Anzeige

Vergabeprozess für neue Führungsfunkgeräte startet

Der seit langem erwartete Startschuss für den Ausschreibungsprozess zur Beschaffung neuer Führungsfunkgeräte für die Bundeswehr ist erfolgt. Wie es in einer Internet-Veröffentlichung vom Freitag heißt, will die Bundeswehr auf Basis einer Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von 15 Jahren mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer ein Vertrag zur Lieferung von Funkgeräten für den Führungsfunk sowie gegebenenfalls die Erbringung verschiedener Serviceleistungen im Rahmen des Programms Digitalisierung Landbasierte Operationen (D-LBO) (QI2CGR8452) schließen.

Das Beschaffungsvorhaben betrifft nach Angaben des mit der Abwicklung betrauten Bundeswehr-Beschaffungsamtes BAAINBw ein für militärische Zwecke vorgesehenes Funkübertragungssystem. Dieses diene der Sicherstellung des Informationsaustausches zwischen den taktischen Führungsebenen unterhalb des ersten verlegefähigen Gefechtsstandes im gestörten elektromagnetischen Umfeld.

Der Auftraggeber beabsichtigt, unter der Rahmenvereinbarung insgesamt etwa 3.500 Handfunkgeräte, rund 50 Tornisterfunkgeräte, rund 4.000 Fahrzeugfunkgeräte (bei der Lieferung von Doppel-Linien-Funkgeräten ist die Anzahl gegebenenfalls geringer) und etwa 300 Feststationsfunkgeräte jeweils zuzüglich Zubehör zu beschaffen.

Neben der Lieferung der Funkgeräte mit Zubehör sind unter der Rahmenvereinbarung Leistungen zur IT-Integration, zur Herstellung der Einsatzreife (Katalogisierung, Dokumentation), zur Ausbildung und zur Betreuung (Instandsetzung und TLB) zu erbringen.

In dem Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb sollen final drei Wirtschaftsteilnehmer zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Zulässig sind dabei auch Bewerbergemeinschaften, die bei ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Eigenerklärung abgeben müssen.  Als eine Mindestanforderung wird ein jährlicher Mindestumsatz von 50 Millionen Euro netto verlangt. Anbieter, die sich für die Teilnehme interessieren, müssen ihren Antrag bis zum 13. Oktober abgeben.

Den Zuschlag erhalten soll das wirtschaftlich günstigstes Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Vergabe-/Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung beziehungsweise in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind.

Für die Auftragsdurchführung wird gefordert, dass der Auftraggeber nur Personal einsetzt, das die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrscht. Alle Unterlagen müssen in deutscher Sprache verfasst werden oder vom Bieter in die deutsche Sprache übersetzt werden. Auch bei den Unterlagen für den Vergabeprozess wird Deutsch verlangt.  Beobachter gehen überdies davon aus, dass die Funkgeräte keine so genannten ITAR-Komponenten aufweisen dürfen, die der US-Exportkontrolle unterliegen.

 Bauform für Luftfahrzeuge wird verlangt

Das Führungsfunksystem muss wie beschrieben die Bauformen Handfunkgerät und Fahrzeugfunkgerät sowie gegebenenfalls durch Nutzung von Zubehörkomponenten die Bauformen Tornisterfunkgerät und Feststationsfunkgerät umfassen. Spätestens zum Ende des Jahres 2025 muss überdies eine Bauform des Führungsfunksystems lieferbar sein, die unter Erfüllung aller technischen und regulatorischen Voraussetzungen in Luftfahrzeugen der Bundeswehr einsetzbar ist.

Die Bauformen des Führungsfunksystems müssen sowohl über eine einheitliche V/UHF-ECCM-Wellenform mit MANET-Funktionen als auch über eine einheitliche UHF-Breitband-MANET-Wellenform verfügen. Die Bauform Fahrzeugfunkgerät muss zudem bis spätestens ab Mitte 2023 über die ESSOR High Data Rate Waveform (HDRWF), dann voraussichtlich im Spezifikationsstand OC1.BL4, verfügen.

Die einheitliche V/UHF-ECCM-Wellenform mit MANET-Funktionen muss im Frequenzbereich von 30 MHz bis mindestens 400 MHz den Informationsaustausch zwischen militärischen Führern bei Einwirkung von hochentwickelten, dem Stand der Technik entsprechenden, elektronischen Gegenmaßnahmen des Gegners sicherstellen und ohne gegenseitige Beeinträchtigung Sprache, Positionsinformationen und IP-Daten parallel übertragen.

Die einheitliche UHF-Breitband-MANET-Wellenform muss im Frequenzbereich von 225 MHz bis mind. 400 MHz ebenfalls ohne gegenseitige Beeinträchtigung Sprache, Positionsinformationen und IP-Daten parallel übertragen und bei skalierbarer Signalbandbreite Datenübertragungsraten im mittleren einstelligen MBit/s-Bereich bereitstellen.

Da sich das D-LBO-Gesamtsystem aus einer Vielzahl von Einzelsystemen zur Informationsverarbeitung und -übertragung zusammensetze, umfasse die Rahmenvereinbarung auch Leistungen zur IT-Integration des Führungsfunksystems in das D-LBO Gesamtsystem, heißt es im Ausschreibungstext. Die Rahmenvereinbarung werde darüber hinaus Leistungen zur Instandsetzung und zur Technisch-Logistischen Betreuung (TLB) sowie zur Herstellung der Einsatzreife (Katalogisierung, Dokumentation) umfassen, die gegebenenfalls auf Abruf zu erbringen sind.

Das BAAINBw äußert sich auch über die ungewöhnlich lange Laufzeit der Rahmenvereinbarung von 15 Jahren. Die Gesamtnutzungsdauer des Beschaffungsgegenstandes soll sich demnach über einen Zeitraum von rund 30 Jahren erstrecken. Der Beschaffungsgegenstand erfordere deshalb eine über die Regellaufzeit von sieben Jahren hinausgehende Laufzeit von fünfzehn Jahren.  „Zudem würde bei einer kürzeren Laufzeit in Folge eines potenziellen Auftragnehmerwechsels die zwingend zu gewährleistende Interoperabilität des Führungsfunksystems zu technischen und wirtschaftlichen Risiken für die unterbrechungsfreie Einsatzbereitschaft des Führungsfunksystems führen“, schreibt das BAAINBw.
lah/12/5.9.2021

.i.td-icon-menu-up { display: none; }