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Israelischer Hersteller Rafael ist aus dem Rennen

Bei den Wettbewerbern um den Auftrag zur bodengebundenen Luftverteidigung der Schweiz hat sich das Feld gelichtet: Nur zwei der drei angefragten Kandidaten haben am 22. März 2019 ihre Offerten für ein System zur bodengestützten Luftverteidigung größerer Reichweite (Bodluv) an die Beschaffungsbehörde armasuisse übergeben, schreibt das schweizerische Verteidigungsministerium VBS heute in einer Mitteilung. Während der US-Konzern Raytheon ein Angebot für Patriot und das französische Konsortium Eurosam eines für SAMP/T eingereicht hätten, sei keine Offerte von Israel für das System David’s Sling des Herstellers Rafael eingereicht worden. Somit sei Israel nicht mehr Teil des Auswahlverfahrens, schreibt das VBS. Über die Gründe der Nicht-Abgabe gab es keine Informationen.

Wie es aus gut informierten Kreisen heißt, lag das Ausscheiden der Israelis nicht an den technischen Anforderungen des Projektes. Mit der Übergabe der Offerten startet die Phase der Analyse und Erprobung. Spezialisten des VBS werten nun die Antworten auf den Fragenkatalog aus, den die Kandidaten in ihrer Offerte ausfüllen mussten. Die Unternehmen mussten in ihren Angeboten auch einen Preis für das Angebot abgeben.

Verschiedene Teams des VBS beurteilen von Mai bis Juli 2019 die Wirksamkeit des Systems, die Instandhaltung und die Ausbildung, wie es in der Mitteilung weiter heißt. Von Mitte August bis Ende September 2019 sollen die Sensoren der Luftverteidigungssysteme in der Schweiz erprobt, um die angegebene Leistungsfähigkeit des Radars punktuell durch Messungen am Boden und Zielflugdarstellungen zu überprüfen. Schießversuche werden nicht durchgeführt.

Die Erkenntnisse aus der Analyse und Erprobung wird die  Beschaffungsbehörde armasuisse in Zusammenarbeit mit dem Armeestab, der Luftwaffe, der Logistikbasis der Armee und der Führungsunterstützungsbasis der Armee in Fachberichten für jeden Kandidaten separat festhalten. Die Kandidaten werden erst später miteinander verglichen.

armasuisse wird nach gegenwärtigem Zeitplan im Winter 2019/2020 eine zweite Offertanfrage erstellen und den Kandidaten übergeben. Wie ein Sprecher der armasuisse erläuterte, kann sich womöglich mit der zweiten Offertanfrage eine neue Preiskalkulation der Anbieter ergeben. Mit den Erkenntnissen aus der zweiten Offerte soll armasuisse die Kandidaten auf Basis der Fachberichte miteinander vergleichen und den Gesamtnutzen pro Kandidat ermitteln. Dann werde der Evaluationsbericht erarbeitet, in dem der jeweilige Gesamtnutzen den Beschaffungs- und Betriebskosten für 30 Jahre gegenübergestellt wird. Der Typenentscheid erfolgt durch die Schweizer Regierung, den Bundesrat. Der armasuisse-Sprecher wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Entscheidung der politischen Ebene durchaus von der Empfehlung des Evaluationsberichtes abweichen kann.
lah/12/25.3.2019

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