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Vertragsschluss im vierten Quartal angestrebt

Bei dem um Jahre verzögerten Beschaffungsprozess für die so genannte  Eurodrohne deutet sich ein baldiger Abschluss  an. „In Abhängigkeit vom Verlauf der Billigungsprozesse in allen Nationen wird ein Vertragsschluss im vierten Quartal 2020 angestrebt“, schreibt das Verteidigungsministerium  in seinem aktuellen Rüstungsbericht. An dem Projekt sind Deutschland, Frankreich, Spanien und Italien beteiligt, wobei die Federführung bei Deutschland liegt und Airbus Defence & Space GmbH als künftiger Generalunternehmer festgelegt wurde.

Hinsichtlich des deutschen Beschaffungszyklus sei es das Ziel, bis zur Sommerpause einen endverhandelten Vertrag als Grundlage für den nationalen Billigungsprozess vorliegen zu haben. Die parlamentarische Befassung ist dann laut Rüstungsbericht  für das zweite Halbjahr vorgesehen.

Die durch die beteiligten Nationen  beauftragte europäische Rüstungsagentur OCCAR habe am 17. Dezember 2019 die so genannte Convergence Phase zur Annäherung des Angebots an die Erwartungen der Nationen erfolgreich abgeschlossen und die Vertragsverhandlungen mit Airbus begonnen, heißt es weiter. Derzeit geht die Bundesregierung davon aus, dass mit einer Lieferung der ersten Luftfahrzeuge rund 84 Monate nach Vertragsschluss gerechnet werden kann.

Das Projekt wird laut Rüstungsbericht durch den Europäischen Verteidigungsfonds/EDIDP mit voraussichtlich 100 Mio EUR aus dem EU-Haushalt 2019/2020 gefördert. Zudem sei das Vorhaben Teil der Permanenten Strukturierten Zusammenarbeit (PESCO) – hier mit Fokus auf die europäische Harmonisierung der Nutzung der Eurodrohne. Im nationalen Prozess wurde am 10. Januar dieses Jahres das Dokument „Auswahlentscheidung MALE UAS Ziellösung“ durch den Generalinspekteur der Bundeswehr gezeichnet und damit die Realisierungsphase eingeleitet.

Wie aus dem Rüstungsbericht weiter hervorgeht, sind durch  die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie im multinationalen Abstimmungsprozess zwischen den Nationen,  der Industrie und OCCAR bis Ende Mai 2020 knapp zwei Monate Verzögerungen im Projekt entstanden.  Aus diesem Grund werde  die parlamentarische Behandlung für das zweite Halbjahr 2020 angestrebt.

Neuland für deutsche Luftfahrtindustrie

„Mit der Eurodrohne wird die europäische Luftfahrtindustrie in vielerlei Hinsicht technologisches Neuland betreten, beispielsweise bei der Luftverkehrszulassung unbemannter Luftfahrzeuge und deren Integration in den Luftraum“, schreiben die Autoren des Rüstungsberichtes. Deutschland führe in diesem Projekt amts- wie industrieseitig, weshalb für die zukünftige unbemannte Luftfahrt entscheidende technologische Innovationen aus Deutschland stammen würden. Bei der Zulassung des so genannten Eurohawks war die Bundeswehr noch gescheitert.

Die Eurodrohne soll bis 2028 als Nachfolgesystem zum German Heron TP realisiert werden. Diese Drohne aus israelischer  Fertigung wird laut Plan nur in den Einsatzgebieten und in Israel geflogen.  Die Bundeswehr hat auch schon eine Vorstellung, wie die Eurodrohne bewaffnet werden könnte: Vorbehaltlich der parlamentarischen Zustimmung soll  das Luftfahrzeug mit der Lenkwaffe Brimstone 3 sowie der GBU 49 ausgerüstet werden, wie der Generalinspekteur der Bundeswehr, Eberhard Zorn, kürzlich im Rahmen der so genannten DrohnenDebatte2020 erläuterte.
lah/12/10.6.2020

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