Die Bundesregierung und die thyssenkrupp AG haben sich auf die wesentlichen Eckpunkte, einen sogenannten verbindlichen Term Sheet, über eine Sicherheitsvereinbarung für die Zeit nach der anstehenden Abspaltung des Marineschiffbauers TKMS aus der AG geeinigt. In der Vereinbarung, die bis spätestens Ende September abgeschlossen werden soll, ist auch ein Vorkaufsrecht des Bundes vorgesehen.
Wie aus den ergänzenden Informationen zum Spaltungsbericht hervorgeht, ist in dem am 7. Juli zwischen der thyssenkrupp AG, TKMS und dem Bund geschlossenen Term Sheet vorgesehen, dass dem Bund in der finalen Sicherheitsvereinbarung bestimmte Rechte mit Blick auf Gesellschaften beziehungsweise Aktivitäten des Segments Marine Systems eingeräumt werden, die die Sicherheitsinteressen des Bundes betreffen. Dies Interessen wurden zuletzt in der Nationalen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie-Strategie vom 4. Dezember 2024 („SVI-Strategie“) definiert. Bei der Sicherheitsvereinbarung geht es in erster Linie um sogenannte „Sensitive Gesellschaften“ bzw. „Sensitive Aktivitäten“.
Demnach sollen dem Bund Informationsrechte für den Fall zustehen, dass die thyssenkrupp AG oder ihre Konzernunternehmen „wesentliche Maßnahmen“ vornehmen wollen, die die Sensitiven Gesellschaften oder Sensitiven Aktivitäten betreffen. Welche Geschäftsbereiche in diesem Zusammenhang als sensitiv eingestuft wird, geht aus den Angaben nicht hervor. Beobachter vermuten, dass dazu noch Gespräche laufen. Bereits jetzt dürfte Atlas Elektronik zu den Sensitiven Gesellschaften gehören, denn die thyssenkrupp AG hatte mit dem Bund bereits in der Vergangenheit eine Sicherheitsvereinbarung für diese Sparte geschlossen. Die Inhalte der Vereinbarung sind vertraulich.
Stiftung wird rund 10 Prozent der Anteile halten
Der Bund verlangt von der thyssenkrupp AG und der TKMS GmbH bestimmte Standortgarantien. Sie sollen sie sich verpflichten, wesentliche Forschungs-, Entwicklungs- und Fertigungskapazitäten des Segments Marine Systems zu erhalten sowie den Sitz der TKMS GmbH und der zukünftigen TKMS AG & Co. KGaA jeweils für mindestens zehn Jahre in Deutschland zu belassen. „Diese Frist verlängert sich, soweit der Bund durch verbindliche Aufträge eine angemessene Auslastung der entsprechenden Kapazitäten sicherstellt“, heißt es in dem Bericht.
Darüber hinaus ist laut dem Papier vorgesehen, dass dem Bund bei der Veräußerung einer Beteiligung ab 25 Prozent an einer Sensitiven Gesellschaft oder unter bestimmten Voraussetzungen bei der Veräußerung von wesentlichen Vermögenswerten einer Sensitiven Gesellschaft ein Zustimmungsvorbehalt zusteht.
Für den Fall, dass die thyssenkrupp AG oder ihre Konzernunternehmen beabsichtigen, eine Beteiligung von 5 Prozent oder mehr an Sensitiven Gesellschaften an einen Dritten zu veräußern, ist vorgesehen, dass dem Bund ein Vorkaufsrecht zusteht.
Der Bund muss nach Unterrichtung über die Interessenbekundung eines Dritten binnen vier Wochen erklären, ob er das Vorkaufsrecht ausüben will. Für den Fall, dass er davon Gebrauch machen will, tritt er zu denselben Bedingungen in den Vertrag ein, die mit dem Dritten vereinbart wurden.
Schließlich haben sich die thyssenkrupp AG und der Bund in dem Term Sheet darauf geeinigt, dass dem Bund ein Vorschlagsrecht hinsichtlich eines der zehn Aufsichtsratsmitglieder der zukünftigen TKMS AG & Co. KGaA zustehen soll.
Die Abspaltung des Marineschiffbauers TKMS von der thyssenkrupp AG soll auf einer außerordentlichen Hauptversammlung des Konzerns am 8. August beschlossen werden. Geplant ist laut den Unterlagen für die Hauptversammlung, dass in der zukünftigen Governance-Struktur von der thyssenkrupp AG 51 Prozent und von der Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung rund 10 Prozent an TKMS gehalten werden. Somit würden nur etwa 39 Prozent der Anteile frei an der Börse gehandelt. Da diese Anteile zunächst in die Depots der bestehenden thyssenkrupp-Aktionäre wandern, könnten Interessenten nur von diesen die TKMS-Aktien erwerben.
TKMS mit neuem KI-Kompetenzcluster
Aus dem Spaltungsbericht geht überdies hervor, dass TKMS in Zukunft verstärkt auf das Thema Künstliche Intelligenz (KI) setzen will. Zu diesem Zweck soll die thyssenkrupp Transrapid GmbH – auch als TKMS Transrapid bezeichnet – voll in TKMS integriert werden. „Die Geschäftstätigkeit der TKMS Transrapid umfasste bisher bereits in nicht unerheblichem Maße den Bereich Künstliche Intelligenz und Datenanalyse. Dieser Bereich soll zukünftig weiter auf- bzw. ausgebaut werden und auf Ebene der TKMS Transrapid soll ein KI-Kompetenzcluster innerhalb des TKMS-Teilkonzerns entstehen („TKMS AssetAI hub“)“, heißt es in dem Bericht. Laut eigener Website beschäftigt die thyssenkrupp Transrapid GmbH mit Sitz in München gegenwärtig rund 30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und befasst sich neben KI auch mit Modellbildung und Simulation.
Ob der Bund eine Beteilung an TKMS grundsätzlich ausschließt oder doch noch eingehen könnte, scheint nicht abschließend geklärt zu sein. Medienberichten zufolge, sieht der Bund vorerst jedoch von einem Kapitaleinstieg ab. Das Verteidigungsministerium wollte sich dazu auf Nachfrage nicht äußern und verweist auf die SVI.
Dort heißt es allerdings in einem Passus: „Die Bundesregierung prüft, sich ausnahmsweise in besonderen strategischen Fällen unter den Voraussetzungen des § 65 BHO an Unternehmen der SVI zu beteiligen.“ Da sowohl der Bau von Marine-Überwasserschiffen und U-Booten als auch der von Behördenschiffen in der SVI als nationale Schlüsseltechnologien ausgewiesen werden, dürfte es zumindest keine rechtlichen Hürden für eine Staatsbeteiligung geben. Die Gewerkschaften hatten in der Vergangenheit wiederholt eine Staatsbeteiligung gefordert, nicht zuletzt um stabile Verhältnisse für die Arbeitnehmer sicherzustellen. Die im Term Sheet angedeuteten Vorrechte des Bundes, „reichen uns nicht“, sagte ein Sprecher der IG Metall auf Nachfrage. Seiner Ansicht nach ist eine Bundesbeteiligung noch nicht vom Tisch.
Lars Hoffmann















