Mit dem 2015 initiierten Beschaffungsvorhaben „Nordic Combat Uniform“ (NCU) wollten die Streitkräfte Norwegens, Schwedens, Dänemarks und Finnlands ein gemeinsames Kampfbekleidungssystem einführen, um so Haushaltsmittel für die Entwicklung und Beschaffung zu sparen sowie eine Kostensenkung durch Skaleneffekte größerer Beschaffungsmengen zu erzielen.
Der Abstimmungsprozess für einen gemeinsamen Forderungskatalog dauerte fast drei Jahre, so dass dieser erst 2018 an die vorqualifizierten Anbieter übermittelt werden konnte. Absicht war es ein aus fünf Schichten und möglichst wenigen Komponenten zusammengesetztes Bekleidungssystem zu beschaffen. Schnitte und Komponenten sollten dabei weitgehend gleichbleiben, jedoch wollte jede Nation weiterhin das eigene Tarnmuster verwenden. Was bereits zu der ersten Kritik geführt hat, gewisse Skaleneffekte in der Produktion konnten sich dadurch nicht mehr heben lassen.
In Summe besteht das NCU-Kampfbekleidungssystem aus folgenden Bestandteilen: Unterwäsche (Schicht 0, 1A und 1B), Kampfhose sowie Kampfhemd und Feldbluse (Schicht 2A für Europa und 2B für Wüste und Dschungel), Überzieh- Kälteschutz (Schicht 3A und 3B), Überzieh- Nässeschutz (Schicht 4) und Wintertarnanzug (Schicht 5). Kopfbedeckungen, Schutz- und Trageausstattung, Schuhwerk und Handschuhe sind hingegen nicht Bestandteil der Nordic Combat Uniform.
Nachdem 2019 mit der Truppenerprobung der NCU-Kampfbekleidungssysteme unterschiedlicher Anbieter begonnen wurde, konnte zu Beginn 2022 eine auf sieben Jahre ausgelegte Rahmenvereinbarung im Gesamtvolumen von 425 Millionen Euro mit dem norwegischen Ausrüster Oskar Pedersen AS geschlossen werden. Dem von Oskar Pedersen geführten Konsortium gehören mehrere weitere Unternehmen an. Die Kampfbekleidung sowie Kälte- und Nässeschutz wurden von der griechischen Firma Siamidis SA geliefert. Die Wollunterwäsche liefern Aclima AS und Woolpower AB.
Nutzung und Nachfolge
Die Auslieferung der ersten Bekleidungssysteme erfolgte im Zuge des Jahres 2022, so dass 2023 mit der Ausgabe der NCU-Bekleidung an die Soldatinnen und Soldaten der vier Nationen begonnen werden konnte. Im September 2024 wurde zudem ein Teilnahmewettbewerb für die Nordic Combat Uniform 2.0 eröffnet, an dem sich jedoch nur noch Dänemark, Norwegen und Schweden beteiligten. Absicht von NCU 2.0 war es dem Vernehmen nach eine Folgerahmenvereinbarung abzuschließen, um die Versorgung der Streitkräfte auch über die Dauer des ersten Rahmenvertrages sicherzustellen. Diese wurde nun vor Kurzem abgebrochen.
Mit der NCU-Beschaffung vertrauter Kreise weisen darauf hin, dass bei der Entwicklung der NCU 1.0 Simplizität und Kostenaspekte im Vordergrund standen, damit die Kampfbekleidung auch durch größere Wehrpflichtarmeen wie beispielsweise Finnland beschaffbar wäre. Größtmögliche Performance und Innovationsfähigkeit des Bekleidungssystems waren hingegen nicht im Fokus. Beobachter halten es für nicht ausgeschlossen, dass in der Zwischenzeit ein Umdenkprozess bei dem ein oder anderen NCU-Land eingesetzt hat, der zum Abbruch von NCU 2.0 geführt hat. Diese Beobachter gehen davon aus, dass die an der NCU beteiligten Nationen nun erst einmal prüfen wollen, in welchem Rahmen und unter welchen Voraussetzungen weiter kooperiert werden kann. Ob es also zukünftig zu einem Wiederbeleben der NCU-Beschaffung oder eines Nachfolge-Kampfbekleidungssystems kommen wird, kann aktuell weder ausgeschlossen noch mit großer Sicherheit angenommen werden.
Zudem konnten im Rahmen der Nutzung erste breitere Erfahrungen mit der Kampfbekleidung gesammelt werden, die sich auch auf die Einführung und Beschaffung der NCU auswirken. So sind 2025 erste Berichte über Qualitätsmängel bei der Kampfbekleidungsschicht 2A und 2B aufgetaucht. Kritisiert wurde der schnelle Verschleiß sowie sich lösende Nähte der für den Einsatz in den Tropen ausgelegten Kampfbekleidung. Zudem wurde auch über Materialmängel bei der Bekleidungsschicht 2A berichtet. Beobachter aus der Industrie, die nicht Bestandteil des NCU-Konsortiums sind, gehen davon aus, dass es sich zumindest bei der 2B-Bekleidungsschicht weniger um Qualitätsmängel als vielmehr um die Falschnutzung des Bekleidungssystems handelt. Die für die Nutzung im europäischen Klima vorgesehene Kampfbekleidung (2A) ist deutlich robuster gestaltet, sie ist jedoch spezifikationsbedingt schwerer als die Tropenuniform (2B) und ist zudem im Punkto Atmungsaktivität der 2B-Kampfbekleidung unterlegen. Die Soldatinnen und Soldaten haben daher auch im alltäglichen Dienstbetrieb aus Kompfortgründen die Tropenbekleidung getragen, die für diese Nutzung nicht ausgelegt ist. Der Fokus von Tropenbekleidung liegt darin, die Funktionsfähigkeit der Soldaten auch in feuchtheißem Klima sicherzustellen, daher ist die Bekleidung naturgemäß signifikant leichter konstruiert. Die geringere Robustheit und der damit einhergehende schnellere Verschleiß werden dafür bewusst in Kauf genommen.
Als Resultat haben Medienberichten zufolge Norwegen weitere Lieferungen der beanstandeten Bekleidungsschichten storniert und die Ausgabe der Uniformteile eingestellt. Auch Schweden hat die Einführung der Uniform ausgesetzt, nachdem Berichte über Probleme aufgetaucht waren. Dänemark hat sich sogar dazu entschieden die Schichten 2A und 2B gänzlich aus der Beschaffung zu nehmen und durch ein separates Vorhaben Kampfbekleidung des US-Herstellers Crye Precision zu beschaffen, die die Bezeichnung Kampfuniform M/26 trägt und sowohl an die regulären Streitkräfte – inklusive einer blauen Variante für die Marine – als auch die Heimwehr und die Katastrophenschutzbehörde ausgegeben wird.
Fazit
Das NCU-Vorhaben ist ein Paradebeispiel für die Herausforderungen multinationaler Beschaffungsvorhaben. Selbst langwierige Abstimmungsprozesse sind nicht dazu geeignet, unterschiedliche Forderungslagen sowie nationale Vorbehalte vollumfänglich auszuräumen. Im Zuge des Abstimmungsprozesses geschlossene Kompromisse führen selten dazu, dass alle an der Abstimmung beteiligten Parteien gleichermaßen zufrieden sind. Das Resultat liegt dann allzu oft darin, dass der eigene Lösungsweg präferiert und der gemeinsame Weg verlassen wird. Die Nichtbeteiligung Finnlands an NCU 2.0 sowie die von Dänemark gewählte Lösung der schnellen Eigenbeschaffung sind da nur zwei Beispiele.
Jedem politischen Befürworter einer gemeinsamen europäischen Armee oder Rüstungsbeschaffung sollte NCU als Warnsignal dienen. Wenn sich vier Länder selbst bei gleicher Interessenslage (Einsparung bei der Beschaffung) nicht auf die Beschaffung einer „einfachen“ Hose einigen können, wie sollen da politische, industrielle sowie doktrinär begründete Differenzen bei der Beschaffung von komplexeren Waffensystemen dauerhaft überwunden werden. Insbesondere dann, wenn um ein Vielfaches mehr an Akteuren am Prozess beteiligt werden wollen.
Waldemar Geiger


















