Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat heute eine Rüge des französischen Rüstungskonzerns Thales gegen die Direktvergabe eines Auftrags für digitale Führungsfunkgeräte an das deutsche Unternehmen Rohde & Schwarz zurückgewiesen. Das Bundeswehr-Beschaffungsamt hatte den Münchener Technologiekonzern unter Verweis auf nationale Sicherheitsinteressen und den Artikel 346 AEUV ohne einen Wettbewerb einzuleiten mit der Produktion und Lieferung der Funkgeräte im Rahmen des Projekts Digitalisierung landbasierter Operationen (D-LBO) beauftragt. Gegen dieses Vorgehen hatte Thales Beschwerde eingelegt und war bis zum OLG Düsseldorf gegangen, das nun als letzte Instanz das finale Urteil gesprochen hat. Wie es heißt, hätten bereits Fristüberschreitungen der rügenden Partei für eine Abweisung ausgereicht. Das Gericht ist darüber hinaus auch inhaltlich der Argumentation des Verteidigungsministeriums gefolgt und hat das Vorgehen gebilligt.
Rohde & Schwarz kann nun die bereits gestartete Lieferung der Funkgeräte fortsetzen und die Bundeswehr das Projekt D-LBO weiter vorantreiben. Wäre das Urteil zugunsten der klagenden Partei ausgefallen, hätte das BAAINBw womöglich den Vergabeprozess neu beginnen müssen. Eine Verzögerung von mehreren Jahren wäre dann nicht auszuschließen gewesen.
lah/1.12.2023