Fortschritte bei Beschaffung von Heron TP

Die Bundeswehr und Vertreter der israelischen Herstellerfirma IAI haben Ende vergangener Woche eine Vereinbarung zur Luftraumzulassung der waffenfähigen Drohne Heron TP unterschrieben. Dies bestätige ein Sprecher von Airbus, der die Vereinbarung als „wichtigen Meilenstein“ bezeichnete.  Airbus soll als Generalunternehmer fungieren, wie bereits beim in Afghanistan eingesetzten Vorgängermodell Heron 1.

Auf die Vereinbarung hatte das Online-Portal „Augen geradeaus!“ hingewiesen. Wie das Portal mit Verweis auf Quellen im Verteidigungsministerium schreibt, sollen durch die Übereinkunft Zulassungsprobleme wie bei der  Aufklärungsdrohne EuroHawk vermieden werden. Die Bundeswehr will den Plänen zufolge ab 2018 drei bis fünf Heron TP für 600 Mio EUR leasen. Allerdings dürfte durch den Einsatz des Heeres in Mali bereits früher ein Bedarf für die Truppe bestehen.

Laut Augen geradeaus! werden durch die Übereinkunft zwischen dem Luftfahrtamt der Bundeswehr und IAI Kriterien für die Zulassung im deutschen Luftraum fixiert.  Airbus rechnet mit dem Abschluss des Leasingvertrages noch im Herbst dieses Jahres.

Trotz der zuletzt schwachen Performance von Airbus beim Transportflieger  A400M arbeitet das Unternehmen an Vorschlägen für einen Nachfolger des Kampfflugzeuges Tornado für die Bundeswehr. Wie das Fachjournal Flightglobal berichtet, entwickelt Airbus zusammen mit der Luftwaffe Konzepte für ein zukünftiges Waffensystem. Dabei gehe Airbus für die Zeit nach 2030 von einer Kombination von bemannten und unbemannten Luftfahrzeugen aus. Die Überlegungen knüpfen offenbar an einem zweisitzigen Kampfflugzeug an, dessen eines Besatzungsmitglied für Command&Control auch der unbemannten Flieger zuständig sein soll, heißt es in dem Artikel.

In ihrer Anfang des Jahres veröffentlichten Luftfahrstrategie hatte die Bundeswehr geschrieben, dass als Nachfolger des Kampfflugzeugs Tornado ein Next Generation Weapon System (NextGenWS) als komplementäres System zum Eurofighter entwickelt werden soll. Das NextGenWS könne unbemannt, bemannt, aber auch optional bemannt sein. Eine Festlegung hierzu werde nach weiteren Analysen und im Kontext einer europäischen Lösung getroffen, hieß es damals.
lah/12/28.6.2016

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