Im vergangenen Jahr wurden nach aktuellen Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) Einzelgenehmigungen für die Ausfuhr von Rüstungsgütern in Höhe von 8,015 Mrd EUR erteilt. Dabei entfiel ein Anteil von 55,9 Prozent auf Genehmigungen für Lieferungen in EU-/NATO- und NATO-gleichgestellte Länder, die eine besonders enge sicherheitspolitische Partnerschaft mit Deutschland verbindet. Bündnis- und Gemeinschaftstreue seien für Deutschland wesentliche Prinzipien, heißt es im neuesten Rüstungsexportbericht der Bundesregierung. Der hohe Genehmigungsanteil an EU-/NATO- und NATO-gleichgestellte Länder ist laut Bundesregierung unter anderem auf die gestiegenen Verteidigungsausgaben des genannten Länderkreises zurückzuführen.
Für Drittländer wurden Ausfuhrgenehmigungen in Höhe von 3,53 Mrd EUR erteilt. Dieser Wert entspreche in etwa dem Durchschnittswert der Jahreswerte für Drittländer in den letzten fünf Jahren. „Von den insgesamt erteilten 2.881 Genehmigungen für Ausfuhren von Rüstungsgütern in Drittländer betrafen nur 43 Genehmigungen die Ausfuhr von Kriegswaffen“, stellt die Bundesregierung fest. Militärische Ketten- und Radfahrzeuge machten im vergangenen Jahr mit 3,06 Mrd EUR den größten Einzelposten der Exportstatistik aus. 2019 wurden überdies 75 Sammelausfuhrgenehmigungen (SAG) mit einem Gesamtwert von 508,5 Mio EUR erteilt.
Der Gesamtwert der Genehmigungen für Kleinwaffen und Kleinwaffenteile belief sich laut Report im Jahr 2019 auf 69,49 Mio EUR. 99,4 Prozent des Genehmigungswertes entfielen dabei wiederum auf EU-/NATO- und NATO-gleichgestellte Länder. Kleinwaffenlieferungen wurden damit fast ausschließlich für den Länderkreis der Gemeinschafts- und Bündnispartner genehmigt.
Grundsätzlich gelte, dass der Gesamtwert der Genehmigungen für einen Berichtszeitraum allein kein tauglicher Gradmesser für die Ausrichtung der Exportkontrollpolitik ist, heißt es in dem Bericht. Für diese Beurteilung sei es erforderlich, die einzelnen Genehmigungsentscheidungen in Hinblick auf das jeweilige Empfängerland, die Art des Rüstungsgutes und den vorgesehenen Verwendungszweck der Güter zu betrachten und zudem zu berücksichtigen, dass Großaufträge regelmäßig erhebliche Schwankungen der Genehmigungswerte bewirken. So machte im Jahr 2019 ein großes Beschaffungsvorhaben des EU-Partners Ungarn mit 1,78 Mrd EUR fast ein Viertel des Gesamtwertes aller Einzelgenehmigungen für den Berichtszeitraum aus.
Der Begriff des Rüstungsgutes umfasst dabei nicht nur klassische Waffen wie Gewehre oder Panzer. Als Rüstungsgüter gelten etwa auch sondergeschützte Fahrzeuge für den Personenschutz und Botschaften, Minenräumgeräte, Funkgeräte, ABC-Schutzanzüge, Radaranlagen oder Lkw, die mit einer Tarnlackierung versehen sind.
Wie der Bundesverband der Deutschen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie (BDSV) in einem Statement schreibt, erwartet er von der Bundesregierung innerhalb der bestehenden gesetzlichen Rahmenbedingungen in der Exportkontrollpolitik eine langfristig verlässliche, konsistente Verwaltungshandhabung. Dabei sollte laut BDSV auch anerkannt werden, dass der Bestand von Schlüsselfähigkeiten der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie in Deutschland ohne ein Mindestmaß an Exportmöglichkeiten sehr schnell in Frage gestellt werden könnte.
lah/12/19.6.2020