Der Düsseldorfer Rüstungs- und Automotive-Konzern Rheinmetall unterstützt die Bundesregierung in der Corona-Krise durch die Lieferung hochwertiger Atemschutzmasken. Wie es in einer Mitteilung des Unternehmens weiter heißt, ist es Rheinmetall mit seinem globalen Standort- und Vertriebsnetzwerk vor allem in China gelungen, Lieferquellen für dringend benötigte Schutzausrüstungen zu erschließen.
Bereits in wenigen Tagen sollen demnach rund eine Million Atemschutzmasken (Schutzkategorie FFP-2, CE-zertifiziert) aus der Fertigung eines chinesischen Unternehmens an die zuständige Bundeswehr-Beschaffungsbehörde in Koblenz ausgeliefert werden. Rheinmetall übernehmen gemeinsam mit einem Partnerunternehmen die komplette Beschaffungs- und Transportlogistik sowie die Qualitätsprüfung.
Ein entsprechender Vertrag zwischen Rheinmetall und dem Bundeswehr-Beschaffungsamt BAAINBw sei unterzeichnet worden. Der Vertrag enthalte eine Option über die Lieferung von weiteren 5 Mio Atemschutzmasken durch Rheinmetall. Das Bundesgesundheitsministerium hatte das Verteidigungsministerium Anfang März 2020 um Amtshilfe bei der Bewältigung der Corona-Pandemie gebeten.
Die Masken dienen zum Schutz vor Ansteckung durch COVID-19-Viren und andere Krankheitserreger und sind derzeit auf den Weltmärkten Mangelware. Rheinmetall habe darüber hinaus weitere Tätigkeitsfelder identifiziert, in denen eine kurzfristige Unterstützung möglich sei, heißt es in der Mitteilung. So könnten einige Geschäftseinheiten des Technologieunternehmens in ihren Laboren Desinfektionsmittel herstellen. An einem südafrikanischen Standort, den das Tochterunternehmen Rheinmetall Denel Munition bei Cape Town unterhält, werden mittlerweile in Kooperation mit einem zivilen Partnerunternehmen täglich rund 1.000 Liter Desinfektionsmittel hergestellt, die im medizinischen Bereich des Landes dringend benötigt werden.
Außerdem prüfe Rheinmetall die Bereitstellung von Schutzkleidung und weiterer Atemschutzmasken in großen Stückzahlen, die Montage medizinischer Instrumente wie Beatmungsgeräte sowie weitere Möglichkeiten der Unterstützung.
lah/12/2.4.2020