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Wenig Veränderung bei der materiellen Einsatzbereitschaft

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Der Gesamtumfang des Geräts und damit die materielle Basis, auf welche die Truppe zurückgreifen kann, hat sich im Zeitraum Mai bis Oktober 2021 weiter erhöht. Dies sei unter anderem auf die Auslieferung von ungepanzerten und gepanzerten Transportfahrzeuge der Zulassungsklassen 5 bis 15t, den Abschluss der Serienauslieferung beim Schützenpanzer Puma im August sowie den Zulauf von Hubschraubern des Typs NH90 Sea Lion an die Deutsche Marine zurückzuführen, heißt es im aktuellen Bericht zur „Materiellen Einsatzbereitschaft der Hauptwaffensysteme der Bundeswehr“, der am 13. Januar veröffentlicht wurde. Mit dem Papier setzt das Bundesministerium der Verteidigung die in den vergangenen Jahren etablierte Berichterstattung fort.

Der Bericht II/2021 umfasst 71 Hauptwaffensysteme und bildet damit das gleiche Portfolio ab wie der vorangegangene Bericht vom 1. Juni 2021. Die materielle Einsatzbereitschaft dieser 71 Hauptwaffensysteme hat sich im Berichtszeitraum insgesamt verstetigt und in einigen Bereichen leicht verbessert. Sie liegt mit durchschnittlich 77 Prozent geringfügig über den 76 Prozent aus dem vorangegangenen Bericht. Die Zielgröße von 70 Prozent durchschnittlicher materieller Einsatzbereitschaft übertrafen hierbei 38 Hauptwaffensysteme, 11 lagen unter 50 Prozent (davon 6 Altsysteme). Die durchschnittliche materielle Einsatzbereitschaft von Kampffahrzeugen lag bei 71 Prozent, für Kampfeinheiten der Marine bei 72 Prozent, für die Kampf- und Transportflugzeuge bei 65 Prozent, für alle Unterstützungsfahrzeuge (Logistik, Sanität und CIR) bei 82 Prozent und bei den Hubschraubern weiterhin bei nur 40 Prozent.

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Fortschritte beim Schützenpanzer Puma

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In einem Fokus-Projekt für den Generalinspekteur, den Schützenpanzer Puma, konnte die Einsatzbereitschaft im Berichtszeitraum erneut verbessert werden. Die materielle Einsatzbereitschaft des Kettenfahrzeugs wurde mit durchschnittlich 65 Prozent (+11 Prozent) und in der Spitze sogar 75 Prozent (+15 Prozent) gegenüber dem vorangegangenen Berichtszeitraum deutlich gesteigert. Die zwischen der Industrie und der Bundeswehr fortgeschriebene Zielvereinbarung hatte offenbar einen wesentlichen Anteil an dieser positiven Entwicklung. Auch konnte im Februar 2021 mit der erfolgreichen „Taktischen Untersuchung“ die Gefechtstauglichkeit des Pumas und damit dessen Eignung für den Einsatz im Rahmen der Eingreiftruppe der NATO für den Zeitraum 2022 bis 2024 nachgewiesen werden.

Probleme bei den Hubschraubern

Im Bereich der Drehflüglersysteme wurde als ursächlich für die niedrige Einsatzbereitschaft der Sachverhalt bewertet, dass insbesondere bei den „komplexen“ Hubschraubern, wie dem NH 90 TTH, NH 90 Sea Lion oder dem Kampfhubschrauber Tiger, die zeitaufwändigen Wartungs- und Inspektionsmaßnahmen sowie die laufenden Umrüstungsmaßnahmen zur Vereinheitlichung der Konstruktionsstände pandemiebedingt durch Einschränkungen bei der Industrie verzögert sind. Bei den „alten“ Hubschraubern, wie dem mittleren Transporthubschrauber CH-53 der Luftwaffe oder den Bordhubschraubern Sea King und Sea Lynx der Marine, wird die Einsatzbereitschaftslage durch die altersbedingte Störanfälligkeit und eine stellenweise schwierige Ersatzteillage beeinflusst, die nur noch mit hohem Aufwand und unter großen Anstrengungen aufrecht zu erhalten ist.

Insbesondere beim weiterhin unbefriedigenden Niveau der Verfügbarkeit beim Tiger werde durch Maßnahmen zum Abbau des Inspektionsstaus frühestens Ende 2023 Wirkung erzielt werden, so die Prognose. Mit der vollständigen Beseitigung des Staus sei aber nicht vor Ende 2026 zu rechnen. Maßnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen sind unter anderem der Aufwuchs einer weiteren militärischen Wartungsstaffel zur Stärkung der Eigenbefähigung für den Tiger bis 2025.

Auch mit Mitteln zur Erhöhung der Verfügbarkeit, wie beim Kampfflugzeug Eurofighter mit der Umsetzung des Performance-Based-Logistics (PBL)-Ansatzes im internationalen Vertrag oder dem geschlossenen Standardisierten Instandhaltungsleistungsvertrag (SILV) für den TTH, sind dem Bericht zufolge ab 2022 Verbesserungen zu erwarten.

Der Generalinspekteur der Bundeswehr Eberhard Zorn  beabsichtigt, in der Lage zur Einsatzbereitschaft künftig Zielhöhen für Fähigkeits- und Kräftebeiträge vorzugeben, die – unter Berücksichtigung der Bündnisverpflichtungen – für konkrete Aufgaben und Einsätze zur Verfügung stehen sollen. Auf dieser Basis können dann Aussagen zur Aufgaben und Auftragserfüllung getroffen werden und nach seiner Bewertung noch gezieltere Steuerungsimpulse abgeleitet werden.

Mit einem neuen Ansatz, an dessen Ausgestaltung dem Bericht zufolge aktuell mit Hochdruck gearbeitet wird, soll sich ein erweitertes Bild der Einsatzbereitschaft ergeben, über das in einem weiterentwickelten Bericht zur Einsatzbereitschaft der Streitkräfte informiert werden soll.
wge/12/17.1.2021