Waldemar Geiger

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Die Verbände des deutschen Heeres haben die Erlaubnis bekommen, handelsübliche Kleinstdrohnen eigenständig zu beschaffen und im Rahmen von Ausbildung und Übung in Deutschland einzusetzen. Wie es aus gut unterrichteten Kreisen heißt, ist eine entsprechende Freigabe durch den zuständigen stellvertretenden Inspekteur des Heeres bereits Ende Oktober 2023 getroffen worden. Ziel der Maßnahme sei das Sammeln von Erfahrungen im Einsatz solcher Systeme. 

Dem Vernehmen nach dürfen die Kommandeure aller Heeresverbände Gelder des ihnen zur Verfügung stehenden Titels „Flexible Haushaltsmittel für Kommandeure“ – auch bekannt unter dem Namen „Handgeld für Kommandeure“ – dafür verwenden, um handelsübliche Kleinstdrohnen für die eigene Truppe zu erwerben. Erlaubt ist die Beschaffung von mindestens drei auf einer Positivliste stehenden Drohnentypen westlicher Hersteller, wobei die Liste wohl im Laufe der Zeit erweitert werden soll. 

Die Idee der Truppe ist demnach, die gekauften Systeme unter anderem für die Überprüfung der eigenen Einsatztaktiken zu nutzen – sprich: zu schauen in welcher Weise Kleinstdrohnen dafür genutzt werden können, um das eigene Handeln – von der Kampfhandlung bis hin zur Ausführung logistischer Tätigkeiten – zu überprüfen und wo möglich zu verbessern. Dazu sollen die Drohnen in die eigenen Prozesse integriert oder aber auch als Feinddarstellungsmittel genutzt werden.  

Die anfängliche Freude vieler Truppenverbände über diese Maßnahme scheint mittlerweile jedoch abgeebbt zu sein, da von den Streitkräften selbst auferlegte Auflagen den angedachten Nutzen dieser Maßnahme erheblich erschweren.  

Die Höhe des Handgeldes für Kommandeure beträgt derzeit 50.000 Euro pro Jahr. Damit ließen sich zwar einige Systeme beschaffen, jedoch stehen die Beschaffungen in Konkurrenz zu anderen Ausrüstungsgegenständen, die für den Dienstbetrieb unerlässlich sind. Zudem sind auch hier vorgegebene Abläufe, wie beispielsweise das Einholen mehrerer Angebote, einzuhalten. Beschädigte oder verloren gegangene Systeme müssen zudem ebenfalls aus diesem Topf bezahlt werden. 

Hinderlicher ist der Umstand, dass die Truppenpiloten der Kleinstdrohnen einen Bundeswehrlehrgang in Munster absolvieren müssen, bevor mit den Drohnen geübt werden darf. Man bedenke, dass diese Systeme zivil ohne jegliche Auflagen (Drohnengewicht unterhalb von 250 Gramm) bzw. nach Erwerb eines Drohnenführerscheins (Drohnengewicht bis 25 Kilogramm) geflogen werden dürfen, teilweise auch in bebauten Gebieten. Zudem ist der Erwerb der zivilen Lizenz online und innerhalb kürzester Zeit möglich, während die Ausbildungsplätze in Munster limitiert sind und, so hört man es aus der Truppe, bei weitem nicht den notwendigen Bedarf der Truppe decken können. Interessant ist auch, dass viele Soldaten diese Erlaubnis bereits besitzen, diese aber nicht für den dienstlichen Einsatz der Drohne nutzen dürfen. Es ist daher davon auszugehen, dass nur einzelne Systeme in homöopathischen Dosen in die Truppe kommen und für die Ausbildung und Übung genutzt werden können. Ein schneller und breiter Erfahrungsgewinn mit diesen Systemen ist auf diesem Weg nicht praktisch umsetzbar. Hier wäre ein deutlich pragmatischerer Ansatz wünschenswert, beispielsweise indem gemäß des „Schneeballprinzips“ nur einzelne für die Drohnenausbildung im Verband vorgesehene Soldaten die in Munster vergebene Qualifikationen bekommen und im Anschluss die Schulung im Verband übernehmen. Oder zumindest die Einführung eines Onlinekurses für die Durchschleusung von Soldaten, die bereits über Erfahrungen und Erlaubnisse aus dem privaten Drohnenbetrieb mitbringen.

Fazit 

Der Umgang mit der gut gemeinten aber in alter Manier umgesetzten Maßnahme zeigt, dass der durch die militärische Führung propagierte Battle- oder Combat-Mindset noch nicht in allen Köpfen der Streitkräfte angekommen ist. Anstatt den Schwerpunkt darauf zu setzen, dass mit den Systemen relevante und vor allem richtige Erkenntnisse gewonnen und für die breite Masse verfügbar gemacht werden, wird sich in den bürokratischen Wirren der Vermittlung von handwerklichen Grundkenntnissen des Drohneneinsatzes verloren, welche die Masse der zivilen Piloten sich selbst aneignet. 

Es ist doch am Ende nicht entscheidend, welche Qualifikation ein Pilot mitbringt, sondern wie mit den gewonnenen Erfahrungen umgegangen wird. So sollten wichtige gewonnene Erkenntnisse beispielsweise geregelt dokumentiert und für den Rest der Truppe verfügbar gemacht werden. Energie sollte man zudem für die Schaffung von Schnittstellen aufwenden, damit die Drohnen in die zulaufenden Führungsinformationssysteme integriert werden können und somit Erkenntnisse auch oberhalb der unteren Führungsebene gewonnen werden können. 

Waldemar Geiger

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