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Entwurf zu Haushalt 2023 und Sondervermögen liegt vor

Das Bundeskabinett hat am vergangenen Freitag den Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2023 sowie den Entwurf des Wirtschaftsplans 2023 des Sondervermögens Bundeswehr und den Finanzplan 2022 bis 2026 beschlossen. Wie das Verteidigungsministerium in einer Mitteilung schreibt, weist der Verteidigungshaushalt auch im kommenden Jahr mit rund 50,1 Milliarden Euro ein vergleichbar hohes Ausgabenniveau wie in diesem Jahr auf.

Der ebenfalls beschlossene Wirtschaftsplan 2023 des Sondervermögens Bundeswehr sehe für das Jahr kommende Jahr Ausgaben in Höhe von rund 8,5 Milliarden Euro vor. Die Mittel des Sondervermögens sollen den Angaben zufolge für die Finanzierung bedeutsamer Ausstattungsvorhaben, insbesondere komplexer überjähriger Maßnahmen, zur Verfügung stehen. 2023 seien zum Beispiel Ausgaben für die Führungsfähigkeit/Digitalisierung, die Korvette Klasse 130, die Fregatte 126 sowie das Future Combat Air System (FCAS) berücksichtigt worden.

Der Mitteilung des BMVg zufolge ist beim im Einzelplan 14 abgebildeten regulären Verteidigungshaushalt in den Jahren 2023 bis 2026 eine Steigerung um insgesamt rund 12,4 Milliarden Euro gegenüber den bisherigen Planungen vorgesehen. Mit den Beschlüssen zum Verteidigungshaushalt werde dem Bedarf der Bundeswehr vor allem in den Bereichen Fähigkeitserhalt, -entwicklung und Digitalisierung Rechnung getragen. Für rüstungsinvestive Maßnahmen, wehrtechnische Forschung, Entwicklung und Erprobung seien im Einzelplan 14 für das Jahr 2023 rund 9,9 Milliarden Euro berücksichtigt worden. Investiert werden könne damit in die persönliche Schutzausrüstung, Munition, Hubschrauber des Typs NH90 oder Großraumtransportflugzeuge A400M. Auch die Fortsetzung der Beschaffung des Kampfflugzeugs Eurofighter oder von Flottendienstbooten der Klasse 424 wären finanziert.

Das parlamentarische Verfahren soll unmittelbar nach der parlamentarischen Sommerpause im September 2022 mit der 1. Lesung des Haushaltsgesetzes 2023 beginnen.
lah/12/4.7.2022