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Rheinmetall gründet Joint Venture mit Rohde & Schwarz

Der Düsseldorfer Automobil- und Rüstungskonzern Rheinmetall und der Münchner Elektronikkonzern Rohde & Schwarz sind nach eigenen Angaben eine weitreichende Partnerschaft eingegangen, um eine führende Rolle bei der Digitalisierung des deutschen Heeres zu übernehmen. Wie Rheinmetall-Chef Armin Papperger bereits gestern auf der Bilanzpressekonferenz seines Unternehmens angekündigt hat, habe beide Unternehmen die Gründung eines Joint Ventures vereinbart, das sich um die Großvorhaben „Mobile Taktische Kommunikation (MoTaKo)“ und „Mobiler taktischer Informationsverbund (MoTIV)“ der Bundeswehr bewerben wird.

Rheinmetall wird laut Pressemitteilung an dem Gemeinschaftsunternehmen 74,9 Prozent der Anteile halten, die übrigen 25,1 Prozent werden bei Rohde & Schwarz liegen. Das Joint Venture sei  offen für die Einbeziehung weiterer Partner, die in die einzelnen Projektphasen eingebunden werden. Eine entsprechende vertragliche Vereinbarung sei  von Vertretern beider Unternehmen unterzeichnet worden.

Die Programme MoTaKo und MoTIV gehören zu den  zentralen Modernisierungsvorhaben der Bundeswehr im Heeresbereich. Der Auftragswert wird nach Einschätzung der beiden Unternehmen im mittleren einstelligen Milliarden-Euro-Bereich liegen, allein tausende von Bundeswehr-Fahrzeugen sollen demnach umgerüstet werden.

Nach Aussage von  Papperger, wird das Joint Venture über alle benötigten Kompetenzen verfügen, um die Großvorhaben MoTaKo und MoTIV zuverlässig aus einer Hand umzusetzen. Es sei beabsichtigt, „weitere namhafte industrielle Partner einzubinden“.

Das Großprojekt MoTaKo realisiert den Angaben zufolge gemeinsam mit dem Vorhaben MoTIV das zukünftige digitale Gefechtsführungssystem Heer/Streitkräftebasis. In dem neuen Joint Venture werde  Rheinmetall den Bereich „Führungssysteme“ verantworten, den Bereich „querschnittliches Bediengerät“ und die komplette Fahrzeugintegration. Rohde & Schwarz werde  sich mit seinen IP-basierten Systemlösungen für sichere Kommunikation einbringen.
lah/12/24.3.2017

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