Das Verteidigungsministerium will auf eine Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Koblenz vom September zu Gunsten des Waffenherstellers Heckler & Koch verzichten. Ein Sprecher des Ministeriums bestätigte am Mittwoch entsprechende Medienberichte. Man sei zwar weiterhin der Meinung, dass im Urteil nicht alle rechtlichen Grundlagen angemessen gewürdigt worden seien. Aufgrund des großen Aufwandes für die Weiterführung des Verfahrens in Relation zum Streitwert und dem hohen Prozessrisiko sehe man jedoch von der Berufung ab.
Das Landgericht Koblenz hatte vor einem Monat der Klage der Firma Heckler & Koch gegen das Verteidigungsministerium in vollem Umfang stattgegeben und damit festgestellt hat, dass die seitens der Bundeswehr gegen den Waffenhersteller geltend gemachten Gewährleistungsansprüche keine Rechtsrundlage besitzen.
Das Gericht hatte sich mit der Frage beschäftigt, ob dem Ministerium für die Fertigung und Lieferung von 3.845 Sturmgewehren des Typs G36 mit kurzem Lauf, für die im Jahr 2013 zwei Verträge geschlossen wurden, Mängelrechte zustehen und dies verneint.
Unterdessen laufen die Vorbereitungen für die Beschaffung eines Nachfolgemusters für das G36. Nachdem bereits im Februar die so genannte FFF für das neue Gewehr abgeschlossen wurde, rechnet der BMVg-Sprecher in den kommenden Monaten mit der Erstellung eines Lösungsvorschlages. Womöglich könne bereits vor Jahresende mit dem Vergabeverfahren begonnen werden. Im Augenblick sehe es so aus, dass der Lösungsvorschlag die Beschaffung eines marktverfügbaren Systems vorsehe und keine Neuentwicklung.
Da das Vergabeverfahren von umfangreichen Tests begleitet werde, erwartet der Sprecher eine Auswahlentscheidung nicht vor 2018. Frankreich hat sich vor kurzem für die Beschaffung des HK 416F von Heckler & Koch als neue Standardwaffe für seine Streitkräfte entschieden. Geplant ist, dass Deutschland Zugang zu den Ergebnissen des französischen Auswahlverfahrens erhält.
lah/5.10.2016