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Haushaltsausschuss genehmigt 50,4 Milliarden Euro 

Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat bei seiner gestrigen Bereinigungssitzung auch den Verteidigungsetat für das Haushaltsjahr 2022 beschlossen. Wie das BMVg mitteilt, steigt der Einzelplan 14 auf 50,4 Milliarden Euro – ein Plus von 3,5 Milliarden Euro gegenüber dem Haushaltsjahr 2021. Diese Steigerung im Einzelplan 14 werde vor allem den militärischen Beschaffungen zugutekommen, schreibt das Ministerium. Hierfür würden über 1,2 Milliarden Euro mehr zur Verfügung stehen als noch im Vorjahr. Es sollen zum Beispiel rund 625 Millionen Euro mehr in Forschung, Entwicklung und Erprobung investiert und rund 513 Millionen Euro mehr für die Materialerhaltung berücksichtigt werden.

Auch der Anteil der sonstigen Betriebsausgaben werde weiter aufgestockt, um die zum Teil wesentlichen Kostensteigerungen für den laufenden Betrieb abzudecken. Wie es aus Fachkreisen heißt, wurden dagegen die Mittel für die Beschaffung von Flugzeugen reduziert, während die für die Materialerhaltung von fliegendem Gerät angehoben wurden. Offenbar in erster Linie für die die Instandhaltung der Flotte von NH-90-Hubschaubern.

Freigabe durch Haushaltsausschuss verpflichtend

Mit dem Budget wird laut BMVg die Vollausstattung der Soldatinnen und Soldaten mit ihrer persönlichen Ausstattung und allen Bekleidungssätzen schnell angestoßen. Hierbei hatte das Ministerium ausnahmsweise und nach Rücksprache einen Vertrag mit Lieferanten geschlossen, bevor die so genannte 25-Mio-Vorlage den Haushaltsausschuss passiert hatte.

Das ist nun nicht mehr möglich, wie informierte Kreise berichten. Zunächst für den Haushalt 2022 ist ein Vertragsschluss nur noch dann möglich, wenn der Haushaltsausschuss vorher die 25-Mio-Vorlage genehmigt hat. Überdies soll das Ministerium vierteljährlich einen Bericht über die Reform des Beschaffungswesens vorlegen.

Laut BMVg können mit dem Einzelplan 14 große Rüstungsvorhaben wie die Beschaffung der Eurodrohne, des Systems Pegasus zur weiträumigen Überwachung und Aufklärung aus der Luft oder des Seefernaufklärers P-8A Poseidon fortgesetzt werden. Daneben könne überdies das Vorhaben SatComBw Stufe 3 begonnen und die Digitalisierung der Bundeswehr vorangetrieben werden.

Was wird aus dem Puma?

Nicht erwähnt wird die Beschaffung eines zweiten Loses des Schützenpanzers Puma. Dem Vernehmen nach sollen weiterhin Verpflichtungsermächtigungen über 3,9 Milliarden EUR für mehr als 200 Exemplare des Schützenpanzers im Einzelplan 14 stehen, aber gesperrt sein, weil die finanzielle Unterlegung offenbar nicht gegeben ist. Beobachter spekulieren, dass die Beschaffung damit in das 100-Milliarden-Euro-Sondervermögen rutscht. Zuletzt hatte der Inspekteur des Heeres öffentlich gemacht, dass seine Teilstreitkraft nur noch 100 zusätzliche Pumas beschaffen will und stattdessen die zukünftigen Mittleren Kräfte mit Radschützenpanzern auf Boxer-Basis ausrüsten möchte.

Bislang sind jedoch kaum Informationen über die Ausgestaltung des Sondervermögens bekannt geworden. Zuletzt kursierten Gerüchte, wonach rund 20 Milliarden Euro daraus allein für die Aufstockung des Munitionsbestandes der Bundeswehr verwendet werden könnten. Verteidigungsministerin Christine Lambrecht soll jedoch kürzlich angedeutet haben, dass eine weiteres Los von Korvetten aus dem Sondervermögen finanziert würde.

Angebot für U-Boote erwartet

Auch weitere U-Boote dürften voraussichtlich über das 100-Milliarden-Euro-Vermögen finanziert werden. Wie es aus gut informierten Kreisen heißt, hat sich thyssenkrupp Marine Systems (tkMS) laut Beschaffungsvertrag für die U-Boote der Klasse U212CD verpflichtet, auf Anfrage innerhalb von drei Monaten ein Angebot für weitere U-Boote auf Anfrage zu erstellen. Eine entsprechende Anfrage des Bundesministeriums der Verteidigung erfolgte dem Vernehmen nach Anfang März dieses Jahres.

Angefragt wurde demnach die Abgabe zuschlagsfähiger Angebote für weitere ein bis sechs U-Boote des Typs U212CD, die ab Mitte der 2030er Jahre die älteren U-Boote der Klasse U212A ersetzen könnten.

Wie es aus Fachkreisen heißt, ist ein wettbewerbliches Verfahren für die Beschaffung nicht erforderlich. Allerdings müssten die Preise für weitere Boote verhandelt werden, da die Einmalkosten offenbar mit dem bestehenden Beschaffungsvertrag bereits abgegolten sind. Insider rechnen damit, dass das Angebot und damit die Preise voraussichtlich im kommenden Juli vorliegen.

Nach Angaben des BMVg wird der Entwurf des Haushaltsgesetzes 2022 voraussichtlich am 3. Juni durch den Deutschen Bundestag beschlossen und nach einer weiteren Beratung im Bundesrat am 10. Juni verkündet. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes werde zugleich die vorläufige Haushaltsführung für das laufende Haushaltsjahr enden.
lah/12/20.5.2022

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