Verteidigungsminister Boris Pistorius hat heute den Fachpolitikern des Bundestages und der Öffentlichkeit sein neues Wehrdienst-Konzept vorgelegt. Demnach soll in Zukunft die Bundeswehr die Entscheidung treffen, wer zur Musterung eingeladen wird. Anschließend wählt sie aus den Gemusterten die Geeignetsten und Motiviertesten nach Qualitätskriterien aus.
Die Einladung zur Musterung erfolgt auf Basis eines Fragebogens, den alle Männer ausfüllen müssen. Dem heute präsentierten Plan zufolge werden in Zukunft Frauen und Männer zum Erreichen des wehrdienstfähigen Alters angeschrieben. Männer werden aufgefordert, einen Fragebogen auszufüllen, den sie verpflichtend zurücksenden müssen. Frauen können den Fragebogen ausfüllen und zurücksenden, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Dem Ministerium zufolge wird in dem neuen Modell vor allem auf Freiwilligkeit gesetzt, im Bedarfsfall beinhalte es aber auch verpflichtende Elemente. Wird ein Mann nach der Musterung und Auswahl eingezogen, muss er einen Grundwehrdienst von sechs Monaten ableisten mit einer Option für einen zusätzlichen freiwilligen Wehrdienst von bis zu weiteren 17 Monaten.
Diejenigen, die den Wehrdienst über sechs Monate hinaus leisten wollen, will die Bundeswehr zahlreiche Weiterentwicklungsmöglichkeiten anbieten. Laut Ministerium führt das Verfahren dazu, dass sich viele junge Menschen zum ersten Mal mit der Frage befassen, ob sie nach der Schule einen Wehrdienst leisten möchten. „Wir gehen davon aus, dass sich viele junge Männer und Frauen freiwillig melden.“
Die Planer gehen davon aus, dass der deutsche Beitrag zur Bündnisverteidigung nach heutiger Bewertung langfristig einen Verteidigungsumfang von rund 460.000 Soldatinnen und Soldaten erfordert, davon rund 200.000 in den aktiven Streitkräften, der Rest Reserve. Entsprechend müsste ein großer Teil des Verteidigungsumfangs nach den Vorstellungen des Ministeriums schnell aus Reserven aufwachsen können.
Bereits ab 2025 sollen zusätzlich zu den bisher rund 10.000 Freiwillig Wehrdienstleistenden bis zu 5.000 weitere Wehrdienstleistende ausgebildet werden. Das bisherige Modell des Freiwilligen Wehrdienstes werde in das Modell „Neuer Wehrdienst“ überführt und die Kapazitäten und die Zahl der Wehrdienstleistenden werden in den Folgejahren schrittweise erhöht, heißt es.
Nach Angaben des BMVg orientieren sich die geplanten gesetzlich festgelegten Kriterien für die Heranziehung an den konkreten Bedarfen für die Landes- und Bündnisverteidigung. Damit würden die Kriterien der Wehrgerechtigkeit erfüllt.
Das Ministerium weist darauf hin, dass im Jahr 2011 nicht die Wehrpflicht, sondern die verpflichtende Ableistung des Grundwehrdienstes ausgesetzt wurde. Eine Wiedereinführung des Wehrdienstes in der beschriebenen Form bedarf demnach einfachgesetzlicher Regelungen. Hierfür seien mindestens das Wehrpflichtgesetz und das Soldatengesetz anzupassen.
Das BMVg betont in diesem Zusammenhang, dass in dieser Legislaturperiode keine allgemeine Dienstpflicht und auch keine Wehrpflicht für Frauen eingeführt werden soll. Beides erfordere eine Grundgesetzänderung. Stattdessen soll dem „Neuen Wehrdienst“ noch in dieser Legislatur eine gesetzliche Grundlage gegeben und die dafür erforderlichen Strukturen und Kapazitäten in der Bundeswehr geschaffen werden.
Begründet werden die Änderungen bei der Wehrpflicht mit der verschärften Bedrohungslage und dem Kernauftrag der Bundeswehr, der Landes- und Bündnisverteidigung. „Wir gehen davon aus, dass Russland trotz des Angriffes gegen die Ukraine und der dortigen Verluste bis 2029 in der Lage ist, NATO-Territorium anzugreifen“, heißt es.
Deshalb müssen die Fähigkeiten zur Abschreckung und Verteidigung so verbessert werden, dass Aggressoren davon ablassen, NATO-Territorium anzugreifen. Neben einer besser ausgestatteten Bundeswehr sei eine stabile und einsatzbereite Reserve erforderlich. Sie müsse dafür sorgen, dass die Bundeswehr im Spannungs- oder Verteidigungsfall schnell aufwuchsfähig sei.
Lars Hoffmann