Während die Generalunternehmer des Taktischen Luftverteidigungssystems (TLVS) weiterhin auf die Angebotsaufforderung warten, hat das Projekt zur Luftabwehr unterhalb von TLVS einen wichtigen Meilenstein erreicht: Am 10. Juli – also vor zwei Tagen – hat der Generalinspekteur der Bundeswehr die so genannte FFF für den Nah- und Nächstbereichsschutz (NNbS) unterzeichnet. Nach Aussage eines BMVg-Sprechers wird das Phasenpapier damit vom Planungsamt an das Bundeswehr-Beschaffungsamt BAAINBw weitergeleitet, das nun konkrete Lösungsvorschläge erarbeiten und mit einer Marktsichtung beginnen kann.
Um für die VJTF – auch als NATO-Speerspitze bezeichnet – im Jahr 2023 einen Beitrag zur Luftverteidigung leisten zu können, werde voraussichtlich ein Teilprojekt der NNbS vorgezogen, so der Sprecher. Dabei werde es sich um das Projekt qualifizierte Fliegerabwehr handeln. Seinen Worten zufolge sollen für dieses Teilprojekt Ende 2019 oder Anfang 2020 die ersten Auswahlentscheidungen fallen. Bekanntlich strebt das Heer an, mit der qualifizierten Fliegerabwehr seine Fronteinheiten gegen plötzlich auftretende Bedrohungen aus der Luft – wie beispielsweise Drohnen – zu schützen.
Nach den Vorstellungen der Luftwaffe soll bei NNbS in erster Linie auf bestehende Technologie zurückgegriffen werden. Wie es aus gut informierten Kreisen heißt, könnte das BAAINBw unter anderem deshalb das von Airbus entwickelte Battle Management System auf SAMOC-Basis sowie den Lenkflugkörper Iris-T SL von Diehl als Beistellungen vorgeben. Die Iris-T SL wurde bereits als Zweitflugkörper für TLVS ausgewählt.
Spannend dürfe die Auswahl des Mittelbereichsradars für NNbS werden. Denn aus logistischen und operationellen Gründen wünschen sich die Verantwortlichen der Luftwaffe das gleiche Mittelbereichsradar wie es bei TLVS eingesetzt wird.
Hier müssen die in dem Gemeinschaftsunternehmen TLVS GmbH vereinten Generalunternehmer MBDA und Lockheed Martin eine Entscheidung zwischen den Produkten von Saab, Thales und Hensoldt treffen. Das Ergebnis dürfte dann auch Auswirkungen auf das NNbS-Projekt haben.
Allerdings steht die Aufforderung zum Angebot für TLVS wie beschrieben noch aus. Nicht bekannt ist, ob das BAAINBw hinsichtlich des Radars beim so genannten CDI-Algorithmus – CDI steht für Classification, Discrimination und Identification – Vorgaben gemacht hat. Da es sich bei CDI um Schlüsselfähigkeiten handelt, dürfen bei Radar-Beschaffungen in anderen Staaten mitunter nur nationale Unternehmen anbieten. Von den drei im Rennen befindlichen Radar-Anbietern kommt nur Hensoldt aus Deutschland.
Beobachter erwarten mit Spannung, ob bei NNbS Vorgaben hinsichtlich des nationalen Contents gemacht werden, um nicht in Konflikt mit ausländischen Rechtsvorschriften zu geraten. Während bei TLVS zahlreiche dem US-Exportkontrollrecht unterliegende ITAR-Komponenten gesetzt sind, weil die deutsche Industrie keine vergleichbaren Produkte anbieten kann, sieht dies bei TLVS womöglich anders aus. Denn Diehl, Airbus, Hensoldt sowie Rohde&Schwarz haben erst vor kurzem von einem ausländischen Kunden den Auftrag zur Lieferung eines Luftverteidigungspaketes mit Effektoren, Sensoren und Battle-Management-System erhalten. Dem Vernehmen nach soll der Kunde explizit eine rein deutsche Lösung ohne ITAR-Bestandteile verlangt haben.
lah/12.7.2018