Das Kommando Spezialkräfte der Bundeswehr (KSK) soll aufgrund von rechtsextremistischen Tendenzen umstrukturiert und besser mit dem übrigen Heer verzahnt werden.Nachdem gestern über diesen Plan des BMVg bereits umfassend in den Medien berichtet wurde, stellte Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer ihre Pläne heute den Fachpolitikern des Bundestages vor. Vorausgegangen waren Ermittlungen gegen mehrere KSK-Soldaten in Zusammenhang mit rechtsradikalen Verdachtsfällen und der Brandbrief eines KSK-Offiziers ans Ministerium.
Eine der sichtbarsten Maßnahmen der Ministerin ist die Auflösung der 2. Kompanie Kommandokräfte. Hier sei im April 2017 mit einer „Feier“ rechtsextremistisches Verhalten offensichtlich geworden, das zum Teil bis heute aus falsch verstandenem Korpsgeist durch einzelne gedeckt werde. In den Kommando- und Unterstützungskräften des KSK werden überdies neue Funktionen für stellvertretende Bataillonskommandeure und Führungsfeldwebel geschaffen. Deren Stabsstrukturen sollen in den Bereichen Personal, Militärische Sicherheit und Logistik gestärkt werden.
Ein Advisory Board unter Leitung des Generalinspekteurs der Bundeswehr wird laut Kramp-Karrenbauer die umfassende Begleitung der Spezialkräfte in diesem Prozess übernehmen und der Ministerin ständig berichten. Die Dienstaufsicht über das KSK durch den Inspekteur des Heeres und seine Inspizienten, das Steering Board des Befehlshabers Einsatzführungskommando und den Beauftragten des Generalinspekteurs für Erziehung und Ausbildung werde gleichzeitig gestärkt.
Der Bereich Ausbildung des KSK soll laut BMVg ins Heer eingegliedert werden. Die Ausbildung werde truppendienstlich der Infanterieschule des Heeres und damit fachlich dem Ausbildungskommando im Heer unterstellt. Der Austausch des KSK mit Spezialkräften anderer Teilstreitkräfte und der internationale Austausch in der Ausbildung will das BMVg gezielt fördern. Für die Werdegänge von Kommandosoldaten werden Vorverwendungen außerhalb des KSK zu verbindlichen Anforderungen, für die von Führungskräften des KSK sind künftig Verwendungen außerhalb des KSK in den Bereichen Ausbildung und Führung zwingend notwendig.
Überdies wird die Verwendungsdauer für Schlüsselpositionen für Kommandooffiziere und Kommandofeldwebel sowie für querschnittlich eingesetztes Personal begrenzt. Teams innerhalb der Kommandokräfte werden künftig im Rahmen einer Rotation zwischen den Kompanien wechseln.
Die Ministerin betont, dass es trotzdem weiter erforderlich ist, die Fähigkeiten der Bundeswehr zur Durchführung von Spezialoperationen zu erhalten und ihre Einsatzbereitschaft sicherzustellen. Um sich voll auf die beschlossenen Veränderungen zu konzentrieren, wird das KSK die Übungstätigkeit und internationale Kooperationen bis auf Weiteres einstellen. Einsatzverpflichtungen sollen – soweit möglich – von anderen Einheiten übernommen werden. Durch ihre konsequente Umsetzung habe das KSK die Chance, Vertrauen neu aufzubauen, so die Ministerin.
lah/12/1.7.2020