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Vertrag mit Hersteller soll Anfang 2021 vorliegen

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Das Verteidigungsministerium will die so genannte 25-Mio-Vorlage für die neuen U-Boote der Klasse 212CD bis zum Sommer des kommenden Jahres dem Parlament vorlegen. Von diesem Schiffstyp wollen Norwegen vier und Deutschland zwei Einheiten beschaffen.

Wie aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion hervorgeht, sollen die beiden möglichst übereinstimmenden Beschaffungsverträge für Deutschland und Norwegen mit dem Auftragnehmer thyssenkrupp Marine Systems GmbH für nahezu identische U-Boote daher im Frühjahr 2021 endverhandelt vorliegen.

„Die wesentlichen Eckpunkte des Bootsentwurfs liegen mit der Konfiguration #4 fest, diese Konfiguration ist durch die Beschaffungsbehörden und Marinen beider Nationen akzeptiert und anerkannt“, heißt es in dem Papier. Hinsichtlich der systematischen Unterschiede gebe es immer weiter geschärfte Vereinbarungen zur Vertragsstrategie. Gleichwohl bleibe der Abschluss der Verhandlungen bis zum Frühjahr 2021 herausfordernd, so die Bundesregierung.

Trotz der anspruchsvollen Planung gehen gut informierte Kreise davon aus, dass das Projekt noch in der laufenden Legislaturperiode vom Bundestag gebilligt und beauftragt wird. Dem Vernehmen nach sollen die Finanzmittel für die Beschaffung der Boote sowie der Naval Strike Missile für die  Deutsche Marine im morgen erwarteten Kabinettsbeschluss zum Haushalt des kommenden Jahres enthalten sein.

Der Zulauf des ersten U-Bootes werde acht Jahre nach Vertragsschluss erwartet, heißt es in der Antwort. Das zweite U-Boot soll demnach anderthalb Jahre nach dem ersten zulaufen, anschließend sei ein jährlicher Zulaufrhythmus geplant. Die U-Boote drei und fünf sollen dann für Deutschland gefertigt werden. Für die beiden Einheiten sind insgesamt Finanzmittel von 2,5 Mrd EUR eingeplant, die mit Masse ab 2024 abfließen sollen.

Die gemeinsamen Fähigkeitsforderungen werden  seit dem Jahr 2017 abgestimmt. Die jetzt vorliegende und abgestimmte so genannte Konfiguration #4 wird in technische Lösungen umgesetzt, wie aus der Antwort der Bundesregierung hervorgeht.  Das Ziel der Verhandlungen seien weitgehend technisch identische U-Boote (außer in Bereichen wie Verschlüsselung von Informationen etc.). Aufbauend auf den bewährten Technologien aus U212A sind in den folgenden wesentlichen Bereichen Weiterentwicklungen vorgesehen: Führungs- und Waffeneinsatzsystem, Brennstoffzellenanlage, Batterieanlage und äußere Rumpfform.

Der Besetzungsstand im Beschaffungsprojekt U212CD liegt laut Bundesregierung im Korridor der durchschnittlichen Besetzungslage im Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) und verbessere sich stetig. Das Beschaffungsprojekt U212CD wurde von Beginn an in der höchsten Prioritätskategorie betrachtet. Dies gelte auch für die Besetzung der Dienstposten. Konkret seien derzeit weitere Personalzugänge in diesem Beschaffungsprojekt geplant. Der zukünftige Besetzungsstand werde damit deutlich über dem durchschnittlichen Besetzungsstand des BAAINBw insgesamt liegen.

Eine weitere Verbesserung der Besetzungslage in diesem Beschaffungsprojekt lasse sich letztlich nur durch weitere Fortschritte bei der Verbesserung der Besetzungslage im BAAINBw insgesamt erzielen. Hierzu werden laut Regierung derzeit Maßnahmen wie unter anderem Personaleinsatz aus anderen BMVg-Dienststellen, Herausschieben des Ruhestandes oder mehr Direkteinstellungen implementiert.

Die endgültige Spezifikation von U212CD wird den Angaben zufolge erst mit der bevorstehenden Detailkonstruktion erfolgen. Eine Aussage zur Austauschbarkeit der Besatzungen könne derzeit noch nicht erfolgen. „Angestrebt und gefordert ist jedoch eine größtmögliche Übereinstimmung von U212A und U212CD, auch um ein hohes Maß an Durchlässigkeit für das Personal zu gewährleisten.“

Die Wartung und Instandsetzung der U-Boote der Klasse U212CD soll gemeinsam in einer dezidierten Instandsetzungseinrichtung in Haakonsvern bei Bergen in Norwegen erfolgen. Die deutsche Systemfähigkeit wird laut Bundesregierung dabei durch die Ein-bindung des Marinearsenals und deutscher Herstellerfirmen für alle U-Boote sichergestellt. Tätigkeiten der Nutzungsleitung wie Sicherstellung der Ersatz- und Austauschteilversorgung, das Obsoleszenzmanagement etc. würden in einer gemeinsamen Organisation geplant.

Die Durchführung gemeinsamer Ausbildungslehrgänge ist im Rahmen vorhandener Kapazitäten und bestehender Erfordernisse gemeinsam geplant; dabei seien die jeweils in nationaler Hoheit und Verantwortung weiter notwendigen und vorhandenen Kapazitäten zu beachten. Details werden laut Angaben im weiteren Projektverlauf bis zur Indienststellung des ersten U-Bootes nicht vor dem Jahr 2029 auszuplanen sein.
lah/12/22.9.2020

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