Bundesregierung definiert Loitering Munition als Munition und nicht als Drohne

Waldemar Geiger

Beginnend mit dem Konflikt in Berg-Karabach, spätestens aber seit dem Ukrainekrieg hat der als Loitering Munition bezeichnete Wirkmitteltyp seine Effektivität demonstriert.  Seitdem haben unterschiedliche Streitkräfte Loitering Munition in ihr Arsenal aufgenommen oder bereiten eine Beschaffung des Wirkmitteltyps – darunter auch die Bundeswehr – vor. Aus einer jüngst veröffentlichten Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD geht nun hervor, wie die Bundesregierung Loitering Munition (LM) definiert, was wiederum die Definition der Bundeswehr darstellt.

„Loitering Munition ist ein gelenkter Flugkörper, der in einem Einsatzraum nach Zielen am Boden sucht, dazu in unterschiedlichen Höhen, abhängig vom Einsatzprofil, verweilt und nach Freigabe durch einen Bediener oder eine Bedienerin ein (bewegliches) Punktziel mit hoher Präzision bekämpft“, heißt es in der Antwort der Bundesregierung auf die Frage, was die Bundesregierung unter Loitering Munition versteht.

Auf die Frage was diesen Wirkmitteltyp von bewaffneten Drohnen unterscheide, antwortet die Bundesregierung wie folgt: „Loitering Munition ist – vergleichbar zu anderer Munition – zum einmaligen Gebrauch (Verschuss) gegen gegnerische Ziele vorgesehen und wird nach dem Einsatz grundsätzlich nicht mehr zurückgeführt und wieder einsatzbereit gemacht. Unbemannte Systeme (UAS) sind hingegen grundsätzlich zum wiederholten Einsatz vorgesehen.“

So weit so unspektakulär könnte man meinen, doch Beobachter der Bundeswehrdiskussion rund um das Thema Loitering Munition haben genau diese Definition lange herbeigewünscht, weil die Einstufung des Wirkmittels als Munition die Grundvoraussetzung für die Beschaffungsfähigkeit von LM-Wirkmitteln in die Bundeswehr darstellt. Im Vorfeld der Definition hatte es – so konnte man es auf unterschiedlichen wehrtechnischen Veranstaltungen der letzten Jahre beobachten – eine kontroverse Diskussion gegeben, ob die Wirkmittel als UAS oder Munition einzustufen sind, da sie Merkmale beider Kategorien aufweisen.

Verfechter der „Munitions-Definition“ haben lautstark darauf verwiesen, dass eine Kategorisierung von Loitering Munition als unbemannte Systeme dazu führen wird, dass die Systeme höchstwahrscheinlich nicht in die Bundeswehr eingeführt werden könnten. Grund dafür sind die rechtlichen und technischen Auflagen für die Konstruktion sowie den Betrieb von unbemannten Systemen. So müssen teilweise redundante Systeme verbaut werden, die das Wirkmittel unnötig schwer und zudem teurer machen würden. Auch die Zulassung wäre deutlich komplizierter. Zudem müssen Drohnenpiloten deutlich höhere Auflagen erfüllen als beispielsweise Richtschützen für Panzerabwehrlenkflugkörpersysteme.

Die Einstufung als UAS hätte somit die Idee von LM-Wirkmitteln als günstige Waffensysteme, welche auch in großen Stückzahlen beschafft und eingesetzt werden können, konterkariert. Die nun gewählte Definition kann als Grundvoraussetzung für eine LM-Beschaffung der Bundeswehr verstanden werden.

Nach Ansicht der Bundesregierung können LM-Wirkmittel „einen Beitrag im gesamten Einsatzspektrum der Bundeswehr, d. h. vom Internationalen Krisenmanagement bis zur Landes- und Bündnisverteidigung leisten“.

Zu den Vorteilen des Wirkmitteltyps heißt es weiter: „Der Einsatz von Loitering Munition minimiert das Risiko für eigene Soldatinnen und Soldaten und erhöht den Schutz eigener Kräfte und Mittel durch Trennung des Bedienpersonals vom System. Durch den Einsatz von Loitering Munition kann eine präzise und skalierbare Wirkung in der Tiefe gegen gegnerische Schlüsselfähigkeiten („Hochwertziele“) erbracht, die eigene kämpfende Truppe entlastet und deren Durchhalte- und Durchsetzungsfähigkeit grundsätzlich erhöht werden. Die — im Vergleich zu anderer Munition — höhere Operationsdauer ermöglicht zudem eine genauere Zielaufklärung und präzisere Bekämpfung nach Freigabe durch den Bediener oder die Bedienerin.“

Ein weiterer Teil der Antwort ist von besonderem Interesse. Im Gegensatz zur Drohnendebatte nimmt die Bundesregierung Abstand davon eine breite gesellschaftliche Debatte zum Thema Loitering Munition zu führen und begründet dies wie folgt: „Der Ausschluss vollautonomer letaler Waffensysteme für die Bundeswehr und die kontinuierliche Kontrolle der Loitering Munition durch einen Bediener macht deren Einsatz vergleichbar zu anderen, bereits seit Jahren eingesetzten, Effektoren. Nach der breiten gesellschaftlichen Debatte über die Bewaffnung von Drohnen ist die Initiierung einer weiteren Debatte über den Einsatz von Loitering Munition durch das BMVg vor diesem Hintergrund derzeit nicht vorgesehen.“

Diese Aussage wiederum ist die Grundvoraussetzung für eine zügige Beschaffung der Systeme. Schließlich hat die vergangene Debatte rund um Kampfdrohnen gezeigt, dass eine solche Diskussion die Beschaffung von einsatzwichtigen Systemen um Jahre, wenn nicht Jahrzehnte verschleppen kann.

Waldemar Geiger

.i.td-icon-menu-up { display: none; }