Anzeige

Nachfolger Marineleichtgeschütz – neue Flottendienstboote der Deutschen Marine sollen mit Maschinenkanonen bewaffnet werden

Waldemar Geiger

Anzeige

Die aktuell bei NVL im Bau befindlichen Flottendienstboote der Klasse 424 sollen offenbar mit Maschinenkanonen im Kaliber 30 x 173 mm bewaffnet werden, die im Rahmen des Vorhabens „querschnittliche Nachfolgelösung für das Marineleichtgeschütz (qNFMLG)“ beschafft werden. Hintergrund der Bewaffnung dürfte jedoch weniger die Befähigung der sonst unbewaffneten Plattformen zum Kampf gegen Überwasserziele sein als vielmehr die Drohnenabwehr. Ein entsprechender Teilnahmewettbewerb für die Beschaffung der neuen Marinewaffen wurde jüngst gestartet, wie aus einer heute veröffentlichten Mitteilung des Bundeswehr-Beschaffungsamtes BAAINBw auf der europäischen Online-Vergabeplattform TED hervorgeht.

Wie das BAAINBw schreibt, ist beabsichtigt, einen Rahmenvertrag für die Herstellung und Lieferung einer querschnittlichen Nachfolgelösung für das Marineleichtgeschütz nebst Zubehör (z.B. Sonderwerkzeugsätze, Ersatzteilpakete) sowie Ausbildungsleistungen im Zeitraum 01.09.2026 bis 31.08.2041 zu schließen. Das zu beschaffende 30mm-Waffensystem soll das aktuell in Nutzung befindliche Marineleichtgeschütz (MLG) 27 mm auf unterschiedlichen Schiffen und Booten der Deutschen Marine ersetzen und als Marinewaffe als querschnittliche Nachfolgelösung für das Marineleichtgeschütz (qNFMLG) genutzt werden. Wie es aus der Mitteilung zudem hervorgeht, sollen neben den aktuellen Einheiten der Marine auch noch zu beschaffende Schiffe und Boote – explizit genannt werden Fregatten der Klasse 127, die Mittlere Unterstützungseinheit seegehende Einheiten (MUSE) sowie die Flottendienstboote der Klasse 424 – mit der Waffe ausgerüstet werden. Von den 175 ausgeschriebenen Maschinenkanonen sollen 75 Waffensysteme fest beauftragt werden, die Beschaffung der bis zu 100 weiteren Systeme ist optional.

Anzeige

Als einziges Zuschlagskriterium wird der Preis mit 100 Prozent angegeben. Jedoch dürften die hohen technischen Forderungen sowie die Forderungen bezüglich der Lieferfähigkeit und der Nachweis bisheriger Lieferleistungen das potenzielle Bieterfeld stark einschränken.

Anzeige

So muss der Bieter beispielsweise über „hinreichende Produktionskapazitäten (dies schließt die rechtzeitige Verfügbarkeit aller benötigten Komponenten ein) verfügen, um in den Jahren 2027 – 2030 mindestens 20 Geschützsysteme pro Jahr an die Bundeswehr zu liefern“, heißt es in der TED-Mitteilung des BAAINBw. „Die Kapazitäten müssen auch dann zur Verfügung stehen, wenn andere Aufträge parallel bearbeitet werden.“ Zudem muss der Bieter mindestens einen Referenzauftrag aus den letzten 5 Jahren benennen, bei dem als Gegenstand des Auftrages für die Lieferung eines marktverfügbaren (TRL 9) Geschützsystems für den Einsatz auf Kriegsschiffen mit den folgenden Kriterien erfüllt wurden:

  • Kaliber 30 x 173 mm.
  • Das Geschützsystem verfügt über einen elektro-optischen Sensor mit Laserentfernungsmesser, Nachtsichtkamera und Tageslichtkamera.
  • Das Geschützsystem kann Airburst-Munition programmieren und verschießen.
  • Das Geschützsystem kann Überwasserziele und Luftziele (insbesesondere Unmanned Aerial Vehicles (UAVs)) bekämpfen.
  • Das Geschützsystem muss bereits auf mindestens einem Kriegsschiff im Einsatz sein. Dabei muss die Benennung der Produktbezeichnung und die Benennung der Klasse bzw. des Schiffes, auf dem das Geschützsystem im Einsatz ist, nachgewiesen werden.

Die technischen Forderungen für den MLG-Nachfolger lauten wie folgt:

  • Kaliber: 30 x 173 mm.
  • Jedes Geschütz muss über einen Sensor für die Erfassung von Zielen verfügen.
  • Das Geschützsystem muss über die Möglichkeit verfügen, mittels der über den Sensor erfassten Daten und nach Auslösung durch einen Bediener die erfassten Ziele erfolgreich zu bekämpfen.
  • Das Geschütz soll auf Überwassereinheiten der Marine integrierbar sein.
  • Das Geschütz muss dazu in der Lage sein, Airburst-Munition zu verschießen und zu programmieren.
  • Das Geschütz soll Luftziele (insbesondere Unmanned Aerial Vehicles (UAV)), Überwasserziele und Ziele an Land bekämpfen können. Zur Sicherstellung der Selbstverteidigungsfähigkeit der Deutschen Marineeinheiten ist es hierbei notwendig, auf marktverfügbare Systeme im Technology Readiness Level 9 (TRL 9) mit Nachweis des erfolgreichen Einsatzes zurück zu greifen.
  • Weiterhin muss das zu beschaffende Waffensystem in der Lage sein, Airburst-Munition zu programmieren und zu verschießen, um eine erfolgreiche Drohnenabwehr für die Schiffe und Boote sicherzustellen.

Waldemar Geiger