Anzeige

Grünes Licht für neue Einsatzboote

Nachdem der Haushaltsausschuss des Bundestages (HHA) der entsprechenden 25-Mio-Euro-Vorlage zugestimmt hat, ist jetzt der Weg frei für die Beschaffung von „Einsatzbooten mittlerer Reichweite für das Kommando Spezialkräfte der Marine“.

Für den Ersatz der überalterten RHIB H1010 will die Bundeswehr in einem Rahmenvertrag zunächst neun und optional bis zu zwölf weitere Einsatzboote nebst Zubehör beschaffen. Die neuen Boote sollen zu einem Fähigkeitsaufwuchs in den Bereichen Aufklärung, Reichweite, Geschwindigkeit und Selbstschutz führen. Der HHA hat knapp 35 Millionen Euro für die ersten neun Boote freigegeben. Für die weiteren zwölf rechnet das BMVg mit einem Finanzbedarf in Höhe von 47 Millionen Euro. Das Vorhaben soll 2023 in das Sondervermögen Bundeswehr überführt werden.

Das erste Los wird den Planungen zufolge im Zeitraum 2024/2025 zulaufen. Ein mögliches zweites Los ist mit Zulaufende spätestens 2032 geplant. Als Auftragnehmer hat das BAAINBw das finnische Unternehmen Boomeranger Boats ausgewählt, das neben zwei weiteren finnischen, einem US-amerikanischen und einem neuseeländischen Unternehmen fünf Unterauftragnehmer aus Deutschland (JK Defence, Rheinmetall Technical Publication, Rheinmetall Protection Systems, Texcon und Wildhagen Marien Service) beteiligen will.

Die CDU/CSU-Opposition im HHA hat dem Vorhaben wegen der Dringlichkeit zugestimmt, aber die Vergabe kritisiert. Die „Bauchschmerzen“ begründete Ingo Gädechens, Berichterstatter der CDU/CSU für den Verteidigungsetat im Haushaltsausschuss, mit der Auswahl eines ausländischen Unternehmens, obwohl Überwasserschiffbau als nationale Schlüsseltechnologie festgelegt sei.

Außerdem gebe es nicht ausgeräumte technische Probleme bei der Aufnahme der Boote in die Fregatte F126 beziehungsweise den Einsatzgruppenversorger. Die Abgasnachbehandlung erfolge – entgegen der ursprünglichen Forderung aus dem Beschaffungsamt – nach einer veralteten Norm, sodass die Boote nur mit Sondergenehmigung fahren dürfen. Teilnehmer am Wettbewerb hätten die Einhaltung der Grenzwerte als technisch umsetzbar eingeschätzt.

Daher hat die CDU/CSU in einem Maßgabebeschluss gefordert,

  • bei der Abnahme der Einsatzboote einen strengen Maßstab hinsichtlich der geforderten und vertraglich zugesicherten Leistungsmerkmale anzulegen und
  • zu untersuchen, unter welchen konkreten Bedingungen die Vergabe von Aufträgen im Bereich des Überwasserschiffbaus – wie beispielsweise bei dem vorliegenden Beschaffungsvorhaben – ohne europaweite Ausschreibung rechtlich möglich ist.

gwh/4.7.2022

 

 

 

.i.td-icon-menu-up { display: none; }