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Fortschritte auf Regierungs- und Luftwaffenebene

Beim trinationalen Vorhaben Future Combat Air System (FCAS) sind in den vergangenen Tagen auf Regierungs- und Luftwaffenebene weitere Weichstellungen erfolgt, während eine Einigung auf Industrieseite noch auf sich warten lässt. So haben die Verteidigungsministerinnen von Deutschland und Frankreich, Annegret Kramp-Karrenbauer und Florence Parly sowie die spanische Staatssekretärin Esperanza Casteleiro Llamazares am Montag in Paris die dritte Durchführungsvereinbarung (Implementing Agreement 3) für das Programm NGWS/FCAS (Next Generation Weapon System within a Future Combat Air System) unterschrieben. Damit wurde der Rahmen für die Aktivitäten im Zeitraum 2021 bis 2027 gesetzt.

„Heute haben wir einen großen Schritt nach vorn gemacht. Wir sind sehr zufrieden, dass eine Lösung für eine unterbrechungsfreie Fortsetzung des Programms NGWS in einem FCASgefunden werden konnte“, wird Kramp-Karrenbauer in einer Mitteilung des BMVg zitiert. „Mit dem nun vereinbarten Implementing Agreement 3 haben Deutschland, Frankreich und Spanien den Weg des Programms bis ins Jahr 2027 geebnet.“ Das nächste Zwischenziel im Programm ist laut der Mitteilung des BMVg die Vorführung erster Flugdemonstrationen im Jahr 2027.

In einem folgenden Schritt werden laut BMVg die Voraussetzungen für die Zeichnung der Industrieverträge geschaffen, um die begonnenen Forschungs- und Technologiearbeiten bis 2027 fortzusetzen.

Hier scheint es – wie bereits so oft bei FCAS – erneut Verzögerungen zu geben. Gut informierten Kreisen zufolge sollten die Industrieverträge zwischen der französischen Beschaffungsbehörde DGA und der Industrie eigentlich bereits im August abgeschlossen werden. Wie es in französischen Medien heißt, rechnet das Verteidigungsministerium in Paris nun mit einer Vertragsunterschrift zwischen DGA und der Industrie in den kommenden Wochen.  Den Angaben zufolge gibt es weiterhin Diskussionen über die Nutzung des geistigen Eigentums und die Arbeitsaufteilung zwischen den Industriepartnern.  Wie aus Airbus-Kreisen zu hören ist, arbeitet das Unternehmen an der Finalisierung der 1B-Verträge, um diese in den kommenden Wochen unterzeichnen zu können.

Dem Vernehmen nach besteht Diskussionsbedarf unter anderem beim Pillar 1, dem New Generation Fighter, bei dem Dassault den Lead innehat. Auch stand offenbar die Frage im Raum, ob Dassault oder Airbus für die Zulassung des Demonstrators in Deutschland zuständig sein würde.

Kurz vor der Unterzeichnung des Durchführungsabkommens durch die Ministerinnen hatten sich die Luftwaffen Deutschlands, Frankreichs und Spaniens bereits auf Vorgaben und Forderungen an das künftige Waffensystem geeinigt. Generalleutnant Ingo Gerhartz, Inspekteur der Luftwaffe, unterzeichnete gemeinsam mit seinem französischen und seinem spanischen Pendant in Paris eine Vereinbarung mit den Forderungen aller drei Nationen an das NGWS. Daraus entstehe jetzt ein konkreter Auftrag für die Industrien, teilte  das BMVg mit.

Eurodrohne im Verzug

Zeitpläne werden dem Vernehmen nach auch bei dem anderen großen europäischen Luftfahrtprojekt, der Eurodrohne, nicht eingehalten. So gibt es bislang keine öffentliche Festlegung vom industriellen Führungsunternehmen Airbus für das Triebwerk. Im Rennen waren hier zuletzt das französische Unternehmen Safran mit mehreren Partnern, darunter MTU-Propeller und ZF Luftfahrttechnik aus Deutschland, sowie die italienische Firma Avio Aero – eine Tochter des US-Konzerns General Electric. Im Frühsommer hatte Airbus Helicopters angekündigt, ZF Luftfahrttechnik übernehmen zu wollen. Gut informierten Kreisen zufolge, soll eine Auswahl des Triebwerkslieferanten erst nach Unterzeichnung des Entwicklungsvertrages erfolgen. Diese steht  jedoch noch immer aus.

Auch bei der Nutzung von neuen elektrischen Aktuatoren für die Eurodrohne sollen Unstimmigkeiten vorhanden sein. Als problematisch könnte sich bei dem Projekt überdies erweisen, dass die Preisbindungsfrist der anbietenden Unternehmen offenbar bereits abgelaufen ist.

Im Rüstungsbericht der Bundesregierung vom Mai dieses Jahres hieß es noch optimistisch: „Mit der Billigung der 25 Mio. Euro-Vorlage im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages am 14. April 2021 und der Anzeige der Zeichnungsbereitschaft zeigt Deutschland in seiner Funktion als Lead-Nation aktiv seine Handlungsbereitschaft an; hiervon kann eine Signalwirkung ausgehen. Falls der Abschluss der nationalen Billigungsgänge in allen Partnernationen zeitnah erfolgen kann, ist ein Vertragsschluss noch im zweiten Quartal 2021 realistisch.“ Offenbar haben die Signale aus Deutschland nicht gewirkt.
lah/2.9.2021

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