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Die Entscheidung ist gefallen

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Nach mehreren Wochen Verzögerung steht jetzt fest, welcher Anbieter für die Ausrüstung des Eurofighters für den Elektronischen Kampf (EK) vom Verteidigungsministerium ausgewählt wurde. Wie es aus Kreisen des Bundestages heißt, wird das schwedische Unternehmen Saab mit der Ausstattung der Kampfflugzeuge beauftragt. Damit haben sich die seit geraumer Zeit kursierenden Gerüchte bestätigt, die ebenfalls die Schweden an erster Stelle des Anbieterfeldes gesehen hatten.

Offenbar wurden heute die Fachpolitiker aus dem Haushalts- und Verteidigungsausschuss über die Entscheidung informiert. Zur Begründung wurde angeführt, dass die schwedische Lösung unter anderem das geringste Risiko der betrachteten Angebote bei der Integration in das Flugzeug bei gleichzeitig einer hohen Leistungsfähigkeit aufweise. Überdies sei das System bereits einsatzerprobt und marktverfügbar. Dem Vernehmen nach soll das System bis  zum Jahr 2030 eingerüstet werden. In Fachkreisen hieß es noch bis vor kurzem, dass bis 2028 eine Anfangsbefähigung gefordert war.

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Die zunächst 15 Eurofighter mit EK-Fähigkeiten sollen die betagten ECR-Tornados ablösen – ECR steht für Electronic Combat and Reconnaissance. Die ECR-Tornados sind dafür vorgesehen, gegnerische Luftverteidigungsstellungen aufzuklären und zu bekämpfen.

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Die Schweden waren zusammen mit Helsing, einem Start-Up für Künstliche Intelligenz, angetreten.  Weitere Anbieter, die im Rahmen einer Marktsichtung zur Abgabe von Angeboten aufgefordert wurden, waren unter anderem Hensoldt zusammen mit Rafael aus Israel sowie die ESG mit der Elbit-Tochter Elisra. Nun bleibt abzuwarten, wie die unterlegenen Anbieter auf die Auswahl reagieren.

In einer Antwort von Staatssekretär Thomas Hitschler auf eine Kleine Anfrage im April hieß es bereits, dass sowohl die Studien zur Prüfung marktverfügbarer Lösungen als auch die Untersuchungen zur Integrierbarkeit der potenziellen Marktlösungen in das Flugzeug bereits im Februar dieses Jahres abgeschlossen worden seien.

Eine Besonderheit dürfte der Beschaffungsprozess darstellen, da zunächst nur eine Marktsichtung erfolgt ist, auf deren Basis eine Auswahlentscheidung getroffen wurde oder noch getroffen werden soll.
lah/13.6.2023