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Deutschland will 2029 rund 153 Milliarden Euro für Verteidigung ausgeben

Lars Hoffmann

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Die Bundesregierung wird in den kommenden Jahren massiv in den Ausbau der Verteidigungsfähigkeit investieren. So sollen im laufenden Jahr bereits rund 62,4 Milliarden Euro des regulären Haushalts in die Bundeswehr fließen und in den darauffolgenden Jahren die Summen schnell erhöht werden, bis 2029 ein Betrag von rund 153 Milliarden Euro erreicht wird, wie aus dem heute veröffentlichten 2. Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2025 und der Eckwerte 2026 bis 2029 hervorgeht.

„Deutschlands Sicherheit bedroht; erstmals seit Ende des Zweiten Weltkrieges müssen Deutschland und Europa in der Lage sein, ihre Sicherheit selbst zu gewährleisten“, heißt es zur Begründung der Finanzplanung.

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Zusammen mit den übrigen Verteidigungsausgaben des Bundes ergebe sich bereits in diesem Jahr eine geplante NATO-Quote von rund 2,4 Prozent des Bruttoinlandsproduktes (BIP). Diese soll gemäß Eckwertebeschluss im Finanzplanungszeitraum auf rund 2,8 Prozent in 2026, 3,0 Prozent in 2027, 3,3 Prozent in 2028 und 3,5 Prozent des BIP in 2029 anwachsen.

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Die NATO-Quote wird erreicht, indem zum regulären Einzelplan 14 im laufenden Jahr nochmal 24 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen Bundeswehr und 8,3 Milliarden Euro der Ukraine-Hilfe aufgeschlagen werden. Somit liegt das Gesamtvolumen der Verteidigungsausgaben bei etwa 95 Milliarden Euro. Für 2026 gehen die Planer von 83 Milliarden für den Einzelplan 14, 26 Milliarden aus dem Sondervermögen und 8,5 Milliarden Euro Ukraine-Hilfe aus, im Folgejahr liegen die Werte dann bei 93 Milliarden Euro, 27 Milliarden Euro sowie 8,5 Milliarden Euro. 2028, nach Ausschöpfung des Sondervermögens, bleibt es bei 8,5 Milliarden Euro für die Ukraine und 136 Milliarden Euro für den EP 14. 2029 sind dann schließlich 153 Milliarden im EP 14 und 8,5 Milliarden Euro für die Ukraine vorgesehen.

Möglich werden die umfassenden Investitionen in die nationale Sicherheit durch die Änderung der Schuldenregel in Artikel 109 und 115 des Grundgesetzes, wodurch die Bereichsausnahmen in den zentralen Bereichen Verteidigung, Zivil- und Bevölkerungsschutz und bei der Sicherheitsinfrastruktur ermöglicht werden.

„Nach Artikel 115 GG ist von den zu berücksichtigenden Einnahmen aus Krediten der Betrag abzuziehen, um den die Verteidigungsausgaben, die Ausgaben des Bundes für den Zivil- und Bevölkerungsschutz sowie für die Nachrichtendienste, für den Schutz der informationstechnischen Systeme und für die Hilfe für völkerrechtswidrig angegriffene Staaten (Ausgaben der Bereichsausnahme) 1 vom Hundert im Verhältnis zum nominalen Bruttoinlandsprodukt übersteigen“, heißt es im Regierungsentwurf.

Regierungsentwurf Verteidigungsausgaben 2025 bis 2029
Anteil Verteidigungsausgaben aus dem Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2025 und der Eckwerte 2026 bis 2029. (Bild: Bundesministerium der Finanzen)

Dem Papier zufolge werden die Finanzbeschlüsse der Bundesregierung für den Haushalt 2025 dem Bundestag und Bundesrat am 26. Juni zugeleitet. Die erste Lesung im Bundestag ist dann vom 8. bis 11. Juli vorgesehen, die Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses am 4. September, und die 2. und 3. Lesung von 16. bis 19. September, der 2. Durchgang durch den Bundesrat am 26. September.

Der Kabinettsbeschluss zum Regierungsentwurf des Haushalts 2025 und der Finanzplanung bis 2029 ist am 30. Juli geplant, die Zuleitung an Bundesrat- und -tag am 15. August, die erste Lesung vom 23. bis 26. September, die Bereinigungssitzung am 13. November und die 3. und 4. Lesung am 25. bis 28. November und die 2. Durchgang im Bundesrat schließlich am 19. Dezember.

Lars Hoffmann