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Unternehmen will Entscheidung sorgfältig prüfen

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Der Kleinwaffenhersteller Heckler & Koch kann nicht nachvollziehen, warum das Landgericht Stuttgart bei seinem heutigen Urteilsspruch gegen das Unternehmen nicht nur den erwirtschafteten Gewinn des Mexiko-Geschäfts, sondern den gesamten Kaufpreis einziehen will. Und das,  obwohl sich kein Mitglied der Geschäftsleitung strafbar gemacht habe, kommentiert Heckler & Koch  die Entscheidung in einer Mitteilung. Man werde das ergangene Urteil sorgfältig prüfen, kündigte das Unternehmen an.

Das Landgericht hatte zwei von fünf angeklagte frühere Mitarbeiter des Waffenherstellers verurteilt. Dabei handelt es sich um einen ehemaligen Vertriebsleiter und eine ehemalige Sachbearbeiterin. Über sie  wurden wegen bandenmäßiger Ausfuhr von Gütern aufgrund erschlichener Genehmigung nach dem Außenwirtschaftsgesetz in mehreren Fällen, beziehungsweise wegen Beihilfe hierzu  Bewährungsstrafen über ein Jahr zehn Monate und ein Jahr fünf Monate verhängt.

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Die übrigen drei Angeklagten, darunter zwei ehemalige Geschäftsführer und Ausfuhrverantwortliche sowie ein stellvertretender Vertriebsleiter, wurden dagegen freigesprochen. Zudem ordnete das Gericht gegen den Waffenhersteller die Einziehung von Verkaufserlösen in Höhe von rund 3,7 Mio EUR an.

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Das Landgericht war nach zehnmonatiger Hauptverhandlung zu der Überzeugung gelangt, dass der Waffenhersteller 4.219 Sturmgewehre, zwei Maschinenpistolen und 1.759 Magazine nach Mexiko ausgeführt hat, die dort von der zentralen Beschaffungsstelle an die mexikanischen Bundesstaaten Jalisco, Chiapas, Chihuahua und Guerrero weiterveräußert wurden.

Die Ausfuhren nach Mexiko waren nach Auffassung der Kammer zwar inhaltlich von den Genehmigungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie und des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gedeckt. Diese seien jedoch aufgrund bewusst unrichtiger Angaben erschlichen worden, da den deutschen Genehmigungsbehörden als unzuverlässig erkannte Endverbleibserklärungen der mexikanischen Behörden vorgelegt wurden.

Die damaligen Hauptakteure der illegalen Ausfuhren sind nach den Feststellungen der Kammer der ehemalige, bereits verstorbene Leiter des Vertriebsteams für Mexiko-Geschäfte sowie ein Verkaufsrepräsentant des Waffenherstellers, der sich in Mexiko aufhält und nicht zum Prozess erschienen ist. Der Vorsitzende Richter machte laut Mitteilung des Gerichtes deutlich, dass der Gegenstand des Verfahrens ausschließlich der illegale Waffenexport, nicht jedoch der Einsatz von Waffen in Mexiko war. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Nach Auffassung von Heckler & Koch hätte das Gericht in seinem Urteil anerkennen können, dass das Unternehmen das Verfahren von Beginn an unterstützt und mit der Staatsanwaltschaft umfassend kooperiert hat. So habe Heckler & Koch eine Sonderuntersuchung in Auftrag gegeben und den über 100-seitigen detaillierten Untersuchungsbericht der Staatsanwaltschaft zur Verfügung gestellt.

Das Unternehmen hat nach eigenen Angaben „auf Grund der bedauerlichen Vorfälle einschneidende und umfangreiche Veränderungen vorgenommen, um solche Vorgänge für die Zukunft nachhaltig auszuschließen“.

Mittlerweile würden nur noch Staaten beliefert, die klare und nachvollziehbare Anforderungen erfüllen. Dies beinhalte unter anderem EU- und NATO-Staaten oder solche, die mit der NATO Assoziierungsabkommen geschlossen haben.  Darüber hinaus habe Heckler & Koch als Konsequenz aus dem Mexiko-Geschäft Anpassungen bei den internen Compliance-Management-Systemen vorgenommen.
lah/12/21.2.2019