Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf des BMVg zum „Gesetz zur Modernisierung wehrersatzrechtlicher Vorschriften und zur Einführung eines neuen Wehrdienstes“ beschlossen, wie das Ministerium in einer Mitteilung schreibt.
Kernelement des Entwurfs sei, die im Jahr 2011 ausgesetzte Wehrerfassung und Wehrüberwachung wieder einzuführen. Junge Männer im Alter von 18 Jahren werden demnach verpflichtet, einen digitalen Fragebogen auszufüllen, in dem persönliche Daten, das Interesse und die Bereitschaft zum Wehrdienst abgefragt werden. Frauen können dies freiwillig tun.
Mit der einfachgesetzlichen Änderung sollen laut BMVg noch in dieser Legislaturperiode die Grundlagen für einen Neuen Wehrdienst und die dringend erforderlichen Strukturen und Kapazitäten geschaffen werden. Der freiwillige Wehrdienst soll eine Dauer von 6 bis 23 Monaten umfassen. Der erste betrachtete Jahrgang ist 2007, das früheste mögliche Einstellungsdatum der Juli 2025, wobei die Musterung aus den Bedarfen der Bundeswehr und den Ausbildungskapazitäten abgeleitet werden soll.
Verteidigungsminister Boris Pistorius wird mit den Worten zitiert: „Mit dem heutigen Kabinettsbeschluss bringen wir den Neuen Wehrdienst auf den Weg. Damit reagieren wir auf die veränderte Bedrohungslage in Europa.“
Mit dem Neuen Wehrdienst werde die Wehrerfassung und Wehrüberwachung wieder eingeführt – Strukturen, die nach dem Aussetzen der Verpflichtung zum Grundwehrdienst 2011 zerstört wurden, so Pistorius. „Das neue Gesetz soll entscheidend dazu beitragen, die Reserve zu stärken. Eine starke Bundeswehr muss auch auf eine starke Reserve zurückgreifen können. Wir stellen also mit dem Gesetzentwurf die Weichen, um unsere Fähigkeiten zur Abschreckung und Verteidigung zu erhöhen. Wir sind im Zeitplan und werden die weitere Umsetzung mit aller Kraft weiter voranbringen.“
Nach dem heutigen Kabinettsbeschluss sind laut BMVg für die parlamentarischen Beratungen folgende weitere Zeitlinien geplant:
- Befassung des Bundesrates im Dezember 2024,
- Befassung des Deutschen Bundestages im Januar 2025,
- Befassung der Bundestags-Ausschüsse im Februar 2025.
Ziel sei das Inkrafttreten der notwendigen gesetzlichen Änderungen im zweiten Quartal 2025.
Parallel zum parlamentarischen Verfahren laufen der Mitteilung zufolge die organisatorischen Vorbereitungen innerhalb der Bundeswehr weiter. Dazu gehöre die Aufstellung der erforderlichen Administration, die Bereitstellung von notwendigen Unterkünften oder die Planung von Ausbildungen.
lah