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Staatsanwaltschaft München verhängt Bußgeld und stellt Verfahren ein

Die Staatsanwaltschaft München  hat heute nach eigenen Angaben das Verfahren gegen die Airbus Defence and Space GmbH wegen des Verdachts der Bestechung ausländischer Amtsträger eingestellt und wegen einer Ordnungswidrigkeit der fahrlässigen Aufsichtspflichtverletzung einen Bußgeldbescheid über 81,25 Mio EUR erlassen. Das Unternehmen habe das Bußgeld akzeptiert, teilte die Staatsanwaltschaft in einer Meldung mit.

Die Staatsanwaltschaft München ermittelt den weiteren Angaben zufolge  seit 2012 gegen Mitarbeiter der EADS Deutschland GmbH  – seit 2014 umfirmiert in Airbus Defence and Space GmbH – und im Unternehmensumfeld agierende Personen im Zusammenhang mit dem Verkauf von achtzehn Kampfflugzeugen des Typs Eurofighter an die Republik Österreich im Jahr 2003.

Im Rahmen dieses Veräußerungsgeschäfts hatte sich die EADS zur Vermittlung von so genannten Kompensationsgeschäften über vier Mrd EUR zugunsten der österreichischen Wirtschaft verpflichtet. In dem Ermittlungsverfahren ging es laut Staatsanwaltschaft unter anderem um den Verdacht der Bestechung ausländischer Amtsträger im Zusammenhang mit dem Verkauf der Kampfflugzeuge bzw. der Vermittlung der Kompensationsgeschäfte.

Die umfangreichen Ermittlungen hätten jedoch keine Nachweise für Bestechungszahlungen ergeben, heißt es in der Mitteilung. Dagegen habe sich herausgestellt, dass im Zusammenhang mit der Akquisition und Abwicklung der nach Auffassung der Staatsanwaltschaft  grundsätzlich legalen und bei solchen Geschäften branchenüblichen  Kompensationsgeschäfte die Firmen Vector Aerospace LLP und City Chambers Limited von EADS mit Geldmitteln in insgesamt dreistelliger Millionenhöhe ausgestattet wurden. Von dort seien die Gelder unter Umgehung der unternehmensinternen Kontrollen zum größten Teil ohne belegbare Gegenleistung für unklare Zwecke verwendet worden. Wobei anhand der Geldflüsse nicht feststellbar sei, welchen Zwecken die Zahlungen letztlich dienten, schreibt die Staatsanwaltschaft.

Dem Unternehmen wird zur Last gelegt, damals keine geeigneten Kontroll- und Sicherungssysteme implementiert zu haben, die solche Geldflüsse für unklare Zwecke wirksam verhindern konnten. „Dies erfüllt den Tatbestand einer fahrlässigen Aufsichtspflichtverletzung des Unternehmens nach § 130 Abs. 1 Ordnungswidrigkeitengesetz“, heißt es in der Begründung.

Mit dem Bußgeld sollen laut Mitteilung unter anderem die Vorteile abgeschöpft werden, die das Unternehmen aus der Verwendung der Gelder mutmaßlich gezogen hat. Zugunsten des Unternehmens wurde demnach gewürdigt, dass es bei der Aufklärung des Sachverhalts vollumfänglich kooperierte und zwischenzeitlich umfangreiche Compliance-Maßnahmen ergriffen habe.

Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft dürfte die zweite positive Nachricht für Airbus Defence and Space binnen kurzer Zeit sein. Erst vor zwei Tagen hatte das Unternehmen mit den Erstkundennationen Belgien, Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Luxemburg, Spanien und Türkei des militärischen Transportfliegers A400M eine Absichtserklärung unterzeichnet, die den Rahmen für eine wechselseitig bindende Vertragsanpassung festlegt, die im Laufe des Jahres erfolgen soll.

Airbus, die europäische Beschaffungsbehörde OCCAR und die Erstkundennationen verpflichten sich damit den Angaben von Airbus zufolge, an einer Reihe von Vertragsbestandteilen zu arbeiten. Dazu zählten ein aktualisierter Auslieferungskalender sowie ein Fahrplan für die Entwicklung und Fertigstellung der militärischen Fähigkeiten der A400M. Airbus strebt damit offenbar an, die Auslieferungen zu strecken, um ausreichend Zeit für die Behebung der  Defizite des Flugzeuges zu erhalten.
lah/12/9.2.2018

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