Der im Rahmen der beschlossenen NATO-Fähigkeitsziele notwendige Aufwuchs der Bundeswehr kombiniert mit der Entkopplung von Personal, Material und Infrastruktur wirkt sich auch auf die Beschaffung von Bundeswehr-Kampfbekleidung und Schutzausrüstung der Soldatinnen und Soldaten aus.
Wie gut unterrichtete Kreise gegenüber hartpunkt berichten, sollen im Rahmen des sogenannten Projektes FASER – die Abkürzung steht für „Feld Ausstattung Soldat Erweiterte Reserve“ – die Bedarfsmengen für die Ausstattung der Soldatinnen und Soldaten mit Kampfbekleidung und individueller Schutzausrüstung – bspw. Schutzhelm, Schutzweste und unter Umständen auch Sprechsätze mit Gehörschutzfunktion – auf 460.000 plus 40 Prozent Umlaufreserve angehoben werden. Die jüngst beschlossene Entkopplung zwischen Personal, Material und Infrastruktur dürfte zu einer deutlichen Temposteigerung bei der Beschaffung der zusätzlichen Ausrüstung führen, da die Beschaffung von Material unabhängig von dem tatsächlichen Aufwuchs der in der Bundeswehr vorhandenen Planstellen gekauft werden kann. Dies dürfte zudem bei den Herstellern für deutlich mehr Planungssicherheit sorgen. In diesem Zusammenhang wäre es sicherlich zweckmäßig die dafür notwendige Vertragsausgestaltung mit sogenannten Innovationsklauseln zu versehen, die gewisse Modernisierung – Veränderung der Schnitte oder die Nutzung neuer Materialien – der Kampfbekleidung und Schutzausrüstung im Zuge der Vertragslaufzeit ermöglichen. Solche Klauseln könnten das Spannungsfeld zwischen der Notwendigkeit einer schnellen Beschaffung und dem Bemühen der Truppe eine möglichst moderne Ausrüstung bereitzustellen auflösen. Beispielhaft dafür ist das niederländische Kampfbekleidungsvorhaben DOKS, das keinem sogenannten Design Freeze unterliegt und somit Anpassungen im Rahmen der Auslieferung erlaubt. Um damit auftretende Zusatzkosten abfedern zu können, wurde in dem Vorhaben von Beginn an eine gewisse Haushaltsmittelreserve hinterlegt, mit der die kontinuierliche Modernisierung finanziert werden kann.
Wie ein Sprecher des Verteidigungsministeriums auf Anfrage von hartpunkt bestätigte, plant das BMVg „derzeit auf der Grundlage des neu festgelegten Gesamtumfangs der Streitkräfte auf 460.000 die bedarfsgerechte Ausstattung der Soldatinnen und Soldaten mit entsprechender Kampfbekleidung aus. Dazu werden wir die kurzfristige Beschaffung zur signifikanten Erhöhung der Kampfbekleidungsbestände einleiten. Außerdem werden wir die langfristige Versorgung und Regeneration dieser Artikel einschließlich einer damit verbundenen mittelfristigen Umstellung auf den Multitarndruck vertraglich absichern. Belastbare Zeitlinien und Angaben zu Kosten können aufgrund des laufenden Prozesses noch nicht mitgeteilt werden.“
Damit bestätigt der Sprecher indirekt auch die gestrige hartpunkt-Berichterstattung, wonach der derzeit nur in den Spezialkräften genutzte Multitarndruck zukünftig in die ganze Bundeswehr eingeführt werden.
Wie hartpunkt aus Bundeswehrkreisen berichtet wird, hat das Bundesministerium der Verteidigung vor kurzem seine über Jahre vertretene ablehnende Haltung dieser Maßnahme aufgegeben und beschlossen, dass ab 2026 persönliche Ausrüstung und Bekleidung querschnittlich im Multitarndruck beschafft werden soll. Die Umrüstung aller Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr ist dem Vernehmen nach für die Jahre 2028 und 2029 vorgesehen.
Waldemar Geiger















