Die Wehrdienst- bzw. Wehrpflichtdebatte erhitzt im Zuge der aktuell geführten politischen Diskussion viele Gemüter. Während die Mehrheit der Deutschen in aktuellen Umfragen für eine Wehrpflicht stimmt, lehnt die Mehrheit der jungen, von der Wehrpflicht potenziell betroffen Menschen einen verpflichtenden Dienst an der Waffe ab. Rein sachlich betrachtet überrascht die Haltung der Jugend allerdings, denn die Wehrpflicht sollte in ihrem ureigensten Interesse liegen.
Viele der Betroffenen, egal ob Jugendliche, junge Erwachsene oder deren Angehörige, unterliegen der Fehlannahme, dass ein heute beschlossener Wehrdienst, der ausschließlich auf Freiwilligkeit beruht, sie selbst oder ihre Kinder, Geschwister, Enkelkinder vor dem Kriegsdienst bewahren würde.
Vielen in Deutschland – darunter auch einem großen Teil der Medien und der politischen Entscheidungsträger in Berlin – ist scheinbar nicht bekannt, dass die Bundesrepublik Deutschland heute bereits eine Wehrpflicht hat, diese ist nur in Friedenszeiten ausgesetzt. Im Spannungs- oder Kriegsfall ist diese wieder aktiviert, was bedeutet, dass dann jeder volljährige deutsche Mann gemäß Artikel 12A des Grundgesetzes „zum Dienst in den Streitkräften, im Bundesgrenzschutz oder in einem Zivilschutzverband“ verpflichtet werden kann.
Plakativ gesprochen, würde ein rein freiwilliger Wehrdienst einen jungen Mann – denn Frauen unterliegen nach jetziger Gesetzeslage nicht der Wehrpflicht – nur vom verpflichtenden Kasernendienst im Frieden bewahren, nicht jedoch von einem Einsatz im Schützengraben, sobald der Krieg ausgebrochen ist.
Jeder Gegner von Pflichtanteilen in einem Wehrdienst, weil er oder sie nicht möchte, dass er selbst oder seine oder ihre Liebsten in den Krieg ziehen müssen, sollte sich daher mit folgender Frage befassen: Was kann ich tun, damit es nicht zum Krieg kommt?
Und genau an dieser Stelle kommt die Wehrpflicht in Friedenszeiten ins Spiel, die dem Prinzip der Abschreckungsfähigkeit folgend die Einsatzfähigkeit, Verteidigungsfähigkeit oder Kriegstüchtigkeit – alle Begriffe bedeuten streng genommen das Gleiche – Streitkräfte jederzeit gewährleisten soll. „Kämpfen können und wollen, um nicht kämpfen zu müssen“, hieß es dazu schon zu Zeiten des Kalten Krieges. Was sehr abstrakt klingt und für viele junge Menschen wenig greifbar ist, lässt sich mit einer Schulhofanalogie veranschaulichen: Auf dem Schulhof wird nicht der Kampfsport praktizierende Jugendliche vom Schulrabauken gehänselt und verprügelt, sondern derjenige, der sich nicht wehren kann.
Wenn eine Freiwilligkeit im Wehrdienst die für die Abschreckungsfähigkeit der Bundeswehr notwendigen Rekrutierungszahlen nicht garantieren kann – worauf die Erfahrungen der Bundeswehr der letzten zehn Jahre hindeuten – kann die Abschreckungsfähigkeit nur mit einem Pflichtanteil sichergestellt und garantiert werden. Jeder potenzielle Aggressor auf der Welt muss jederzeit und unmissverständlich wissen, dass eine militärische Auseinandersetzung mit der Bundesrepublik Deutschland oder einem Verbündeten unseres Landes zwangsläufig gravierende Auswirkungen hätte. Dieses Signal kann und wird nur durch eine voll und modern ausgestattete sowie personell voll aufgestellte Bundeswehr senden. Ohne dieses Abschreckungssignal läuft unsere Gesellschaft in der aktuellen sicherheitspolitischen Weltlage Gefahr, die Freiheit auf dem Gefechtsfeld verteidigen zu müssen.
Diesem Gedankengang folgend sollte sich jeder junge Mann sowie jeder Vater und jede Mutter gewahr werden: Lieber Monate im Kasernendienst als Jahre im Schützengraben!
Waldemar Geiger















